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Sicherheit im Straßenverkehr in Hamburg-Nord/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Stefan Baumann (CDU)

Der NDR titelt am 23.11.2023 „Hamburgs Fußgänger laut ADAC von E-Scootern genervt“. Der kurze Bericht beim NDR vom 23.11.2023 nennt eine beachtliche Zahl an Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich als Fußgänger nicht sicher fühlen (46%) und die von E-Scootern und Fahrradfahrern genervt sind. Der ADAC-Hansa teilt mit, dass 76% der Befragten den Fahrern ein rücksichtsloses Verhalten vorwerfen und 69% der Befragten die illegale Nutzung der Radwege sowie die Abstellsituation unbefriedigend (73%) finden und diese kritisieren. Im Jahr 2022 gab es 50% mehr Verkehrsunfälle in Verbindung mit E-Scootern und seit 2020 stieg die Zahl von Verkehrsunfällen mit E-Scootern absolut gesehen von 222 auf 858 im Jahr 2022. So sehen die Fußgänger auch 49% der Radfahrenden als rücksichtslos an. Die verunglückten und getöteten Radfahrer im Straßenverkehr stiegen kontinuierlich von 2208 Personen im Jahr 2011 auf 3185 Personen im Jahr 2022.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie schätz das Bezirksamt die aktuelle Verkehrspolitik in Hinblick auf Sicherheit für Radfahrende, E-Scooter Nutzer, Fußgänger und Autofahrer im Bezirk Hamburg-Nord ein?
  2. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord eine Möglichkeit, die Situation für Fußgänger in Hinblick auf mögliche Gefährdungen durch E-Scooter und rücksichtlose Radfahrer besser überprüfen zu können?
    Stellungnahme der Polizei Hamburg:
    Mit der Zunahme der Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) im Straßenverkehr wurden aufwachsend Einsatzmaßnahmen durchgeführt, welche sowohl präventiven als auch repressiven Charakter haben. Zielrichtung ist das Feststellen und Ahnden aller begangenen Verkehrsverstöße, flankiert durch das Führen von Präventions- und Aufklärungsgesprächen hinsichtlich der geltenden Straßenverkehrsregeln für Radfahrer und eKF Nutzer. Zusätzlich werden im Rahmen des täglichen Dienste Verstöße durch Radfahrer und eKF Nutzer konsequent verfolgt und erkannte Unfallschwerpunkte finden im Rahmen dieser Verkehrskontrollen Berücksichtigung. Hinzu kommen die Kontrollen (ab 10/2021) des Parkraummanagements des LBV

    3. Ist der Einsatz des z.B. Personals vom Landesbetrieb Verkehr mit seiner Abteilung Parkraum-Management auch für die Einhaltung der Verkehrsregelüberwachung auf den
    Fußgängerwegen möglich und somit eine sinnbringende Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten des Personals?
    Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
    Neben der Polizei ist das Parkraum-Managements des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig

    für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und trifft insoweit auch die für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlichen Feststellungen. Die Überwachung erfolgt dabei auch auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen. Im Zuge dessen leiten die Mitarbeitenden des Parkraum-Managements Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen des Abstellens von E-Scootern ein und haben seit Oktober 2021 in Hamburg insoweit insgesamt rund 3.200 Ordnungswidrigkeiten erfasst.

    4. Sieht der Senat in Hinblick auf die drastischen Zahlen der empfundenen Gefährdung und Verletzten, Getöteten und im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehenden Personen
    Handlungsbedarf?
    Stellungnahme der Polizei Hamburg:
    Mit der Zunahme der Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) im Straßenverkehr wurden aufwachsend Einsatzmaßnahmen durchgeführt, welche sowohl präventiven als auch repressiven Charakter haben. Zielrichtung ist das Feststellen und Ahnden aller begangenen Verkehrsverstöße, flankiert durch das Führen von Präventions- und Aufklärungsgesprächen hinsichtlich der geltenden Straßenverkehrsregeln für Radfahrer und eKF Nutzer. Zusätzlich werden im Rahmen des täglichen Dienstes Verstöße durch Radfahrer und eKF Nutzer konsequent verfolgt und erkannte Unfallschwerpunkte finden im Rahmen dieser Verkehrskontrollen Berücksichtigung. Hinzu kommen die Kontrollen (ab 10/2021) des Parkraummanagements des LBV.

  3. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord in Hinblick auf die drastischen Zahlen der empfundenen Gefährdung und Verletzten, Getöteten und im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehenden Personen Handlungsbedarf?
    Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
    Neben der Polizei ist das Parkraum-Managements des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und trifft insoweit auch die für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlichen Feststellungen. Die Überwachung erfolgt dabei auch auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen. Im Zuge dessen leiten die Mitarbeitenden des Parkraum-Managements Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen des Abstellens von E-Scootern ein und haben seit Oktober 2021 in Hamburg
    insoweit insgesamt rund 3.200 Ordnungswidrigkeiten erfasst.
  4. Wie bewertet das Bezirksamt das eigene Verkehrskonzept der Freien und Hansestadt Hamburg und der des eigenen Bezirkes im Hinblick auf die eingehend geschilderte Situation?
    Stellungnahme der Polizei Hamburg:
    Aufgrund der angestrebten Mobilitätswende und der damit in Zusammenhang stehenden, stark gestiegenen Anzahl an Radfahrern und eKF Nutzern, ist die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmer weiterhin ein priorisiertes Ziel der Hamburger Polizei. Dies findet, wie beschrieben, durch präventive Maßnahmen (Präventionsveranstaltungen, Verkehrserziehung an den  Schulen, Einsatz des Verkehrskaspers) bereits in hohem Maße statt. Im Rahmen des Konzeptes „Mobil. Aber sicher!“ stehen in den Monaten März und August die ungeschützten Verkehrsteilnehmer im Fokus.
    Ebenso findet bei erkannten Unfallhäufungsstellen eine enge Zusammenarbeit von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei statt. Zielrichtung der Zusammenarbeit ist das Erkennen von unfallbegünstigenden Situationen und in der Folge die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und zielgerichteten Maßnahmen. Das Ergebnis der örtlichen Untersuchungen dient ebenso der lageorientierten Umsetzung von Verkehrskontrollen, den Verkehrsbehörden für verkehrsregelnde und den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen*. Die Verkehrsdirektion überprüft kontinuierlich die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen.