von Carsten Gerloff, Veit Krasnicki (SPD), Martin Fischer, Stefan Baumann (CDU), Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert (FDP)
Der 2022 eingerichtete „Energie-Investitionsfonds Sportstätten“ (Drs. 21-4022) verfolgt das Ziel, gemeinnützige Sportvereine bei energetischen Sanierungen zu unterstützen – bislang mit Fokus auf die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer Förderung über die Kommunalrichtlinie des Bundes (ZUG). In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dieser Förderzweck zu eng gefasst ist.
Viele Sportvereine haben dringenden energetischen Sanierungsbedarf, etwa bei der Dämmung von Vereinsgebäuden, der Erneuerung von Heizungsanlagen, Regelungstechnik oder Lüftungssystemen. Diese Maßnahmen können zwar über Programme wie die BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) oder durch Unterstützung des Hamburger Sportbunds (HSB) gefördert werden – sie fallen jedoch häufig nicht unter die ZUG-Kommunalrichtlinie oder scheitern an deren Bagatellgrenze von 10.000 € Mindestzuwendungshöhe, die kleinere Vereine kaum erreichen.
Um dennoch einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz auf lokaler Ebene zu leisten, soll der bestehende Fonds geöffnet und erweitert werden. Künftig sollen auch andere energieeffiziente Maßnahmen mit CO₂-Minderung förderfähig sein – unabhängig vom konkreten Förderprogramm. Vielmehr kann der Fonds auch ohne weiteres Förderprogramm genutzt werden, sofern ein Klimaschutzeffekt fachlich belegbar ist. Die Kofinanzierung durch den Bezirk kann dabei helfen, Förderlücken zu schließen, Eigenmittelanteile abzusichern und Projekte zu ermöglichen, die sonst nicht umgesetzt würden. Aktuell stehen im Fonds noch mehr als 100.000 € nicht verausgabte Mittel zur Verfügung. Anstatt die Mittel ungenutzt zu lassen, sollen sie nun gezielt aktiviert werden.
Die Zweckänderung schafft für gemeinnützige Sportvereine ein niederschwelliges, flexibles Förderinstrument, das den Anforderungen der Praxis gerecht wird – bei gleichzeitigem klimapolitischem Nutzen für den Bezirk Hamburg-Nord.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
- Der bestehende „Energie-Investitionsfonds Sportstätten“ wird so umstrukturiert, dass künftig auch andere energetische Sanierungsmaßnahmen neben der LED-Umrüstung förderfähig sind – sofern die Maßnahme einen Beitrag zur Energieeinsparung bzw. CO₂-Reduktion leistet.
- Förderfähig sind Maßnahmen mit nachweislicher CO₂-Einsparung, die durch Programme des BAFA, der KfW, des Hamburger Sportbunds (HSB) oder vergleichbare Stellen gefördert werden – unabhängig vom jeweiligen Fördergeber. Eine Bezirkshilfe ist auch möglich, wenn keine zusätzliche Förderung vorliegt, aber ein Klimaschutzeffekt fachlich belegbar ist.
- Die Förderung durch den Bezirk kann bis zu 50 % der anerkannten Projektkosten betragen, maximal 30.000 € pro Antragsteller und Jahr.
- Die Mittelvergabe erfolgt analog zum bestehenden Verfahren (Sondermittel), die Entscheidung trifft die Bezirksversammlung.
- Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Öffentlichkeit, insbesondere Sportvereine, über die neuen Fördermöglichkeiten zu informieren.