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Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses III/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens, Matthias Busold (CDU)

Die Antworten auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 21-4507 und die bisherigen Informationen zu baulichen Veränderungen erzeugen weiteren Informationsbedarf.

Hierzu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Planrecht
    1. Wer hat die rechtliche Prüfung vorgenommen, ob ein geplanter kommerzieller Cafébetrieb mit geltendem Planrecht vereinbar ist?
    Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    2. Welches Ergebnis hatte die Prüfung?
    Die Cafénutzung ist mit geltendem Planrecht vereinbar.

    3. Gibt es zum Ergebnis der Prüfung ein Gutachten oder ein Aktenvermerk? (Wenn ja bitte beifügen).
    Nein.

    4. Ist eine Änderung des geltenden Planrechtes erforderlich oder beabsichtigt?
    Nein.

    5. Gab es Gespräche bzw. eine Abstimmung mit den Grundstücksnachbarn?
    Nein.

    2. Bauliche Änderungen
    1. Wo und wann soll der erwähnte Aufzug eingebaut werden?
    Ein Einbau in der nordöstlichen Gebäudeecke wurde mit dem Denkmalschutzamt vorabgestimmt. Dieser erfolgt im Rahmen der Modernisierung (2025/26).

    2. Welche weiteren baulichen Maßnahmen sind geplant?
    Die Modernisierung dient vorrangig der Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten. Siebeinhaltet:
    – Barrierearmer Zugang (Eingangstür und Aufzug)
    – Brand- und Schallschutzmaßnahmen (zweiter Rettungsweg)
    – Umbau der WC-Anlagen.

    3. Welche Kosten entstehen für geplante bauliche Maßnahmen?
    Die Kostenschätzung liegt bei 1. Mil. Euro

    4. Aus welchem Haushaltstitel sollen die Baukosten getragen werden?
    Regelhaft kommen 50 Prozent aus RISE-Fördermitteln, weitere Kofinanzierungen befinden sich in Klärung.

    5. Ist für geplante bauliche Maßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich bzw. beabsichtigt?
    Ja.

    6. Gab es bereits eine Beteiligung der Denkmalschutzbehörde, wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?
    Es gab einvernehmliche Vorgespräche bezüglich einer denkmalverträglichen Modernisierung.

    7. Welcher Zeitraum ist für Bauarbeiten vorgesehen?
    Beginn der Baumaßnahme ist 2025/26

    8. Ist während der Bauarbeiten die Nutzung des Hauses eingeschränkt? Wenn ja in welchem Umfang?
    Vorgesehen ist Betrieb und Baumaßnahme parallel zu ermöglichen.