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Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses II/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens, Matthias Busold (CDU)

Die Antworten auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 21-4507 und nachfolgenden Diskussionen geben Anlass zu weiteren Nachfragen.

Hinweis: Das Konzept zur zukünftigen Nutzung des Stavenhagenhauses inkl. Cafébetrieb wird auf dem nächsten StekA nach der Sommerpause vorgestellt.

Hierzu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Nutzung des Stavenhagenhauses
    1. Welchem Nutzerkreis stehen Räumlichkeiten im Stavenhagenhaus derzeit zur Verfügung (bitte entsprechende Dienstanweisungen anfügen)?
      In der Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter sind mögliche Nutzergruppen aufgeführt, z.B. Vereine, Verbände und Organisationen (Schule, Bildung, Wissenschaft), Kulturveranstaltungen, politische Parteien, Gewerkschaften, Behörden und Ämter. Vgl. https://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/17b80c95-07ee-42fc-b10b-e96ccd78ac33/Akte__000.00-01.pdf
    2. Sind Erweiterungen des Nutzerkreises ab 2024 geplant (z.B. private Feiern), wenn ja, welche und stehen diese in Konkurrenz zu bisherigen Nutzern?
      Am etablierten Nutzerkreis wird festgehalten. Weitere Nutzungen und Angebote werden durch die Modernisierung erreicht. Untergeordnet sind private Feiern in den Räumen des Cafébetriebes möglich, eine Regelung hierzu ist in Erarbeitung.
    3. Gibt es für Vereine und Institutionen, die bisher das Stavenhagenhaus nutzen, Einschränkungen bei Raumbuchungen für 2024, wenn ja, welche?
      Nein
    4. Welche Räumlichkeiten konnten bisher von Vereinen und Institutionen genutzt werden?
      Alle Räume.
    5. Welche Räumlichkeiten stehen Vereinen und Institutionen zukünftig zur Verfügung?
      Alle Räume.
    6. Welche Räumlichkeiten können von Vereinen und Institutionen derzeit genutzt werden die auch von mobilitätseingeschränkten Personen erreicht werden können?
      Keine.
    7. Welche Räumlichkeiten werden ab 2024 von Vereinen und Institutionen genutzt werden können, die auch für mobilitätseingeschränkten Personen erreichbar sind?
      Alle Räume, die barrierearme Zugänglichkeit des Hauses ist ein Hauptziel der Umbaumaßnahme.
    8. Ab wann und bei wem können Raumbuchungen durch Vereine und Institutionen – die schon jetzt das Stavenhagenhaus regelmäßig nutzen – für 2024 fest vorgenommen werden?
      Aktuelle und zukünftige Raumbuchungen erfolgen über das Fachamt Interner Service.
  2. Gastronomische Nutzung
    1. Wann soll das erwähnte Konzept der Steg vorliegen?
      Das Konzept liegt dem Bezirksamt vor. Die Vorstellung für Mitglieder der Bezirksversammlung erfolgt im StekA nach der Sommerpause.
    2. Soll der Betrieb eines Cafés ausgeschrieben werden, wenn ja mit welchen Bedingungen?
      Ein Interessenbekundungsverfahren ist vorgesehen.
    3. Für welchen Monat im Jahre 2024 wird der Beginn des Betriebes angestrebt?
      Angang 2024.
    4. Gibt es bereits Interessenten für den Betrieb des Cafés? Wenn ja, wie viele mit welchen Konzepten?
      Nein.
    5. Ist die Nutzung des Hauses einschließlich Bewirtungen im bisherigen Umfang möglich, bis ein zukünftiger Café-Betreiber den Betrieb aufnimmt?
      Ja.
    6. Benötigt ein zukünftiger Betreiber eine gaststättenrechtlich Genehmigung? Wenn ja, welche Bedingungen sind dafür zu erfüllen.
      Die Klärung erfolgt im angestrebten Interessensbekundungsverfahren für den Café-Betrieb.