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Zieht der Bezirksamtsleiter die Notbremse bezüglich des Planungsprozesses Diekmoor? Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Gunther Herwig (CDU)

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 3. Februar 2022 bereits erste Ergebnisse der Rahmenplanung für das Vorhaben Diekmoor in Langenhorn präsentiert. In der Sitzung ist klar geworden, dass das Gebiet mit erheblichen Restriktionen umgehen muss – u.a. Grundwasser, Waldflächen, eine ehemalige Mülldeponie, offene Wasserflächen und Naturschutzflächen. Einige weitere Gutachten fehlen noch.

Vorausgegangen war die vom Bezirksamtsleiter initiierte Anweisung des Senats eine Planung von 700 Wohnungen zu realisieren.

Nach vorsichtiger Einschätzung scheint sich abzuzeichnen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden könnte. Auch weil Baukosten teils exorbitant sein könnten und insbes. geförderter Wohnungsneubau so nicht hergestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ausgehend vom Kernbetrachtungsraum – wie groß ist die verbleibende potenzielle Wohnungsbauflächen abzüglich aller bereits bekannten Flächenrestriktionen?

    Das Kernentwurfsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 25 ha. Innerhalb des Kernentwurfsgebiets befinden sich nach bisherigem Kenntnisstand folgende, eine Bebauung ausschließende oder mindestens einschränkende Flächenrestriktionen:
    1. geschützte Waldflächen entlang des Bahndamms sowie
    2. wertvolle geschlossene Gehölzbestände („Kleine Wildnis“ im Norden, Pferdekoppel mit den sie einfassenden Knickstrukturen, Eichenhain nördlich der P+R-Fläche am Foorthkamp).

      Diese beiden Flächenrestriktionen umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,5ha. Noch nicht bezifferbar und bislang unberücksichtigt sind notwendige Abstandsflächen zu den benannten Schutzgütern sowie erforderliche Gewässerrandstreifen entlang von Fließgewässern. Weitere Flächenrestriktionen innerhalb des Kernentwurfsgebiets ergeben sich nach bisherigem Kenntnisstand durch Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen auf einer Fläche von insgesamt ca. 2,5 ha. Dabei handelt es sich um die folgenden Flächen:
      – Altlastenfläche 6648-005/00 im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr,
      – der südliche Teilbereich der ehem. Hügeldeponie Diekmoor sowie
      – Altlastenverdachtsfläche 6648-024/00 (vermutete Untergrundverunreinigungen aus ehemaliger Kläranlage). Ob die zuletzt genannten Flächen eine Bebauung ausschließen, wird im Zuge der Rahmenplanung noch untersucht. Sanierung und / oder technische Sicherung dieser Flächen werden überprüft. Übrige Flächenrestriktionen, die zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind wie der hohe Grundwasserstand im Projektgebiet und die Kleingartenflächen, schließen eine Bebauung nicht aus. Es ergibt sich also eine verbleibende potenzielle Wohnbaufläche innerhalb des Kernentwurfsgebiets von ca. 19 ha
      .
  2. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die zu erwartenden Gesamtkosten der Rahmenplanung?

    Die geschätzten Kosten, die sich aus der Beauftragung externer Planungs- und Kommunikationsbüros für die Erstellung der Rahmenplanung und der sie parallel begleitenden Bürgerbeteiligung ergeben, betragen ca. 350.00 Euro brutto.
  3. Was ist geplant, wenn festgestellt werden muss, dass die Rahmenplanung mit den bekannten Zielen nicht mehr vereinbar und/oder nicht wirtschaftlich darstellbar ist?

    Die Rahmenplanung dient der Überprüfung auf Umsetzbarkeit einer Wohnbauflächenentwicklung im Diekmoor gemäß der in der Senatsanweisung hierfür formulierten Zielstellungen. Wenn im Zuge der Untersuchungen für die Rahmenplanung festgestellt werden muss, dass eine Wohnbauflächenentwicklung mit den bekannten Zielen nicht mehr vereinbar und/oder nicht wirtschaftlich darstellbar ist, obliegt dem Steuerungskreis als politisches und fachliches Begleitgremium, das die Projektentwicklung überwacht, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
  4. Gibt es bereits Planungen innerhalb des Bezirksamts Hamburg-Nord für eine „Notbremse“ beim Projekt Diekmoor um ggfs. eine Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen? Wenn ja, wann wird diese gezogen? Wie ist diese ausgestaltet? Wenn nein, wie gedenkt der Bezirksamtsleiter zu verfahren?

    Die Entwicklung von Wohnbauflächenpotenzialen im Diekmoor erfolgt stufenweise. Die Rahmenplanung ist der erste Prozessschritt für diese Entwicklung. Sie wird ergebnisoffen durchgeführt. Die Planung und Konzipierung der weiteren Prozessschritte (Planungswettbewerb, Bebauungsplanverfahren) hängt vom Ergebnis der Rahmenplanung ab und erfolgt erst nach deren Abschluss. Die Rahmenplanung wird durch den Steuerungskreis als politisches und fachliches Begleitgremium überwacht. Hierzu wird der Steuerungskreis regelmäßig über Projektablauf und Sachstand unterrichtet. Dem Steuerungskreis obliegt die Feststellung von Entscheidungsbedarfen. Er gibt Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und bereitet Beschlussfassungen durch den Stadtentwicklungsausschuss bzw. die Bezirksversammlung Hamburg-Nord vor.