von Herrn Stefan Baumann (CDU)
Vor fast drei Jahren, am 16. Februar 2017, wurde in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gegen die Stimmen der CDU-Fraktion der Antrag von SPD und Grünen mit dem Titel „Parkraum auch für zwei Räder – Fahrradparkkonzept Komponistenviertel“ beschlossen. Ziel des Antrags war es, einen angeblichen Mangel an Fahrradabstellplätzen im Komponistenviertel aufzuzeigen und dazu Lösungsvorschläge vorzuschlagen. Leider konnte das in der Sitzung des RegA BUHD im November 2017 durch die beauftragte Firma SWECO vorgestellte Ergebnis die Vermutungen von SPD und Grünen nicht ansatzweise bestätigen: Die Radparkdichte beträgt in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes weniger als FÜNF abgestellte Fahrräder auf 50 m Länge. Auch die Maßnahmenvorschläge zeigten ausnahmslos eher triviale und längst bekannt Vorschläge auf, die aufgrund des Ist-Zustands noch nicht einmal erforderlich sind.
Auch die Antworten des damaligen Bezirksamtsleiters auf diverse Anfragen der CDU-Fraktion zeigten die absolute Ungeeignetheit des Gutachtens für Maßnahmen der Verwaltung auf. Ein besonders erschreckendes Beispiel dafür ist die Antwort der damaligen kommissarischen Bezirksamtsleiterin auf die Frage Nr. 1.) der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.11.2018, Drs. 20-6238, „Ein Jahr Fahrradparkkonzept Komponistenviertel – Jubiläum oder verjubeltes Steuerzahlergeld?“:
Frage: Hat es im Zeitraum November 2017 bis November 2018 Maßnahmen des Bezirksamtes HH-Nord im Komponistenviertel gegeben, die auf den Ergebnissen des Gutachtens beruhen?
Antwort: Nein, durch die Beendigung des 1000-Bügel-Programms stehen derzeit keine zusätz-lichen finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung.
Die Steuergeldverschwendung, die für die Erstellung des Gutachtens erforderlich war, lässt sich damit kaum deutlicher zeigen, und umso erstaunlicher ist die Aussage „Die Umsetzung des Fahrradparkkonzeptes für das Komponistenviertel unterstützen wir.“ auf Seite 19 der Koaliti-onsvereinbarung zwischen Grüne und SPD für die Jahre 2019 bis 2024
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
- Hat es seit der Erstellung des Fahrradparkkonzeptes im November 2017 Maßnahmen des Bezirksamtes HH-Nord im Komponistenviertel gegeben, die auf den Ergebnissen des Gutachtens beruhen?
Wenn ja, bitte chronologisch mit Art und Ort der Maßnahme aufzeigen.
Im Rahmen der privaten Erschließungsmaßnahme Beethovenstraße wurden bzw. werden na-hezu alle im Fahrradparkkonzept erarbeiteten, potentiellen Standorte realisiert. - Welche Maßnahmen hält der Herr Bezirksamtsleiter durch die Aussage „Die Umsetzung des Fahrradparkkonzeptes für das Komponistenviertel unterstützen wir.“ als jetzt kurzfristig unbedingt erforderlich?
Zur Erreichung der Senatsziele zur Förderung des Radverkehrs ist grundsätzlich auch ein Aus-bau der Fahrradabstellanlagen notwendig. Dies beschränkt sich nicht auf einzelne Stadtteile. - Gibt es derzeit schon laufende Planungen, die auf den Ergebnissen des Gutachtens beruhen? Wenn ja, welche und welche Kosten entstehen für deren Umsetzung?
Siehe Antwort zu 1. - Welche Haushaltsmittel (Summe in €) aus welchem Titel stehen derzeit für eventuelle Maßnahmen, die auf den Ergebnissen des Gutachtens beruhen, zur Verfügung?
Es stehen keine gesonderten Mittel für die Umsetzung zur Verfügung. Eine Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen kann nur im Rahmen von anderen Straßenbaumaßnahmen im Unter-suchungsgebiet oder auf gesonderten Beschluss der Politik erfolgen. - In der Antwort Nr. 5.) der o.g. Kleinen Anfrage ist die damaligen kommissarischen Bezirksamtsleiterin der Meinung, dass die Ergebnisse des Fahrradparkkonzeptes die Kosten für die Erstellung (50.000,-€ bewilligt !) rechtfertigen. Wie bewertet die der neue Herr Bezirksamtsleiter?
Die Erstellung eines solchen Konzeptes erfordert Zeit und personelle Ressourcen. Zur Umsetzung ist deshalb eine externe Unterstützung ergänzend zu den Ressourcen im Fachbereich Tiefbau des Bezirksamts Hamburg-Nord notwendig.
Da es vor dem Konzept keine belastbaren Daten gegeben hat und lediglich subjektive Eindrücke vorlagen, konnten durch die Erstellung des Konzeptes wichtige Zahlen und Erkenntnisse zum Fahrradparken erhoben bzw. gewonnen werden. Die Empfehlungen stellen eine sinnvolle Grundlage für mögliche, bauliche Umsetzungen in diesem und auch vergleichbaren Quartieren dar. Somit werden auch weiterhin sowohl die Erstellung als auch die Ergebnisse als gerechtfertigt angesehen.
- Kommt der Herr Bezirksamtsleiter nach einer erneuten Prüfung des ursprünglichen Antrags, der weiteren Chronologie und den Antworten aus den bisherigen Kleinen Anfragen eventuell auch zu der Meinung, dass es sich hier wohl doch um ein eher wertloses Gutachten handelt, das Steuerverschwendung par excellence ist?
Nein, denn ein in dieser Form erarbeitetes Konzept ist für eine grundsätzliche Beurteilung der Umsetzbarkeit von Vorhaben erforderlich, auch wenn es keine Detailplanungen ersetzt. Das Konzept kann weiterhin zur Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen genutzt werden, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen/gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Werner-Boelz