von Ekkehart Wersich (CDU)

Sachstand

Die im Jahr 2017 entwickelte Fußverkehrsstrategie für Hoheluft-Ost wurde im März 2018 von der Bezirksversammlung per Dringlichkeitsantrag (!) von SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Hintergrund war insbesondere die Weigerung von SPD und Grünen, das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens und des Gutachtens im zuständigen Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude (RegA EWi) der Öffentlichkeit vorzustellen und zu beraten.

Bei der ersten größeren Maßnahme waren Fakten in der Heider Straße geschaffen worden (Parken nur noch auf der einen Straßenseite, Wegfall der Hälfte der Parkplätze). Ende August wurde durch die Verwaltung das generelle Längsparken in der Husumer Straße angekündigt sowie weitere ähnliche Maßnahmen am Abendrothsweg – alle noch für eine Umsetzung im Jahr 2022.

Weitere Maßnahmen sind für 2023 geplant (Löwenstraße, Falkenried, Eppendorfer Weg und Lehmweg, ggfs. auch Neumünstersche Straße).

In dem dichtbesiedelten Stadtteil (geplantes Bewohnerparken) könnten in relativ kurzer Zeit hunderte von Fahrzeugen nicht mehr abgestellt werden. Auch wenn es natürlich kein Grundrecht auf einen Parkplatz gibt, so bleibt doch die Frage mit welchem Augenmaß (auch mit Unterstützung der Anwohner von Hoheluft-Ost) hier vorgegangen wird. So ist die generelle Anordnung von Längsparken z.B. in der Husumer Straße oder auch im Abendrothsweg zu hinterfragen.

Anhand anliegender Übersicht ist zu erkennen, in welch engem Quartier hier vorgegangen wird.

Vorbemerkung der Verwaltung:
Im Rahmen der von der Bezirksversammlung beschlossenen Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
Hoheluft-Ost wurde die Maßnahme Heider Straße (zwischen Breitenfelder Straße und Eppendorfer Weg) durchgeführt sowie werden aktuell vier weitere Maßnahmen geplant: Gehwegerweiterungen in der Husumer Straße und im Abendrothsweg, Umbau des Knotenpunkts Abendrothsweg/Neumünstersche Straße sowie neue Querungsstelle Falkenried Höhe Straßenbahnring. Zielsetzung der Maßnahmen ist die Förderung des Fußverkehrs im Quartier, nicht die Reduzierung des Parkraums
.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Abgestellte Fahrzeuge/Parkplätze

a) Bis zu wie viele Fahrzeuge werden (im Fall der Heider Straße wurde) in den zu überplanenden Bereichen abgestellt:
Heider Straße
Husumer Straße
Abendrothsweg
Falkenried
Antwort der Verwaltung:
Heider Straße: 75
Husumer Straße: 250
Abendrothsweg: 270
Falkenried: 3
Anmerkung: Die hier angegebenen Werte basieren auf vom Bezirksamt durchgeführten Zählungen. Sie können nicht als zur Verfügung stehende Parkplätze interpretiert werden, da sie teilweise auch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge beispielsweise in den Knotenpunkten beinhalten. Zudem sind die Zahlen als Momentaufnahme zu sehen – abhängig von den Fahrzeuglängen und dem Einparkgeschehen können am Folgetag schon deutlich abweichende Zahlen zu erhalten sein.

Zusammenfassend die kleinere Maßnahmen aus der Präsentation des Bezirksamtes vom 29.8.2022?

Antwort der Verwaltung:
Diese Frage steht für die Verwaltung nicht im Zusammenhang mit der Anfrage, sodass diese auch nicht weiter berücksichtigt wurde.

b) Wie viele – aus Sicht der Verwaltung – legale Parkplätze gibt es derzeit (im Fall Heider Straße gab) in den zu überplanenden Bereichen:
Heider Straße
Husumer Straße
Abendrothsweg
Falkenried
Antwort der Verwaltung:
Heider Straße: 75
Husumer Straße: 170
Abendrothsweg: 200
Falkenried: 3
„Legale Parkplätze“ sind nach dem Verständnis des Bezirksamtes Flächen, die für das Abstellen von Fahrzeugen hergerichtet bzw. markiert sind. Die Frage wird jedoch so interpretiert, dass die angegebenen Werte auch Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand beinhalten, die den Regeln des Abstellens von Fahrzeugen entsprechen (bspw. mit ausreichend Abstand zu Einmündungen). Deren ungefähre Zahl kann auf Basis der jeweiligen Fahrbahnrandlängen rechnerisch ermittelt werden, indem pro Fahrzeug ein durchschnittlicher Platzbedarf von 5,20m (gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006, S. 78) angesetzt wird. Hinzu kommen die Parkmöglichkeiten am östlichen Ende des Abendrothsweg, bei denen durch das Verkehrszeichen 315 das (Teil-) Abstellen auf dem Gehweg zugelassen ist. Dort findet sich Platz für rd. 25 Fahrzeuge.

Zusammenfassend die kleinere Maßnahmen aus der Präsentation des Bezirksamtes vom 29.8.2022
Antwort der Verwaltung:
Diese Frage steht für die Verwaltung nicht im Zusammenhang mit der Anfrage, sodass diese auch nicht weiter berücksichtigt wurde.

  1. Parkplatzbilanz nach Umsetzung der Fußverkehrsstrategie aus Sicht des Bezirksamtes für die unter 1. Genannten Straßenzüge (bitte einzeln auflisten):
    1. Tatsächliche Anzahl verlorener Parkplätze/Parkmöglichkeiten
      Antwort der Verwaltung:
      Auch die Zahl der künftigen Parkmöglichkeiten wird auf Basis des zur Verfügung stehenden Fahrbahnrands rechnerisch ermittelt. Dies ergibt für die zu überplanenden Bereiche in den genannten Straßen folgende Werte:
      Heider Straße: 57
      Husumer Straße: 170
      Abendrothsweg: 190
      Falkenried: 1
  1. Verlust von – aus Sicht der Verwaltung – legalen Parkplätze
    Antwort der Verwaltung:
    Am östlichen Ende des Abendrothswegs würde bei Umsetzung der Maßnahme das angeordnete Schrägparken in Längsparken verändert. Dort sind derzeit rd. 25 Fahrzeuge abgestellt, künftig wird rechnerisch Platz für rd. 15 Fahrzeuge sein.


  2. Möglichkeiten für Anwohner ihr Auto im Quartier abzustellen, gibt es Planungen der Verwaltung für Anwohner (die z.B. auf ein Auto angewiesen sind) zusätzlichen Parkraum zu schaffen?
    1. Wenn ja, wie und wo?
    2. Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Verwaltung:
Nein. Die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Anwohner:innen im öffentlichen Raum ist keine Aufgabe der Verwaltung. Bei Straßenneu- oder -umbauten erfolgt gemäß der aktuellen Richtlinien eine Ermittlung der herzustellenden Besucherstellplätzen im öffentlichen Raum. Stellplätze für Anwohner:innen sind auf Privatgrund zu errichten.