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Tempo 30 in der Friedrichsberger Straße/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Stefan Baumann, Gunther Herwig (CDU)

Seit einigen Jahren gilt auf fast der gesamten Länge der Friedrichsberger Straße werktags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein Tempo 30. Diese Anordnung ist aufgrund der sich in Fußreichweite befindlichen Kita Finkenau und der Adolph-Schönfelder-Schule vollkommen richtig und begrüßenswert. Leider wird das Tempo 30 häufig von Autofahrern ignoriert, und so kommt es zu regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Um hier eine Abhilfe zu schaffen, wird in der Straße regelmäßig ein temporärer Blitzer aufgestellt. Laut Beobachtungen durch Anwohner wird dieser Blitzer jedoch häufig ein Opfer von Vandalismus, so dass diese Maßnahme sicher auch betreuungs- und kostenintensiv ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Senatsbehörde:

  1. Wie oft wurde in den vergangenen 12 Monaten ein temporärer Blitzer in der Friedrichsberger Straße aufgestellt?
    Die Polizei Hamburg beantwortet die Fragen wie folgt:
    In den letzten zwölf Monaten (Stichtag 1. September 2023) hat die Polizei drei Messungen mittels mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen durchgeführt.
  2. Wie oft wurde dieser Blitzer in den letzten 12 Monaten ein Opfer von Vandalismus und wurde dadurch funktionsuntüchtig?
    Im erfragten Zeitraum kam es in der Friedrichsberger Straße zu einem Fall von versuchter Sabotage bei dem der / die Täter das Messfenster mit Sprühschnee verschmutzten. Der Messbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt.
  3. Wie umfangreich waren die Maßnahmen zur Reparatur der temporären Blitzer in der Friedrichsberger Straße nach Vandalismusschäden, und wie hoch waren die anfallenden Kosten jeweils pro Reparatur?
    Die Reinigungs- und Reparaturmaßnahmen erforderten insgesamt einen Zeiteinsatz von ca. zwei Stunden. Unter Berücksichtigung der Ausgaben für Personal und verbrauchten Reinigungsmaterial belaufen sich die Kosten auf insgesamt ca. 200 bis 250 Euro.
  4. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden in den vergangenen 12 Monaten durch temporäre Blitzer in der Friedrichsberger Straße festgehalten?
    Im Rahmen der drei Geschwindigkeitsmessungen wurden insgesamt 1.848 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab Grenzwert) erfasst.
  5. Wie hoch sind die Einnahmen der FHH durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch temporäre Blitzer in der Friedrichsberger Straße in den vergangenen 12 Monaten gemessen wurden?
    Eine Differenzierung der statistisch erfassten Daten der Verwarnungsgeld- / Bußgeldeinnahmen durch mobile Geschwindigkeitsmessanlagen im Sinne der Fragestellung ist der für die Ahndung der Verstöße zuständen Bußgeldstelle (M 6) nicht möglich.
  6. Ist die Friedrichsberger Straße mit den in ihr befindlichen Kreuzungen als Unfallschwerpunkt zu sehen?
    Eine Unfallauswertung der Jahre 2020 bis 2023 ergab, dass in der Friedrichsberger Straße zwischen Eilbeker Weg und Dehnhaide (ohne Anfangs- und Endknoten) eine Unfallhäufungsstelle (UHS) vorliegt. Die UHS liegt am Knoten Friedrichsberger Straße / Lortzingstraße und wurde 2021 erstmalig notiert. Die UHS wurde aufgrund von mindestens vier Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung innerhalb von 36 Monaten ausgelöst. An dieser Örtlichkeit mündet an die bevorrechtigte Friedrichsberger Straße aus nordöstlicher Richtung kommend die als Fahrradstraße eingerichtete Lortzingstraße und aus südwestlicher Richtung kommend ein kombinierter Fuß-/Radweg.
  7. Ist es weiterhin geplant, die Radfahrstreifen auf der Friedrichsberger Straße mit einer roten Fahrbahnmarkierung zu versehen?
    Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes und kann nicht durch die Straßenverkehrsbehörden (StVB) angeordnet werden. Bei vorliegenden Verkehrssicherheitsrisiken (z.B. Unfalllage) erfolgt jedoch in der Regel eine Empfehlung der Roteinfärbung durch die StVB. Erkenntnisse zu Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durch das Bezirksamt liegen der Polizei derzeit nicht vor.
  8. Gab es eventuell Überlegungen, in der Friedrichsberger Straße einen stationären Blitzer aufzustellen?
    Nein. Betrachtungen zur Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen stehen maßgeblich in Abhängigkeit geschwindigkeitsbedingter Unfallhäufungsstellen, Geeignetheit der Örtlichkeit selbst sowie der Prioritätensetzung bei Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund liegen aktuell keine konkreten Planungen vor.
  9. Sind in der nächsten Zeit weitere straßenbaulichen Maßnahmen auf der Friedrichsberger Straße geplant?
    Straßenbaumaßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes bzw. des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer. Geplante straßenbaubehördliche Maßnahmen sind der Polizei / StVB gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen. Der Polizei liegen derzeit keine Erkenntnisse bezüglich geplanter straßenbaubehördlicher Maßnahmen vor.
  10. Gibt es weitere Informationen, deren Kenntnis zu einer vollumfänglichen Bewertung des Sachverhalts erforderlich sind?
    Aus Sicht der Polizei: nein.