Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung dient dem Schutz der historischen vorstädtischen Villenbebauung im Geltungsbereich der Verordnung mit den gepflegten Vorgärten und Einfriedungen und soll dem dort herrschenden Entwicklungs- und Veränderungsdruck entgegenwirken. Die baulichen Anlagen in diesem Gebiet müssen erhalten bleiben, weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild und die Stadtgestalt in diesem Teilbereich des Stadtteils Ohlsdorf/Klein Borstels prägen und von städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung sind.