Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung dient dem Schutz der historischen vorstädtischen Villenbebauung im Geltungsbereich der Verordnung mit den gepflegten Vorgärten und Einfriedungen und soll dem dort herrschenden Entwicklungs- und Veränderungsdruck entgegenwirken. Die baulichen Anlagen in diesem Gebiet müssen erhalten bleiben, weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild…