von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Carolin Mücke-Kemp, Martina Lütjens,
Stefan Baumann, und Fraktion (CDU)  

Personalsituation in Hamburg-Nord

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit im Bezirksamt Hamburg-Nord? Bitte für die Jahre 2017 bis einschl. 2022 in Tabellenform aufführen.
  1. Wie viele Planstellen sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord zugewiesen?
    Arbeitnehmerstellen 853,44
    Planstelle 359,18
    Azubistellen 13
    Gesamtergebnis: 1225,62
    Stand 31.03.2022


  2.  a) Wie sieht das Arbeitsvolumen für Bürgerbesuche etc. laut Planung aus? Bitte den Zeitraum 2017 – 2022 angeben.
    Das Arbeitsvolumen ergibt sich aus den Öffnungszeiten. Gemäß Geschäftsordnung für die Bezirksämter (in der Fassung vom 04.02.2022) werden in den Kundendienststellen die Servicezeiten von den Bezirksämtern festgelegt. In den Kundendienststellen (KuZ, SDZ, WBZ) wird eine Mindestöffnungszeit von 26 Wochenstunden angeboten. Darüber hinaus hatten folgende Dienststellen erweiterte Servicezeiten: Die Kundenzentrum Hamburg-Nord, Fuhlsbüttel und Barmbek-Uhlenhorst jeweils 60 Wochenstunden und das WBZ 23 Wochenstunden (zuzüglich Terminvereinbarungen). Das Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) bietet eine Öffnungszeit von 27 Wochenstunden an. Das Soziale Dienstleistungszentrum 24 Wochenstunden (zuzüglich Terminvereinbarungen).

    b) Wie viele Planstellen sind dafür exakt vorgesehen und wie viele davon sind mit dem heutigen Stand auch wirklich besetzt? Bitte als Organigramm darstellen.
    Für das oben genannte Arbeitsvolumen sind folgende Stellen ausgebracht:
    EA: 130,79 Stellen
    Kundenzentren: 95,46 Stellen
    SDZ: 122,30 Stellen
    WBZ: 59,06 Stellen
    ST: 46,25 Stellen
    Organigramm siehe Anlage


    c) Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Meinung, dass das ausreicht?
    Ja

  3. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes Hamburg-Nord nebst angeschlossenen Dienststellen in den vergangenen 5 Jahren jeweils entwickelt? Bitte die Werte jeweils pro Quartalsende angeben.
    Siehe Excel-Tabelle

  4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in den letzten 5 Jahren jeweils eingestellt?
  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten 5 Jahren jeweils gekündigt und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?
    Hinweis: Unter Planstellen werden nur die Stellen der Beamtinnen verstanden. Die angegebenen Kündigungen beziehen sich auf alle Beschäftigten (Beamtinnen und Tarifbeschäftigte).

Grundsätzlich werden freiwerdende Stellen, sei es durch Kündigungen, Ruhestandseintritte o.ä., zur Wiederbesetzung freigegeben.

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den letzten 5 Jahren jeweils in den Ruhestand gegangen und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?

*Stichtag: 31.03.2022
Hinweis: Unter Planstellen werden nur die Stellen der Beamtinnen verstanden. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf alle Beschäftigten (Beamtinnen und Tarifbeschäftigte).

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten 5 Jahren jeweils vom vorzeitigen Ruhestand Gebrauch gemacht und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?

Stichtag: 31.03.2022 Hinweis: Unter Planstellen werden nur die Stellen der Beamtinnen verstanden.
Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf alle Beschäftigten (Beamt*innen und Tarifbeschäftigte).

  1. Wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in den letzten 5 Jahren jeweils gekündigt und aus welchen Gründen jeweils und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?

Stichtag: 31.03.2022 Hinweis: Unter Planstellen werden nur die Stellen der Beamtinnen verstanden.
Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf alle Beschäftigten (Beamt*innen und
Tarifbeschäftigte).

  1. Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in den letzten 5 Jahren aus welchem Grund jeweils Aufhebungsvereinbarungen abgeschlossen und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist der Bezirksamtsleiter der Auffassung, dass die Personalausstattung des Bezirksamtes in allen Ämtern ausreichend ist?
    a) Wenn ja, warum?
    Ja. Für die akuten Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Wohnungsbau, Flüchtlinge werden dem Bezirksamt die erforderlichen Personalmittel zugewiesen. Allerdings bestehen jenseits der bereitgestellten Stellen auf Grund des Fachkräftemangels und der Konkurrenzsituation mit Landesbehörden, umliegende Gemeinden, bei manchen Stellen Probleme diese zeitnah und zügig wiederzubesetzen.

    b) Wenn nein, warum jeweils nicht?
    entfällt

  2. Wie viele Stellen im Bezirksamt Hamburg-Nord sind derzeit nicht besetzt? Bitte auflisten nach Fachamt und Besoldungsstufe/Entgeltstufe und unter Angabe der genauen Gründe.
    a) Wie viele dieser Stellen befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren?
    Siehe Excel-Tabelle

    b) Für wie viele Stellen ist keine Nachbesetzung geplant? Bitte nach Fachamt auflisten.
    Alle notwendigen Wiederbesetzungen werden zeitnah durchgeführt.

    c) Wie viele Stellen wurden jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 frei (Bitte auch in Vollzeitäquivalenten (kurz: VZÄ) angeben)?
    Jahr VZÄ
    2017 135,09
    2018 153,96
    2019 168,19
    2020 191,55
    2021 204,34
    2022* 44,88


    d) Wie viele dieser Stellen wurden jeweils nicht wieder besetzt (Bitte auch in Stellenäquivalenten angeben)?
    vgl. Antwort zu Frage 12b

    e) Wie viel Zeit verging in den Jahren 2017 – 2022 durchschnittlich vom Ausscheiden einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters bis zur Neubesetzung der Stelle? Bitte auflisten nach Fachamt.
    Eine detaillierte Auswertung ist hier leider nicht möglich. Der zeitliche Ablauf variiert in jedem Verfahren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ausscheidens, internen Abstimmungsprozessen zur Bewilligung der Wiederbesetzung, den Abstimmungsbedarfen im Zuge des Ausschreibungsverfahrens, Dauer der (ggf. wiederholten) Ausschreibung oder Kündigungsfristen von externen Bewerbenden. Eine Wiederbesetzung findet regelhaft innerhalb eines Zeitraumes von 3-5 Monaten statt.

    f) Wie viele befristete Einstellungen von Personal zur Unterstützung haben in den Jahren 2017 – 2022 zu welchem Thema aus welchem Grund stattgefunden?
    Jahr befristete Einstellungen
    2017 keine Auswertung möglich
    2018 keine Auswertung möglich
    2019 3
    2020 15
    2021 28
    2022 50
    Aus technischen Gründen kann die Anzahl der befristeten Einstellungen nebst Grund und Thema nicht technikgestützt ermittelt werden. Die Angaben beziehen sich daher auf die jeweils pro Jahr abgelaufenen Zeitverträge. Gründe für befristete Einstellungen sind inbesondere die Unterstützungskräfte im Gesundheitsamt durch Corona, die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, die Unterstützung des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie der Kundenzentren, Assistenzkräfte von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die befristete Wiedereinstellung von Rentnerinnen und Rentern bzw. die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus


  3. Ist der Bezirksamtsleiter der Auffassung, dass mit den bestehenden Planstellen das gesamte Arbeitsvolumen im Bezirksamt sicher bearbeitet werden kann?
    a) Wenn ja, anhand welcher Kennzahlen kann das hier verdeutlicht werden?
    Siehe Antwort zu Frage 11. Kennzahlen liegen nicht vor.

  4. Wenn nein, was sind die Gründe dafür – und was hat der Herr Bezirksamtsleiter unternommen, um dieses abzustellen, und die 100%ige Bearbeitung aller Vorgänge sicherzustellen?
    Entfällt. Siehe 13

  5. Wie viele Mitarbeiter bzw. VZÄ befassen sich mit Aufgaben aus mehr als einem Thema?
    Die Aufgabenfelder im Bezirksamt sind auf nahezu allen Stellen sehr vielfältig, sodass sich Beschäftigte in der Regel immer mit mehr als einem Thema befassen. Eine Auswertung ist hier leider nicht möglich.

  6. Wie viele Mitarbeiter bzw. VZÄ nehmen weitere Themen als Nebenaufgabe wahr?
    Siehe Antwort zu 15.

  7. Wie hat sich in den vergangenen 5 Jahren der Krankenstand in den einzelnen Abteilungen verändert? (bitte vereinzelt unter Angabe des jährlichen Tageausfalls aufschlüsseln und unter Angabe, wie viel Prozent der Stunden durch Krankschreibung ausfielen)
    Siehe Excel-Tabelle

    d) Welche Sofortmaßnahmen werden bei erhöhtem Krankenstand eingeleitet, wird z.B. auf Mitarbeiter aus anderen Bezirksamtsstellen zurückgegriffen?
    Sofortmaßnahmen:
    Gesundheitsmanagement
    BEM-Verfahren
    Einstellungen von Krankheitsvertretungen
    Einstellungen von Unterstützungskräften
    Personalgespräche


    e)Wenn ja, wie wird die dann dort entstehende Lücke gefüllt?
    Sofortmaßnahmen:
    Einstellungen von Krankheitsvertretungen
    Einstellung von Unterstützungskräften



    f) Oder wird in solchen Fällen mit Zeitarbeitspersonal gearbeitet?
    Nein

    g) Wenn ja, wie viel Personal wurde durch Zeitarbeitsfirmen in den Jahren 2017 – 2022 eingesetzt?
    0

    h) Wenn nein, warum nicht?
    Siehe 17 e)

  8. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamts haben aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen seit dem 01.01.2017 Überlastungsanzeigen abgegeben?
  1. In wie vielen entsprechenden Fällen dauern im Vorjahr abgegebene Überlastungsanzeigen inhaltlich fort?
    Mit Bekanntgabe von Rückstandsmeldungen werden durch die Vorgesetzten die möglichen Maßnahmen zur Entlastung getroffen. Eine inhaltliche Fortdauer wird damit grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. In welchen Fällen hält das Bezirksamt die Überlastungsanzeigen für inhaltlich begründet?
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Nr. 3.1.2 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter verpflichtet, ihre Vorgesetzten über drohende größere Arbeitsrückstände zu unterrichten. Vor diesem Hintergrund hält das Bezirksamt grundsätzlich jede Rückstandsanzeige für inhaltlich begründet.

  3. Wie hat das Bezirksamt im Einzelnen reagiert, um Überlastungszustände kurzfristig oder dauerhaft zu beseitigen?
    Die Reaktionen hängen vom Einzelfall ab, die durch den jeweils zuständigen Vorgesetzen zu lösen und zu veranlassen. Näheres hierzu regelt eine Dienstvereinbarung, die im Jahr 2017 zwischen dem Bezirksamt und dem Personalrat abgeschlossen wurde. Unter anderem sind darin Maßnahmen zur Prioritätensetzung vorgesehen.