Aus den Antworten des Bezirksamtsleiters auf unsere Kleine Anfrage Nr. 21-4558.1 vom 17.08.2023 – wie auch vorheriger Anfragen – liegen die Widersprüchlichkeiten nun schwarz auf weiß auf dem Tisch. Der Bezirksamtsleiter – mit Unterstützung von GRÜNEN und SPD – betreibt Nutzungseinschränkungen des Stavenhagenhauses durch die beabsichtigte Vermietung von Räumlichkeiten an einen privaten Gastronomiebetreiber.  

Besonders gravierend sind aus Sicht von derzeitigen Nutzern des Stavenhagenhauses – dem sich die CDU anschließt – folgende Punkte: 

  1. Es gibt keinen Grund, die funktionierende Kleingastronomie für Besucher des Stavenhagenhauses in derzeitiger Form ohne Ersatz zu beenden. 
  1. Der berechtigte Wunsch aus dem Stadtteil nach mehr Nutzungsmöglichkeiten des Stavenhagenhauses ist schon jetzt und unter gleichen Bedingungen lt. Antwort des Bezirksamtsleiters möglich (Yogakurse, Kinderchor, Gaming Nachmittage, Literatur-Clubs, Film-Abende, Poetrie-Slam, Sprach- und Kunstkurse u.a.m.) 
  1. Die in vielen Medien gefeierte „breite Öffnung“ des Stavenhagenhauses reduziert sich in der Antwort des Bezirksamtsleiters auf den Betrieb eines „Nachbarschatfs-Cafés“ mit festen Öffnungszeiten und die Herstellung eines Boule-Platzes vor dem Haus. 
  1. Eine dringend notwendige Modernisierung beginnt frühestens in ein paar Jahren – bis dahin sind mobilitätseingeschrämkte Personenkreise auf Räume im Erdgeschoss angewiesen (die jetzt z.T. an einen Gastronom vermietet werden sollen). 
  1. Interessenten für die Eröffnung einer – wie auch immer gearteten – Gastronomie könnten an verschiedenen Stellen im Stadtteil umgesetzt werden (auch ganz in der Nähe des Stavenhagenhauses). Mindestens bis zum Umbau des Stavenhagenhauses wäre das Betreiben einer Gastronomie aufgrund der Baulichkeiten ohnehin nur sehr eingeschränkt möglich. 
  1. Die politischen Gremien des Bezirkes wurden in die Entscheidung der zukünftigen Nutzungseinschränkungen durch den Bezirksamtsleiter mit Unterstützung von GRÜNEN und SPD im Bezirk Hamburg-Nord nicht eingebunden. Ein entsprechender CDU-Antrag wurde von den beiden den Bezirksamtsleiter tragenden Fraktionen abgelehnt. 

Am 7. September ab 18 Uhr will das Bezirksamt im Stadtentwicklungsausschuss das neue Nutzungs- und Betriebskonzept vorstellen. Die Sitzung ist öffentlich, Interessenten ist es möglich, Fragen zu stellen und/oder sich an der Diskussion zu beteiligen. 

  Die Anfragen in der Übersicht: 

Stavenhagenhaus: Nutzungsänderungen sorgfältig prüfen- Bezirksversammlung beteiligen

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses IV/Mit Antwort

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses III/Mit Antwort

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses II/Mit Antwort

Zukünftige Nutzung des bezirklichen Stavenhagenhauses in Groß Borstel/Mit Antwort