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Stavenhagenhaus: Nutzungsänderungen sorgfältig prüfen- Bezirksversammlung beteiligen

Von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)

Durch Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-4507) ist klar geworden, dass es eine erhebliche Nutzungsänderung des denkmalgeschützten, bezirklichen „Hamburg-Hauses“ im Stadtteil Groß Borstel geben soll. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Hauses für den Stadtteil verbessert werden sollen. Ähnliche Überlegungen in früheren Jahren waren vom Bezirksamt stets unter Hinweis auf bauliche und rechtliche Hindernisse negativ beurteilt worden. Umso erstaunlicher ist es, dass nunmehr eine gewerbliche gastronomische Nutzung mit der Vergabe von Räumlichkeiten im Erdgeschoß (Diele, Gartensaal und Außenterrasse) ohne bauliche Änderungen oder Antragsverfahren möglich sein sollen. Dabei geht das Bezirksamt davon aus, dass alle bisherigen Nutzungen auch in Zukunft berücksichtigt werden können (Antwort zu Frage 3.b.).  Genau das ist für die Nutzungen der genannten Räumlichkeiten durch Gruppen, Vereine und Institutionen bei gleichbleibenden Miet-Konditionen und/oder parallelem Café-Betrieb einerseits schwer vorstellbar. Andererseits muss vermieden werden, dass es aufgrund rechtlicher Fehleinschätzungen zu möglicherweise kostenträchtigen Auseinandersetzungen und Fehlplanungen kommt und letztlich berechtigte Erwartungen im Stadtteil enttäuscht werden.

Die CDU-Fraktion beantragt, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das neue Nutzungskonzept wird in einem Ausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt, diskutiert und ein Beschluss herbeigeführt.
  2. Konkrete Schritte zur Planung und Vergabe von Flächen des Stavenhagenhauses an einen gastronomischen Betreiber werden bis zur Umsetzung von Ziffer 1 zurückgestellt.