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Zukünftige Nutzung des bezirklichen Stavenhagenhauses in Groß Borstel/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)

Der Stadtteil Groß Borstel wird in den kommenden Jahren „weiter wachsen“ – über etwa ein Jahrzehnt verteilt werden die Bevölkerungszahl um ca. 40 % gestiegen sein. In diesem Zusammenhang werden insbesondere durch die RISE-Förderung verschiedene Entwicklungen im Stadtteil untersucht.

Das einzige „Bürgerhaus“ des Bezirkes Hamburg-Nord ist das Stavenhagenhaus in der Frustbergstraße in Groß Borstel. I.d.V. konnte das unter Denkmalschutz stehende Haus mit einigem Aufwand für den Bezirks erhalten bleiben. Die Nutzung war neben dem Bezirksamt selbst (und früher einer Bücherhalle) im Bezirk ansässigen Gruppierungen unterschiedlichster Art als Treffpunkt vorbehalten.

Im Rahmen der Diskussionen im Stadtteil und wohl auch mit dem Bezirksamt selbst soll sich die Nutzungsart in Zukunft ändern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter

  1. Bisherige Nutzungsfrequenzen
    1. Welche Gruppen/Institutionen haben in den Jahren bis zum Ausbruch der Pandemie das Stavenhagenhaus genutzt und mit welcher Frequenz tagsüber bzw. abends?
      Um belastbare Zahlen bei der Auslastung des Stavenhagenhauses zu erhalten, wurden die Buchungen in der 2. Jahreshälfte aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 ausgewertet. Die Räume im Stavenhagenhaus wurden einschließlich sieben Wochenend-Veranstaltungen in der 2. Jahreshälfte 2019 für insgesamt 1085 Stunden gebucht. Eine Aufsplittung nach „tagsüber und abends“ lässt sich in dieser Form nicht umsetzen.
    2. Welche Gruppen/Institutionen nutzen in letzter Zeit die Räumlichkeiten des Stavenhagenhauses und mit welcher Frequenz tagsüber bzw. abends?
      Als Nutzergruppen können folgende benannt werden, die zu verschiedenen Zeiten Räumlichkeiten des Stavenhagenhaus gebucht haben: Kommunalverein, Freunde des Stavenhagenhaus, Eheschließungen, Behörden, Sozialberatung, Initiative Marcus und Dahl, Jugendmusik Schule, Gymnastikgruppe, Schachgruppe, Polizei, Zentrum für Aus- und Fortbildung, Seniorengruppe, Jägergruppe, Iranische Bauingenieure, Eigentümerversammlungen. Eine Aufsplittung nach „tagsüber und abends“ lässt sich in dieser Form nicht umsetzen. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass mit Abklingen der Corona Pandemie wieder eine vermehrte Nutzung des Stavenhagenhauses einhergeht. Eine erneute Auswertung der Buchungszahlen ist derzeit nicht in Planung.
  2. Welche Regelungen galten bis zur Pandemie bzw. gelten derzeit für die Nutzung des Stavenhagenhauses?
    Die aktuell gültige Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter vom 08.12.2022 sieht vor, dass eine Nutzung der Räume grundsätzlich Montag bis Freitag um 22:00 Uhr endet, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
  3. Konkret werden offenbar Vorschläge erarbeitet, das Stavenhagenhaus im Erdgeschoß zu einer Gastronomie/Café umzufunktionieren und die Flächen an einen Betreiber zu vermieten.
    1. Welche Überlegungen sind dem Bezirksamt hierzu bekannt?
      Das Stavenhagenhaus ist ein Schlüsselprojekt im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für das RISE Fördergebiet Groß Borstel. Die steg Hamburg wurde beauftragt ein neues Konzept für das Stavenhagenhaus zu erstellen. Ziel des Konzepts ist die Prüfung und Erstellung eines neuen Nutzungskonzepts für das Stavenhagenhaus, anhand dessen die weiteren Planungen für ein erweitertes stadtteilbezogenes und freizeitorientiertes Angebot, sowie denkmalgerechte Umgestaltungsmaßnahmen erfolgen können. Auch bauliche Maßnahmen wurden betrachtet, um alle Räume flexibler nutzen zu können. Als Magnet und niedrigschwellige Anlaufstelle besteht der große Wunsch im Stadtteil ein Café mit Außenterrasse im Stavenhagenhaus mit regelmäßigen Öffnungszeiten in der Woche und am Wochenende zu etablieren. Ein Cafébetrieb soll 2024 umgesetzt
      werden.
    2. Welche Konsequenzen hätte eine derartige Nutzungsänderung aus Sicht des Bezirksamtes für derzeitige Nutzer der Räumlichkeiten?
      Die Cafénutzung wäre in der Diele, Gartensaal und Außenterrasse verortet. Hierfür sind keine Umbaumaßnahmen erforderlich, da eine Gastro-Küche vorhanden ist. Ein Konzept von möglichen Cafébetreibern liegt noch nicht vor. Das Bezirksamt geht davon aus, dass alle Nutzungen auch in Zukunft berücksichtigt werden können.
  1. Zum geltenden Planrecht
    1. Welche Nutzungen sind nach geltendem Planrecht möglich?
      Das Stavenhagenhaus ist ein sogenanntes Hamburg Haus, ein Gemeinschaftsund Kulturzentrum für die Hamburger Bürger:innen. Das Grundstück (Flurstück 85) liegt im Zuständigkeitsbereich des B-Plan GB 4 mit Ausweisung Denkmalschutz Gebäude, Kulturzentrum, Baugrundstück für den Gemeinbedarf. Eine Cafénutzung ist somit möglich, wie auch in anderen Hamburg Häusern üblich.
    2. Sind die geplanten Nutzungen mit geltendem Planrecht vereinbar?
      Ja.
    3. Wäre ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich?
      Nein.
  2. Ist geplant etwaige Nutzungsänderungen in den politischen Gremien zu beraten oder werden diese lediglich in Kenntnis gesetzt?
    Das Integrierte Entwicklungskonzept für das RISE-Fördergebiet Groß Borstel (inkl. Öffnung des Stavenhagenhauses als Schlüsselprojekt) wurde nach Vorstellung im StekA am 16.12.2021 durch die Bezirksversammlung beschlossen. Der Senatsbeschluss erfolgte am 20.12.2021. Die politischen Gremien werden hinsichtlich Umgestaltung und Nutzungsänderung – wie bei allen RISE-Gebieten üblich – in Kenntnis gesetzt. Ergänzend sei angemerkt: Sowohl beim Beirat Groß Borstel als auch bei der AG Stavenhagenhaus waren zudem politische Vertreter:innen anwesend