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Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses IV/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)

Die Antworten auf die Kleinen Anfragen der CDU-Fraktion (Drs. 21-4507, 4546 und 4558), Veröffentlichungen in den Medien und dem Borsteler Boten (Juli/August), der Schriftlichen Kleinen Anfragen des Bürgerschaftsabgeordneten Seelmaeker (22/12524 sowie 12383) und weiteren Gesprächen im Stadtteil und mit Institutionen geben Anlass zu klärenden Nachfragen, auch in Hinblick auf die vom Bezirksamtsleiter angekündigte Vorstellung des Vorhabens im Stadtentwicklungsausschuss am 7. September 2023.

Das Bezirksamt hat vor einiger Zeit eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ für potenzielle Café-Pächter des Stavenhagenhauses veröffentlicht. Danach wären monatlich knapp € 2000,- Mietkosten sowie eine Umsatzbeteiligung i.H. von 8% nach Abzug der Mietlosten fällig. Verschiedentlich war zu lesen bzw. zu hören, dass ein großer Bedarf für das „Nachbarschafts-Café“ von Nachbarn und Akteuren auch aus dem Bezirksamt gesehen wird. Laufkundschaft fällt aufgrund der Lage definitiv aus, gastronomisch nutzbare Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe stehen leer (die bei Bedarf sicher auch als Café – dann ohne Einschränkungen – nutzbar wären, wenn denn der Bedarf gesehen wird). Das lässt vermuten, dass ein möglicher Betreiber innerhalb kurzer Zeit wird feststellen müssen, dass sich der Betrieb nicht lohnt – die derzeit moderaten Gastropreise wären sowieso nicht zu halten. Letzteres kommt den sich im Stavenhagenhaus treffenden Institutionen alles andere als entgegen. Zunächst wären aber die bestehenden, und funktionierenden Strukturen des Gastroangebotes verloren. Der CDU-Fraktion liegt die reibungslose Nutzung des Stavenhagenhauses im Interesse des Bezirkes Hamburg-Nord insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Stadtteil sehr am Herzen. Deshalb erschließt sich auch nicht, warum es jetzt 2 Jahre vor dem geplanten Umbau diese Nutzungsänderungen geben soll.

Wir fragen den Herrn Bezirksamtsleiter u.a. zur Klärung von Widersprüchen in Bezug auf die künftige Nutzung des Stavenhagenhauses:

  1. Einerseits wird verschiedentlich von „breiter Öffnung des Stavenhagenhauses für die Öffentlichkeit“ gesprochen, an anderen Stellen wird der Eindruck vermittelt, dass sich am Konzept des sog. „Hamburg Hauses“ nichts Wesentliches ändert (von geplanten, dringend notwendigen, Umbaumaßnahmen – frühestens in 2025/2026) abgesehen. Was denn jetzt?
    Breitere Öffnung: Das Stavenhagenhaus wird u.a. durch die Cafénutzung erstmalig regelmäßige Öffnungszeiten haben. Aktuell ist das Haus lediglich bei Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die geplante Modernisierung werden Akustik- und Schallschutzmaßnahmen erfolgen, die den parallelen störungsfreien Betrieb verschiedener Veranstaltungsformate ermöglichen. Zudem ist der barrierefreie Zugang in das Obergeschoss durch den Einbau eines Aufzuges vorgesehen. So können sich künftig neue und weitere Nutzergruppen und Angebote im Stavenhagenhaus etablieren.
    Status „Hamburg Haus“: Es erfolgt keine Änderung. Die angestrebte Öffnung des Hauses ist in diesem Rahmen möglich.
  2. Statt einem professionellen Café/Bistro mit Nutzung von Diele, Gartensaal und Außenterrasse wird andererseits von einem Nachbarschaftscafé mit Nutzung von Diele und Außenterrasse, an einigen Wochentagen zusätzliche Nutzungsmöglichkeit des Gartensaals gesprochen/geschrieben. Wie verhält es sich und welches ist der Nutzerkreis des Cafés?
    Das professionelle Nachbarschaftscafé, das hauptsächlich in der Diele verortet ist, ist im Rahmen der Öffnungszeiten für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Dies entspricht dem Hauptwunsch aus der öffentlich und begleitend gegründeten AG Stavenhagenhaus. Mit Blick auf die unveränderte Nutzbarkeit des Gartensaals für Vereine, Gruppen usw. ist eine zwischen den Nutzern abgestimmte Kontingentlösung für die Cafénutzung des Gartensaals vorgesehen. Hierfür ist das Konzept des potentiellen Cafébetreibers entscheidend, was bisher noch nicht vorliegt.
  3. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass z.B. Yogakurse, Kinderchor, Gaming Nachmittage, Literatur-Clubs, Film-Abende, Poetrie-Slam, Sprach- und Kunstkurse u.a.m. mit der sog. „Öffnung des Stavenhagenhauses für die Öffentlichkeit“ möglich werden können. Wir gehen davon aus, dass dies bereits jetzt möglich ist. Wie ist die Ansicht des Bezirksamtsleiters hierzu?
    Die beschriebenen Nutzungen sind auch derzeit möglich. Die geplanten regelmäßigen Öffnungszeiten durch das Nachbarschaftscafé und die
    angestrebten, parallel möglichen Nutzungen sollen das Haus auch für weitere Nutzergruppen und Angebote attraktiv machen.
  4. Nachbarschaftstreffen werden schon jetzt im Rahmen von Veranstaltungen des Kommunalvereins mit unterschiedlicher Beteiligung im Stavenhagenhaus angeboten. Soll es zukünftig Nachbarn möglich sein, Räume für Nachbarschaftstreffen oder Feiern zu buchen?
    Die Nutzung des Hauses und Vermietung der Räume unterliegt der Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter. Nachbarschaftstreffen sind somit weiterhin möglich.
  5. Das Bezirksamt behauptet, dass mit dem neu geplanten Café den bisherigen Nutzern des Stavenhagenhauses weiterhin alle Räumlichkeiten wie bisher zur Verfügung stehen würden. Geht das Bezirksamt davon aus, dass die bisherigen Nutzer der Diele bzw. des Gartensaals diese wie bisher für ihr Veranstaltungsformat belegen können?
    Das Bezirksamt geht anhand der vorliegenden Belegungspläne davon aus, dass alle Nutzungen auch in Zukunft berücksichtigt werden können. Ein Anspruch auf bestimmte Räume für die einzelnen Nutzungen besteht nach wie vor nicht.
  6. Das Bezirksamt behauptet, dass mobilitätseingeschränkte Personen derzeit das Stavenhagenhaus nicht nutzen können. Es gibt nach Recherche der CDU-Fraktion ganze Gruppen, die seit langer Zeit Räumlichkeiten im EG nutzen, obwohl einige Personen mobilitätseingeschränkt sind. Dies ist mit Sicherheit auch der Nutzerkreis, der im Rahmen der Vergabe von Räumen an einen gewerblichen Nutzer im EG oder auch bei Umbaumaßnahmen nicht in das Obergeschoss ausweichen können. Wie wird für diesen Nutzerkreis die Möglichkeit zu weiterer Teilnahme an Veranstaltungen im Stavenhagenhaus bis zum endgültigen Abschluss der Umbaumaßnahmen sichergestellt? Ist mit den Betroffenen oder deren Nutzergruppierungen Kontakt aufgenommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, wann soll dies geschehen?
    Die Nutzbarkeit des Stavenhagenhauses durch mobilitätseingeschränkte Personen ist derzeit eingeschränkt im Erdgeschoss möglich. Die möglichst durchgängige Nutzbarkeit von Räumlichkeiten im EG und OG wird während der Modernisierungsplanung angestrebt und mit dem Realisierungsträger abgestimmt. Sobald der Ablauf der Umbaumaßnahmen feststeht, werden Bewohnerschaft und Nutzergruppen informiert.
  7. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes als „Café-Pächter Stavenhagenhaus“ wird auf Rücksichtnahme an „die an das Gebäude heranrückende Wohnbebauung“ verwiesen. Derzeit wird lediglich ein ehemaliges Wohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft des Stavenhagenhauses durch ein neues Wohnhaus ersetzt, das übrige nachbarschaftliche Umfeld besteht seit etlichen Jahrzehnten. Welche (weitere) Wohnbebauung ist mit heranrückend gemeint? Welche Auflagen beabsichtigt das Bezirksamt dem potenziellen Pächter für eine nachbarschaftsverträgliche Nutzung (siehe Text der Gastro-Ausschreibung) aufzuerlegen? Ist beabsichtigt, diese mit den Betroffenen nachbarschaftlicher Belange zu erörtern, wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, was steht dem entgegen?
    Die Rücksichtnahme auf „die an das Gebäude heranrückende Wohnbebauung“ bezieht sich auf die vorhandenen Bestandsgebäude. Nein. Da die Nutzungen der bestehenden Genehmigung entsprechen, besteht kein neuer zu erörternder Sachverhalt. Das Bezirksamt informiert im Rahmen des regelmäßig stattfindenden und an die (Stadtteil-)Öffentlichkeit gerichteten Stadtteilbeirats sowie in den öffentlich zugänglichen Treffen der „AG Stavenhagenhaus“ über den Sachstand der Planungen und beantwortet Fragen. Im Stadtentwicklungsausschuss erfolgt die Vorstellung des neuen Nutzungs- und Betriebskonzeptes am 7. September 2023.