von Dr. Andreas Schott, Caroline Mücke-Kemp (CDU)

Stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung?

Im Zuge der Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen bezüglich der finanziellen Situation in Bezirk Hamburg-Nord, insbesondere im Bereich der Grünanlagen- und Gewässerunterhaltung sowie der Nachpflanzung von Bäumen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Straßenbäume wurden in Hamburg-Nord aus den Mitteln der BUKEA in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022 gepflanzt?
    Entsprechende Auswertung/Differenzierung ist nicht möglich. Eine Auswertung der gepflanzten Bäume für 2022 erfolgt wie üblich mit der Jahresbilanz im 2. Quartal 2023.
  2. Wie viele Straßenbäume wurden in Hamburg-Nord nicht aus den Mitteln der BUKEA in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022 gepflanzt?
    Siehe 1
  3. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022?
    Pflanzkosten variieren je nach Aufwand deutlich. Die Ersatzpflanzung in Rasenflächen ist dabei wesentlich kostengünstiger als die Pflanzung in angelegten Baumstandorten in extrem verdichteten Verkehrsflächen. Die Nach- und Neupflanzungen von im Zuge einer Tiefbaumaßnahme gefällten Straßenbäumen werden in der Regel im Rahmen der jeweiligen Maßnahme vom Träger dieser Maßnahme finanziert. Grundsätzlich orientieren sich Auftragsvergaben an den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Pflanzkosten für Straßenbäume in 2021 lagen in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen am Pflanzort im Durchschnitt bei 1.700 € brutto/Baum.
    Für 2022 lagen die durchschnittlichen Pflanzkosten bei 1.950 € brutto/Baum.
  4. Reichen die von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel für die Nachpflanzung aller gefällter Straßenbäume aus? Wenn nein, wieso nicht?
    Aufgrund unterschiedlicher Pflanzkosten kann nicht beziffert werden, wie viele Bäume mit den zugewiesenen Mitteln gepflanzt werden können. Den Bezirken stehen über die Rahmenzuweisung hinaus folgende weitere Mittel für die Nach- und Neupflanzung zur Verfügung:
  • Spendenmittel der Kampagne ‚Mein Baum – meine Stadt‘
  • Sondermittel (besondere Pflanzprogramme)
  • Ersatz im Rahmen gutachterlicher Schadensbewertung (z. B. Verkehrsunfälle)
  1. Welches Defizit wies die Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) in den Jahren 2021 und 2022 auf?
    Die Grünanlagenunterhaltung weist kein Defizit auf. Ergänzend jedoch der Hinweis, dass die Unterhaltung der Straßenbäume nicht aus der RZ zur Unterhaltung der Grünanlagen finanziert wird.
  2. Werden aus Sicht des Bezirksamtes die Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen steigen? Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?
    Preissteigerungen sind zu erwarten, eine seriöse Kalkulation ist derzeit nicht möglich.
  3. Welche Mehrbedarfe hat das Bezirksamt mit welcher Begründung bei der BUKEA angemeldet?
    In 11.2021 erfolgte eine Defizitmeldung durch N/MR3 in Höhe von 1.531.000 €. Begründet wurde diese mit der Kalkulation der Kosten für die Verkehrssicherung der Stufen 1 + 2 im Verhältnis zur Deckung über den Ansatz auf dem PSP-Element ‚Unterhaltung Straßenbäume‘.
  4. In welchen Bereichen, die von der BUKEA finanziert werden, liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Unterfinanzierung bzw. eine Unterbesetzung an VZÄ vor? Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mit angeben.
    Der Fachbereich Stadtgrün hat 1 VZÄ zusätzlich für die Baumkontrolle (4. Straßenbaumkontrolleur) beantragt. Bei der Wasserwirtschaft fehlt ein 0,5 VZÄ (also ca. 850 h/a) für Kontrolle vor Ort, Umsetzung von größeren Unterhaltungsmaßnahmen (Entschlammungen) einschließlich Abrechnung, Betreuung EMU etc.
  5. Wie viele offene ungenutzten Baumstandorte weist der Bezirk derzeit auf und wieso werden diese nicht bepflanzt?
    Der Bezirk pflanzt generell jeden gefällten Straßenbaum im Verhältnis von 1:1 nach. Sollte die Nachpflanzung am alten Standort aufgrund baulicher Zwänge oder nicht ausreichender Dimensionierung des Baumstandorts fachlich nicht vertretbar sein, erfolgt die Pflanzung an einem Alternativstandort. Hierfür gibt es eine geringe Anzahl neuer Standorte, welche als ‚Alternativstandort‘ im Rahmen der Fälllisten für die Pflanzung an fachlich nicht geeigneten Standorten herangezogen werden – weitere nutzbare Standorte liegen derzeit nicht vor. Zuletzt in 2018 erfolgte die Erschließung völlig neuer Standorte, es wurden hier 137 neue Baumstandorte geschaffen und bepflanzt.
  6. Welche Strom-, Öl- und Gaskosten und -verbrauche sind in den Jahren 2021 und 2022 in den Bereichen angefallen, welche von der BUKEA getragen werden?
    Entsprechende Auswertung/Differenzierung ist nicht möglich.
  7. Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?
    Die Reste von 77.027,82 € bestehen aus Mitteln für die Baumpflege aus 2021, die noch nicht zum Jahresende schlussgerechnet werden konnten. Die Unterhaltungsmittel sind insgesamt nicht auskömmlich. Für das Jahr 2021 mussten ca. 47.000 € mehr konsumtive Mittel bereitgestellt werden.
  8. Sollten aus Sicht des Bezirksamtes die Bäume bewässert werden? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?
    Der Bezirk Hamburg-Nord praktiziert seit vielen Jahren ein Bewässerungskonzept für Neupflanzungen. Jungbäume an Straßen und in Parkanlagen werden im Rahmen der vierjährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege regelmäßig bewässert – bis zu 20 Wassergänge/Vegetationsperiode. Darüber hinaus werden Jungbäume nach Ablauf dieser Gewährleistung bis zum maximal fünften Jahr nach der Pflanzung bei länger anhaltender Trockenheit nach Bedarf ebenfalls bewässert. Die Wassergaben sind dabei nicht am Optimum auszurichten. Sie sollen den Baum am neuen Standort am Leben erhalten und das Wurzelwachstum des Baumes anregen. Die Bäume sollen aus dem Wurzelballen und der Pflanzgrube heraus wurzeln und sich die wasserführenden Bodenschichten erschließen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Bäume ohne dauerhafte künstliche Bewässerung nicht überlebensfähig sind.
    Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahren bewährt. In den Trockensommern 2018 und 2019 wurden erstmalig zum Teil auch etwas ältere Straßenbäume gewässert. Eine Bewässerung aller Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen ist weder leistbar noch aussichtsreich, da mit den üblichen Bewässerungsgaben die Wurzeln der älteren Bäume nicht zu erreichen sind und ein niedriger Grundwasserstand unverändert bliebe. Hier können nur ausreichende Niederschläge und eine entsprechende Versickerung die Bodenwasservorräte und Grundwasserspiegel so speisen, dass sie für die Baumwurzeln verfügbar sind.
  1. Plant das Bezirksamt die Bewässerung von Bäumen? Wenn ja, welche und nach welcher Auswahl? Wenn nein, wieso nicht?
    Siehe 12.