von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens (CDU)

Im Hamburger Abendblatt vom 28. Mai 2022 war zu lesen, dass der Zoll Dienst- und Privaträume einer Hamburger Sicherheitsfirma durchsucht haben. Diese Firma war in fünf Hamburger Bezirksämtern beschäftigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. War die in Rede stehende Firma für das Bezirksamt Hamburg-Nord tätig?
    Uns liegen keine bestätigten Erkenntnisse vor, dass die in dem Artikel erwähnte großangelegte Razzia den Sicherheitsdienst betraf, der bei uns im Bezirksamt eingesetzt war. Dieser vermeintliche Zusammenhang ist uns lediglich mit Veröffentlichung des Artikels im Hamburger Abendblatt bekannt geworden.
  2. Wie lange ist diese Firma bereits für das Bezirksamt Hamburg-Nord tätig gewesen?
    Siehe Antwort zu 1.
  3. Auf welcher vertraglichen Grundlage ist dieser Sicherheitsdienst in Hamburg-Nord tätig?
    Siehe Antwort zu 1.
  4. Wer ist für die Ausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen im Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig?
    Die Zuständigkeit für die Ausschreibung bestimmt sich nach dem Auftragswert unterschiedlich. Bei einem Auftragswert bis zu 100.000 € pro Einzelfall ist die Zentrale Beschaffungsstelle der Bezirksämter zuständig, darüber hinaus verantworten die vier Zentralen Vergabestellen größere Beschaffungen.
  5. In welchen Bereichen/Organisationen des Bezirksamts Hamburg-Nord wird regelhaft Sicherheitsdienst eingesetzt?
    In keinem.
  6. Wie viel Geld hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in den vergangenen fünf Jahren jeweils für Sicherheitsdienstleistungen ausgegeben? Bitte tabellarisch darstellen.
  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord den Unterauftragnehmern jeweils zugestimmt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
    Das unterliegt nicht dem Zustimmungsbedürfnis seitens des Bezirksamtes, da es nicht die vertragsführende Stelle ist.
  2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord, um derartige Schäden zukünftig vom Bezirksamt fernzuhalten?
    Siehe Antwort zu 9.
  3. Wie hoch ist der entstandene Schaden beim Bezirksamt Hamburg-Nord?
    Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse darüber dass und ggf. in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.
  4. Wer macht diesen wann gegen wen geltend?
    Die vertragsführende Stelle gegenüber dem Vertragspartner.