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Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses VI/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)

Im Vorfeld der Öffentlichen Anhörung zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café am 23. November 2023 wenden sich zunehmend auch Nachbarn des sog. Hamburg-Hauses mit Fragen an uns.

Zur Vorbereitung der Sitzung auch für diesen Personenkreis bitten wir den Herrn Bezirksamtsleiter um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Im Konzept zu Nutzung und Betrieb des Stavenhagenhauses vom 5. Mai 2023 sind verschiedene „gewünschte Veränderungen“ aufgelistet.
    1. Wie ist die zeitliche Umsetzung der daraus jeweils folgenden Lösungsansätze/Handlungsempfehlungen im Einzelnen?
      Antwort der Verwaltung:
      Es gibt einen groben Zeitplan für die wichtigsten Meilensteine (s. Konzept S.25: lebendigesgrossborstel.de/wp-content/uploads/2023/07/20230531-Konzept-Stavenhagenhaus_web.pdf).
      Nach aktuellem Kenntnisstand sollen die Empfehlungen Ende 2026 umgesetzt sein
    2. Gab es über die „gewünschten Änderungen“ hinaus Anregungen, welche nicht in das Konzept aufgenommen wurden, wenn ja, welche und warum wurden sie nicht berücksichtigt?
      Antwort der Verwaltung:
      Die gewünschten Veränderungen für das Stavenhagenhaus basieren auf den Ergebnissen der durchgeführten Umfragen und Gespräche im Stadtteil, einschließlich der 2 Workshop-Termine der AG Stavenhagenhaus. Alle auf den Workshops benannten Themen, sind unter dem folgenden Link dokumentiert: P_Kulturzentrum Stavenhagenhaus – Lebendiges Groß Borstel (lebendigesgrossborstel.
      de).
  2. In Punkt 6.3 des Konzeptes wird davon ausgegangen, dass „Beeinträchtigungen durch Lärm und Ruhestörung bei künftigem Café-Betrieb zu erwarten sind“. Die Ausschreibung zur Aufforderung eines Angebotes als Café-Pächter im Stavenhagenhaus weist auf Nutzungseinschränkungen und die Erforderlichkeit einer nachbarschaftsverträglichen Gestaltung hin. Die eingereichten Angebote wurden am 25.9.2023 einer Jury präsentiert und eine Auswahl getroffen. Das Bezirksamt verhandelt derzeit mit dem Erstplatzierten.
    Vorbemerkung der Verwaltung:
    Die Beeinträchtigung durch Lärm bezieht sich auf die gegenwärtige Wohnnutzung der Hausmeisterfamilie im Stavenhagenhaus bei künftigem Cafébetrieb. Das neue Konzept wurde in Abstimmung mit dem Hausmeisterehepaar erarbeitet: (https://lebendigesgrossborstel.de/wp-content/uploads/2023/07/20230531-Konzept-Stavenhagenhaus_
    web.pdf S.6.3 Aufgabe Dienstwohnung).

    1. Welche Vorschläge beinhaltet das Angebot der Erstplatzierten im Einzelnen zur nachbarschaftsverträglichen Gestaltung des gastronomischen Betriebes, und zwar getrennt nach Innen-/Außenbewirtung, Öffnungszeiten, Privatfeiern im Café sowie auf dem Außengelände (Terrasse), Speiseangebot?
      Antwort der Verwaltung:
      Die Vertragsunterzeichnung hat noch nicht stattgefunden. Es zeichnet sich eine Öffnung des Cafés von Donnerstag bis Sonntag mit Schwerpunkt in den Nachmittagsstunden ab, was nachbarschaftsverträglich ist. Das Angebot der Speisen ist mit der vorhandenen Café-/ Bistroküche umzusetzen.
    2. Reichen diese Vorschläge nach Auffassung das Amtes für eine nachbarschaftsverträgliche Gestaltung aus?
      Antwort der Verwaltung:
      Ja.
    3. Aus welchem Grunde ist der „Einbau eines Fettabscheiders im Keller“ des Stavenhagenhauses erwähnt, soll das Speiseangebot des Cafés, über das bei einem derartigen gastronomischen Betrieb übliche hinausgehen, wenn ja, was wurde hierzu angeboten?
      Antwort der Verwaltung:
      An der Art der Küchenform (Café-/Bistroküche) ändert auch ein eventueller Einbau eines Fettabscheiders nichts. Es soll eine Prüfung stattfinden, ob ein Einbau möglich ist, dann könnte ggf. das Speisenangebot stärker variiert werden.
  3. Wie ist die im Konzept erwähnte „niedrigschwellige Anlaufstelle“ definiert?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Nachbarschaftscafé soll für jeden offen stehen und somit den Austausch und die Begegnung, unabhängig von dem Besuch eines gezielten Veranstaltungsangebots, im Haus fördern. So sollen neue Kontakte und Synergien zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Besucher:innen entstehen.
  4. Der Senat erwähnt in der Antwort (Drs 22/12524) vom 18.07.2023, dass die Café-Nutzung mit geltendem Planrecht vereinbar sei. Das habe das Fachamt auf Grundlage des weiterhin geltenden Zustimmungsantrages aus 1960 festgestellt. Wie und wo kann dieser Bescheid eingesehen werden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Bauakte kann im Bezirksamt eingesehen werden.