von Philipp Kroll (CDU)

In Regelmäßigen Abständen sollten Bäume auf Schäden überprüft werden. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen reduziert und die Sicherheit für Menschen und Objekte gewährleistet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

1. In welchen Abständen werden die Bäume in Öffentlichen Bereichen durchschnittlich begutachtet?
Antwort der Verwaltung:
Straßenbäume:
an Straßenbäumen erfolgt die Kontrolle analog zu den Vorgaben im Digitalen Straßenbaumkataster abhängig vom Alter, Vitalitätszustand und unter Berücksichtigung von Schäden in folgenden
Kategorien:
A: Halbjährlich (sog. Problembaum)
B: Jährlich
C: Alle 2 Jahre
D: Jungbaum/erste intensive Kontrolle ab 15 Jahre nach Pflanzung
E: Anlassbezogen (z. B. bei auftretenden nur saisonal auffindbaren Schadbildern/Krankheiten oder bei Sturmschäden)
Grünanlagen:
die Regelkontrollen in Grünanlagen orientieren sich ebenfalls an den Vorgaben des Hamburger Baumkatasters (s.o.), das überwiegende Kontrollintervall in Grünanlagen beträgt daher 2 Jahre.
Gewässer:
Bäume auf Gewässerparzellen werden in der Regel alle 2 Jahre durch einen Baumkontrolleur geprüft. Unabhängig davon geht der Gewässerwart ca. vierteljährlich alle Gewässer ab und
sichtet dabei auch die Vegetation. Nach Stürmen oder gemeldeten Baumschäden finden zusätzliche Begehungen statt.
Sportflächen:
Bäume auf Sportflächen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes werden entsprechend den Regularien für Grünanlagen kontrolliert.

2. Welche Summe an Sondermittel hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord jeweils pro Jahr seit 2012 für die Kontroll-, Pflege- und Fällmaßnahmen auf folgenden Grundstücken ausgegeben:
a. auf bezirklichen Grundstücken die an Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen vergeben sind?
b. auf bezirklichen Grundstücken die an andere Einrichtungen vergeben sind?
c. auf bezirklichen Grundstücken die durch den Bezirk genutzt werden?
Antwort der Verwaltung:
Siehe anliegende Tabelle. Dem Bezirksamt liegen nur Daten ab 2018 vor. Daten früherer Jahre sind nicht mehr generierbar.

3. Welche Summe hat das Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils pro Jahr seit 2012 für die Kontroll-, Pflege- und Fällmaßnahmen auf folgenden Grundstücken ausgegeben:
a. auf bezirklichen Grundstücken die an Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen vergeben sind?
b. auf bezirklichen Grundstücken die an andere Einrichtungen vergeben sind?
c. auf bezirklichen Grundstücken die durch den Bezirk genutzt werden?
Antwort der Verwaltung:
Diese Daten werden beim Bezirksamt nicht gesondert erfasst und können daher nicht ausgewertet werden. Für eine Auswertung müssten hunderte von Buchungen einzeln durchgesehen werden. Dies ist nicht leistbar.

4. Wurden die Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen, die auf bezirklichen Grundstücken tätig sind, auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Baumbestands hingewiesen? Und wenn ja, wann das letzte Mal? Und wenn nein, wieso nicht?


Die Verträge mit den Vereinen beinhalten eine Vielzahl an Verpflichtungen, die die Nutzer einzuhalten haben. Das Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit die Nutzer auf einzelne Bestandteile der Verträge regelhaft und gesondert hinzuweisen, sondern geht davon aus, dass sich Vertragspartner grundsätzlich vertragskonform verhalten. Sollten Nutzer im Einzelfall Fragen zum Vertrag oder seiner Auslegung haben, so können sie sich jederzeit an das Bezirksamt wenden. Dies geschieht regelhaft. Auf Wunsch der Bezirksversammlung wird das Bezirksamt Sportvereine mit Grundstücken und Baumbestand in Kürze anschreiben und auf deren Pflichten in Bezug auf die Baumpflege hinweisen.