von Gunther Herwig (CDU)
Die Hamburger Wohngeldkampagne ist eine Initiative der Stadt Hamburg, die darauf abzielt, den Zugang zu finanzieller Unterstützung für Wohnkosten zu erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten des Wohngelds zu informieren. Die Kampagne wurde ins Leben gerufen, um Menschen dabei zu helfen, die steigenden Mietkosten in der Stadt zu bewältigen und ihnen eine finanzielle Entlastung zu bieten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Hamburger Wohngeldkampagne zum Wohngeld Plus wird federführend von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit der Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie und Integration und unter Beteiligung der Bezirksämter betrieben. Zentrale Bestandteile der Kampagne sind das temporäre Einrichten einer Zentralen Wohngeldstelle (ZeWo), die Vereinfachung der Zugangswege und gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Wie der Bürgerschaft bereits mit Bürgerschaftsdrucksache 22/10993 dargestellt worden ist, steht die neue „Zentrale Wohngeldstelle Hamburg“ seit dem 1. Dezember 2022 Neuantragstellerinnen und -stellern zur Verfügung. Damit wurden auch die im Übrigen zuständigen Wohngeld-Dienststellen der Bezirksämter entlastet.
Vereinfachte Zugangswege wurden u.a. durch die digitale Antragstellung, eine eingerichtete Telefonhotline, mehrsprachige Informationen oder über die umfassende Website www.hamburg.de/wohngeld geschaffen. Gezielte Pressearbeit erfolgt über alle verfügbaren Medien und die zuständige Fachbehörde hat u.a. Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen angeboten.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord unterhält keine eigene Initiative und nimmt keine eigenen Auswertungen zur Hamburger Wohngeldinitiative vor. Das Bezirksamt wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und über gemeinsame Gremien mit. Es hat u.a. neue Mitarbeitende der ZeWo eingearbeitet und weist Kund*innen, Kooperationspartner*innen sowie Multiplikator*innen im Rahmen seiner Tätigkeit auf die gesamtstädtische Kampagne und all ihre Angebote hin.
Dies vorausgeschickt werden die folgenden Fragen mit siehe Vorbemerkung beantwortet:
- Hat der Senat zusätzliche Ressourcen oder Unterstützung bereitgestellt, um die Bearbeitung der Wohngeldanträge im Bezirk Hamburg-Nord zu verbessern?
- Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Wohngeldkampagne im Bezirk Hamburg-Nord?
- Gibt es im Bezirk Hamburg-Nord spezifische Initiativen oder Programme, um Bürgerinnen und Bürgern bei der Antragstellung für Wohngeld zu unterstützen? Wenn ja, welche sind das und wie wird ihre Wirksamkeit überwacht?
- Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk Hamburg-Nord und anderen relevanten Stellen, wie zum Beispiel dem Senat oder Wohlfahrtsorganisationen, um sicherzustellen, dass die Wohngeldkampagne effektiv umgesetzt wird?
- Welche Informationsveranstaltungen sind auf Bezirksebene bis heute abgehalten worden, um die Bürgerinnen und Bürger von Hamburg-Nord über das Wohngeldprogramm zu informieren und Fragen zu beantworten?
- Wie viele Erweiterte Beratungsangebote und zusätzliche Beratungsstellen wurden 2023 im Bezirk Nord eingerichtet oder die Öffnungszeiten bestehender Stellen erweitert, um den Bedarf an persönlicher Beratung zu Unterstützung?
Antwort der Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord berät Bestandskund:innen in der Eingangszone des Sozialen Dienstleistungszentrums (Mo. 8-12 Uhr, Di. 8-16 Uhr, Mi. 8-12 Uhr, Do. 8-16 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung in der Fachabteilung. Zu darüber hinaus gehenden Angeboten, siehe Vorbemerkung.
- Mit welchen Wohlfahrtsorganisationen, sozialen Einrichtungen und anderen relevanten Akteuren arbeitet das Bezirksamt zusammen, und wie ist die Reichweite der Wohngeldkampagne?
- Wie viele Anträge auf Wohngeld wurden im Jahr 2022 und 2023 im Bezirk Hamburg-Nord gestellt und wie sind diese auf den Stadteilen verteilt?
Antwort der Verwaltung:
Fehlanzeige. Die abgefragten Daten können vom Bezirksamt Hamburg-Nord aus dem Fachverfahren DAW-IT nicht ausgewertet werden. Ansonsten siehe Vorbemerkung
- Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt und wie viele abgelehnt?
Antwort der Verwaltung:
Fehlanzeige. Siehe Frage 8.
