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Unklare Verkehrssituation Höpen/Moorreye/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Dr. Petra Sellenschlo, Martina Lütjens, Caroline Mücke-Kemp (CDU)

Am 20.12.2021 lag dem Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel die Drucksache 21-2971: „Straßenverkehrsbehördliche Anordnung, Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch Aufstellung von 2 x VZ“, zur Kenntnis vor. Als Begründung wurde seitens des PK342 als zuständige Straßenverkehrsbehörde, angegeben:

„An der zur Rede stehenden Örtlichkeit (Teilstück der Veloroute 4) befindet sich eine 90 Grad Kurve in deren Bereich sich das Parken beidseitig am Fahrbahnrand etabliert hat. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. U.a. müssen Nutzer der Veloroute 4 unmittelbar nach dem Durchfahren des Kurvenscheitelpunkts den am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen ausweichen und sehen sich entgegenkommenden Fahrzeugen gegenüber. Die Anordnung einer Haltverbotstrecke in diesem Bereich soll künftig eine freie Durchfahrt der Kurve ermöglichen.“

Am 15.01.2022 berichtete der NDR, dass Fahrzeugführer die Kurve trotz ausreichend Platz schneiden und damit erneut die Radfahrenden auf der Veloroute 4 und auch die Fußgänger gefährden. Auch Anwohner sind in diesem Beitrag zu Wort gekommen und berichten, dass aus ihrer Sicht sich die Verkehrssituation verschlechtert hat. Ebenfalls wurde Seitens der Anwohner der Wunsch nach einer „Spielstraße“ deutlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung,

  1. Wie beurteilt das PK34 als zuständige Straßenverkehrsbehörde die heutige Verkehrssituation?
    Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 34 wie folgt Stellung:
    1. Lage/Ausgangssituation
    Die Straßen Höpen und Morreye liegen in einem Wohngebebiet mit Einzelhausbebauung in
    einer Tempo 30-Zone im Stadtteil Langenhorn. Der Parkdruck hat hier, wie auch in vielen anderen Wohngebieten, in den letzten Jahren zugenommen. In dem Teilstück zwischen der „kleinen Moorreye“ und dem Kurvenbereich zur Straße Höpen wurde in der Vergangenheit in weiten Teilen sogar beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Dies hatte zur Folge, dass Verkehrsteilnehmer im Gegenverkehr auf die Straße Höpen zugefahren sind. Auch die entgegenkommenden Fahrzeuge mussten kurz nach Passieren der 90 Grad Kurve aufgrund der geparkten Fahrzeuge am Fahrbahnrand in den Gegenverkehr ausweichen. Daher wurde in der Vergangenheit das Verkehrszeichen (VZ) 283 (absolutes Haltverbot) durch das PK 34 angeordnet.


    2. Bewertung
    zu 1.
    Durch die Neuregelung des ruhenden Verkehrs wird das Halten und Parken im erweiterten Kurvenbereich verboten. Dadurch wird das ordnungsgemäße Befahren der Fahrstreifen ermöglicht. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 34 überprüft die Situation vor Ort engmaschig und konnte bisher eine entsprechende Verbesserung der Fahrbahnnutzung feststellen. Insgesamt beurteilt das PK 34 die Verkehrssituation im Hinblick auf die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrsunfalllage in dem Wohngebiet rund um die Moorreye als entspannt und unauffällig.
  2. Konnte nach Aufstellen der Verkehrszeichen in diesem Bereich eine erhöhte Geschwindigkeit festgestellt werden?
    zu 2.
    Das Verkehrsstatistikgerät (VSG) wurde im Januar 2022 im Bereich der zur Rede stehenden Örtlichkeit aufgebaut. Dieses registriert alle durchfahrenden Fahrzeuge und deren Geschwindigkeiten. Die Auswertung ergab Durchschnittsgeschwindigkeiten, je nach Fahrtrichtung, von 29 km/h – 34 km/h. Das Geschwindigkeitsniveau wird daher als unauffällig bewertet. Da vor dem Einrichten der Haltverbotsstrecken keine Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Kurve durchgeführt worden sind, können keine Angaben zur Entwicklung der Geschwindigkeit in diesem Bereich gemacht werden.
  3. Sind durch die veränderte Verkehrssituation Radfahrende gefährdet?
    zu 3.
    Eine Gefährdung für Radfahrende wurde vom PK 34 bislang nicht beobachtet. Hinweise auf Gefährdungen liegen dem PK 34 ebenfalls nicht vor. Lediglich in dem Beitrag des Hamburg Journals vom 15.01.2022 wurde von Anwohnern berichtet, dass seit der Neuregelung des ruhenden Verkehrs Kraftfahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit und mittels „Schneiden der Kurve“ diesen Bereich passieren würden. Eine Beschwerdelage durch Radfahrende oder auch anderen Verkehrsteilnehmenden liegt dem PK 34 und der VD 5 nicht vor.
  4. Welche Möglichkeiten sieht die zuständige Straßenverkehrsbehörde hier eine Entschärfung der Verkehrssituation herbeizuführen?
    zu 4.
    Die Neuregelung des ruhenden Verkehrs diente bereits der Verbesserung der aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde unter Punkt 1 genannten Verkehrssituation durch am Fahrbahnrand parkende Kraftfahrzeuge. Weiterführende Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
  5. Wie beurteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Wunsch nach einer Spielstraße?
    zu 5.
    Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 42, Zeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kann ein verkehrsberuhigter Bereich für einzelne Straßen und für Straßen eines abgegrenzten Bereichs in Betracht kommen. Die Straßen und Bereiche dürfen dann jedoch nur von sehr geringem (quartiersbezogenen) Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Sie müssen ferner durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau der ganzen Straße erforderlich sein. Zudem darf Zeichen 325 nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Die Länge des verkehrsberuhigten Bereichs sollte 300m nicht überschreiten.

    Aufgrund der Ausführungen wird die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs seitens VD 51 als kritisch angesehen. Die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs Moorreye/ Höpen würde die 300m Länge überschreiten. Zudem verfügen die Straßen über zweiseitige Anbindungen. Gemäß der Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) sollte ein verkehrsberuhigter Bereich nur über eine einseitige Anbindung (oder eine Ringstraße) verfügen.


    Sollte der Straßenbaulastträger einen verkehrsberuhigten Bereich in den Straßen Höpen/Morreye in Betracht ziehen, müssten umfangreiche Umbaumaßnahmen erfolgen. Straße und Gehwege müssten niveaugleich hergestellt werden. Zudem müsste die Fahrbahnbreite so reduziert werden, dass die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit erwartet werden kann. Ferner würde eine erhebliche Anzahl an Parkmöglichkeiten wegfallen. Das Parken ist in Spielstraßen nur auf besonders gekennzeichneten Flächen zulässig und nur begrenzt vorzusehen, um dem Aufenthaltscharakter gerecht zu werden. Des Weiteren müsste seitens des Straßenbaulastträgers eine Untersuchung beauftragt werden, inwieweit sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Höpen/Morreye auf die umliegenden Straßen auswirken würde.

    Die Voraussetzungen für eine Anordnung von Zeichen 325 sind aktuell nicht gegeben.


    Das PK 34 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.