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Nutzung des Schulhofes und Bolzplatzes Grundschule Ratsmühlendamm/Mit Antwort

Nach der Belegung des Sportplatzes Eschenweg mit einer Flüchtlingsunterkunft stellte sich seinerzeit die Frage nach Alternativen für die in der Umgebung wohnenden Kinder.

Auf einer damaligen Informationsveranstaltung gab es die Zusage seitens der damaligen Bezirksamtsleitung, dass Schulhof bzw.   Bolzplatz der Grundschule Ratsmühlendamm benutzt werden könnten. Zunächst wurde dieser Platz seitens der Schule geschlossen. Aufgrund von Elternprotesten und Eingaben sowie der behördlichen Zusage, wurde die Öffnung dann umgesetzt.

Seit Kurzem hat sich die Situation vor Ort geändert. Auf dem Schild der verschlossenen Eingangstür zum Schulhof stand bisher

Spielen erlaubt – für Kinder bis 12 Jahre

Samstag, Sonn- und Feiertags 11 – 18 Uhr.

Gleichwohl sind seit einigen Wochen Schulhof und Bolzplatz regelmäßig verschlossen. Inzwischen gibt es eine geänderte Beschilderung, die nur noch eine Nutzung von Montag bis Donnerstag von 17-18 Uhr erlaubt (Fotos anbei).

Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ist dem Bezirksamt die Änderung der Öffnung bekannt?
    Antwort der Verwaltung:
    Ja.
  2. Wenn ja, aus welchem Grund erfolgte dies und wer hat dies wann entschieden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Schule hat die Maßnahme wg. wiederholter und extremer Vandalismusschäden ergriffen. Die Schule hat dies Anfang April 2024 entschieden und umgesetzt.
  3. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, die vorherigen Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der damaligen Zusage wieder herzustellen?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Entscheidung liegt letztlich bei der Schulkonferenz. Das Bezirksamt hat den Wunsch und Bedarf für eine Öffnung mehrmals mit der Schule besprochen und deutlich gemacht. Wg. der anhaltenden Beschädigungen sieht das Bezirksamt aktuell keine Möglichkeit die Schulkonferenz von einer Öffnung zu überzeugen.
  4. Welche alternativen Sportflächen gibt es für die Kinder im dortigen Wohnumfeld?
    Antwort der Verwaltung:
    Angebote auf öffentlichen Spielplätzen:
    Ahornkamp: Rasenfläche mit einem Fußballtor, ca. 400 m²
    Alsterberg/Höhentwiete: Tennenfläche mit zwei Fußballtoren, ca. 230 m²; Asphaltfläche mit einem Kleinfeldtor und Streetballausleger, ca. 130 m²
  5. Teilt der Bezirksamtsleiter die Auffassung, dass gerade bei dem heutigen Bewegungsdefizit vieler Kinder, dringend auch außerhalb einer Sportvereinsnutzung ausreichend Sportflächen im öffentlichen Raum angeboten werden sollten?
    Antwort der Verwaltung:
    Ja.

Anlage:
Fotos

Aufnahme 04.07.2024

 

Aufnahme 28.06.2024