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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Bezirksamt Hamburg-Nord/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Caroline Mücke-Kemp, Ekkehart Wersich (CDU)

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das gesetzliche Ziel, „gute ökologische Potentiale“ und „gute chemische Zustände“ in den Gewässern herzustellen. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen mit diesen Zielen an und in den Gewässern umzusetzen. Die Maßnahmen, die im zweiten Bewirtschaftungszeitraum der EG-WRRL (2015 bis 2021) umgesetzt werden sollen, sind in der Drs. 21/2358 zur Umsetzung der EG-WRRL aufgeführt. Die Maßnahmen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027) werden bis Ende 2021 festgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche finanziellen Mittel stehen im Jahr 2022 für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie investiv und konsumtiv im Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung?
    Für dieses Jahr stehen 36 T€ für konsumtive und 400 T€ für investive Maßnahmen zur Verfügung.
  2. Welche personellen Kapazitäten (VZÄ) stehen dafür in welchem Organisationsbereich des Bezirksamts Hamburg-Nord zur Verfügung?
    Gewässerplanungen werden im Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Tiefbau betrieben. Für die Abwicklung der WRRL-Maßnahmen stehen ca. 0,60 VZÄ zur Verfügung, wobei eine exakte Abgrenzung zur Gewässerunterhaltung und zur allgemeinen Gewässerplanung nicht möglich ist.
  3. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt für den dritten Bewirtschaftungszeitraum und welcher Finanzierungsbedarf ist für die jeweilige Maßnahme angedacht?
    Allgemeine Informationen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 -2027) wurden im Internet unter https://www.hamburg.de/wrrl/4237812/download-wrrl-berichte veröffentlicht. Nähere Informationen wurden mit den Drs. 22/5981 vom 15.10.21 und Drs. 22/6963 vom 18.01.22 bekannt gegeben. Die konkreten unterfristigen Umsetzungen (einschließlich der Mittelbereitstellungen) werden vom Bezirksamt in regelmäßigen Planungs- und Umsetzungsgesprächen mit der BUKEA abgestimmt.
  4. Welche Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind im Zeitplan und welche Maßnahmen sind im Verzug?
    Durch die regelmäßigen Planungs- und Umsetzungsgespräche ist derzeit keine Maßnahme des Maßnahmenprogramms im Verzug.
  5. Steht dem Bezirksamt Hamburg-Nord ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der vorgesehenen Fristen der EG-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung?
    Im Rahmen der regelmäßigen Planungs- und Umsetzungsgespräche wird der benötigte Mittelbedarf in der Regel von der BUKEA bereitgestellt.