Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Bezirksamt Hamburg-Nord/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Caroline Mücke-Kemp, Ekkehart Wersich (CDU) Die EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das gesetzliche Ziel, „gute ökologische Potentiale“ und „gute chemische Zustände“ in den Gewässern herzustellen. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen mit diesen Zielen an und in den Gewässern umzusetzen. Die Maßnahmen, die im zweiten Bewirtschaftungszeitraum…

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