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Tempo 30 in der Lohkoppelstraße – Fakt oder Fiktion? Mit Antwort

von Stefan Baumann (CDU)

Sachverhalt:

In der Sitzung des RegA BUHD am 20. Oktober 2020 wurde ein Antrag von Grün-Rot zum Thema „Verkehrsberuhigung und Parken in der mittleren Lohkoppelstraße“ (Drs. 21-1599) eingebracht und diskutiert. Die im Antrag genannte Feststellung, dass das dort geltende Tempo 30 (Wohnstraße) von vielen Autofahrern leider nicht eingehalten wird, ist auch die Beobachtung der CDU-Fraktion. Die von der CDU-Fraktion in derselben Sitzung in ihrem Ergänzungsantrag (Drs. 21-1617) u.a. geforderte Aufbringung von Tempo-30-Piktogrammen wurde von Grün-Rot mit dem sinngemäßen Verweis abgelehnt, es müssten erstmal die anderen zur Verfügung stehenden Mittel geprüft werden. Dies war bedauerlich, da auch die GRÜNE-Fraktion in der Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 16. Juni 2022 in einem Debattenbeitrag zu einem ähnlichen Antrag der CDU-Fraktion die Sinnhaftigkeit von Tempo-30-Piktogrammen ausdrücklich betonte.

Da der Antrag in der Sitzung des RegA BUHD vom 20.10.2020 dem betreffenden Antragspunkt zur Prüfung der Einhaltung der Geschwindigkeit Tempo 30 damals zugestimmt wurde, ist es angebracht, den aktuellen Sachstand einmal zu erfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wurde seitens des Bezirksamts in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft, ob in der Lohkoppelstraße regelmäßig zu schnell gefahren wird? Wenn ja, wann (Tage und Uhrzeit) haben die Prüfungen stattgefunden und wie sieht das Ergebnis aus? Wenn nein, warum noch nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    In den Zeiträumen vom 23.11. bis 30.11.2020 und vom 24.06.2022 bis 27.06.2022 haben Geschwindigkeitsüberwachungen stattgefunden. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungen sind unauffällig. In beiden Messzeiträumen wurde ein v85 von 28 km/h gemessen. Dies bedeutet, dass 85% der gemessenen Fahrer die Geschwindigkeit von 28km/h einhalten und somit das Tempolimit nicht überschreiten.

  2. Beurteilen das Bezirksamt und das zuständige Polizeikommissariat die Beschilderung mit Tempo-30-Schildern in der Lohkoppelstraße als ausreichend? Wenn nein, was ist zur Verbesserung der Situation bislang veranlasst worden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Beschilderung für die Tempo-30-Zone ist ausreichend und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. An jeder einmündenden Straße in das Wohngebiet zur Lohkoppelstraße steht ein VZ 274 „Tempo-30-Zone“.

  3. Welche Maßnahmen wurde seitens des Bezirksamtes aufgrund des Beschlusses vom 19.10.2020 im RegA BUHD bislang veranlasst? Bitte aussagekräftiges Material der Antwort beilegen.
    Antwort der Verwaltung:
    Es wurden bislang keine Maßnahmen veranlasst. Hierzu bestand auch keine Veranlassung, da das Ergebnis der Geschwindigkeitsüberwachung aus dem November 2020 sowie die bisherige Unfalllage in der Lohkoppelstraße unauffällig waren. Auch die Ergebnisse der aktuellen Geschwindigkeitsüberwachung aus dem Juni 2022 sind unauffällig.

  4. Wird die Anbringung von Tempo-30-Piktogrammen in der Lohkoppelstraße als eine sinnvolle und mit der Straßenverkehrsordnung konform gehende Lösung angesehen? Bitte die Antwort detailliert begründen.
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, für die Anordnung von Tempo-30-Piktogrammen ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erforderlich. Die Rahmenbedingungen für Tempo-30-Piktogramm sind in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel: Verkehrsberuhigung vom 23.11.2021 in Kap. 5.5.5 geregelt. Die Tempo-30-Zone rund um der Lohkoppelstraße ist zwar schon relativ groß, jedoch gibt es wenig Geschwindigkeitsüberschreitungen (s. a. Pkt.1), keine Unfallhäufungsstellen und keine Fahrbahnquerungen von Fußgänger: Innen an bestimmten Örtlichkeiten. Zudem müssten vor der Anordnung von Piktogrammen andere bauliche und straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen geprüft werden. Hierzu besteht derzeit keine Veranlassung (s. Pkt 1-3).