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Stoppt die Mobilitätswende in städtischen Erhaltungsgebieten? Mit Antwort

von Philipp Kroll (CDU)

Ende November 2022 berichtet das Abendblatt darüber, dass der Bezirk Hamburg-Nord das Aufstellen einer Ladesäule in Eppendorf verbietet. Als Grund für die Ablehnung wird das dortige städtische Erhaltungsgebiet angeführt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welchen Stellenwert haben Ladesäulen für Kraftfahrzeuge im Klimaschutzkonzept des Bezirksamts Hamburg-Nord?
    Antwort der Verwaltung:
    Ein wichtiger Teilaspekt der Mobilitätswende ist die Umstellung auf klimaschonende Antriebe. Der Schlüssel für die Förderung der E-Mobilität liegt in der Bereitstellung entsprechender Ladepunkte. Dabei ist hierbei insbesondere auch der öffentliche Raum von großer Bedeutung. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits 2014 mit einem entsprechenden Masterplan den umfangreichen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in die Wege geleitet und treibt diesen seither kontinuierlich voran. Die Zuständigkeit für die Errichtung der Ladesäulen liegt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Das Bezirksamt Hamburg-Nord fördert diesen Ausbau durch Unterstützung bei der Identifizierung von geeigneten Standorten sowie durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung als Stellplatz für E-Fahrzeuge mit Ladesäulen. Dies ist als eine Maßnahme der Mobilitätswende im Klimaschutzkonzept des Bezirksamtes aufgeführt.
  2. Welchen Beitrag können Ladesäulen für Kraftfahrzeuge für das bezirkliche Klimaschutzkonzept leisten?
    Antwort der Verwaltung:
    Für einen klimafreundlichen Verkehrsbereich muss der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel vorangetrieben und die vom PKW-Verkehr ausgehenden Treibhausgasemissionen verringern werden. Dazu muss eine Steigerung des Anteils an elektrisch betriebenen Pkws stetig
    ausgebaut werden, um eine Erhöhung des Anteils an E-Fahrzeugen in Hamburg zu erreichen. Öffentliche Ladestationen sind insbesondere für diejenigen wichtig, die ein Elektrofahrzeug nutzen möchten, derzeit aber keine Möglichkeit haben, das Fahrzeug zuhause zu laden (bspw. bei Mietwohnungen ohne eigenen Stellplatz bzw. ohne die Möglichkeit, eine private Ladeinfrastruktur zu schaffen). Es soll ein engmaschiges und leistungsfähiges Netz an öffentlich zugänglichen Ladesäulen zur Förderung der E-Mobilität im Bezirk geschaffen werden.
  3. Wie viele Ladesäulen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2018 und im laufenden Jahr genehmigt? Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten.
    Antwort der Verwaltung.
    Für die Sondernutzungsanträge auf öffentlichen Flächen wird nicht statistisch gesondert erfasst, ob es sich dabei um E-Ladesäulen handelt. Deshalb müssten alle Anträge seit 2018, ca. 17.000, händisch überprüft werden. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit und den vorhandenen Personalressourcen sowie den erforderlichen Zeitbedarfen nicht möglich. Auch für private Anträge wird nicht statistisch erfasst, ob Ladesäulen Bestandteil eines Bauantrages sind. Deshalb müssten alle Anträge seit 2018 daraufhin händisch überprüft werden, ob Ladesäulen mit genehmigt oder mit welcher Begründung abgelehnt wurden, das Denkmalschutzamt beteiligt wurde und ob Informationen der Ausschüsse erfolgten. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit bei 4831 Anträgen und einem erforderlichen Zeitbedarf von ca. 2400 Stunden nicht möglich.
  4. Wie viele Ladesäulen wurden seit 2018 bzw. im laufenden Jahr durch das Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils mit welcher Begründung abgelehnt? Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten.
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu Frage 3.
  5. Welche politischen Gremien wurden über die Ablehnung jeweils wann informiert? Falls nicht, warum jeweils nicht und wer hat dies in Abstimmung mit wem entschieden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Unterausschüsse Bau wurden nur dann informiert, wenn Ladesäulen Bestandteil eines Bauvorhabens waren, das den Ausschüssen vorgestellt wird. Ablehnungen werden den Ausschüssen nur in Ausnahmefällen vorgestellt (siehe Hauptausschuss aus 02.2017, Drucksache-Nr. 20-3935 Beteiligung der Unterausschüsse Bau der Regionalausschüsse BUHD, EWi, FuLa.
  6. Liegt für die Ladesäule vor dem Bezirksamt Hamburg-Nord die Zustimmung der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Genehmigung datiert aus der Zeit 04/2011. Vor 11 Jahren war eine Beteiligung von der BKM bei der Genehmigungs-Prüfung nicht erforderlich.
  7. Stehen weitere Ladesäulen im Bezirk Hamburg-Nord im Umkreis von Denkmälern? Wenn ja, welche und wann wurde für diese jeweils eine Genehmigung erteilt?
    Antwort der Verwaltung:
    Für die Genehmigung der Ladesäulen im Umkreis von Denkmälern sind die Stellungnahmen der BKM maßgeblich. Eine statistische Erfassung dieser Anträge erfolgt beim Bezirksamt Hamburg-Nord nicht, siehe Antwort zu Frage 3. (ggf. liegt diese bei der BKM vor)
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord, um zukünftig Ladesäulen auch in städtischen Erhaltungsgebieten einrichten zu können?
    Antwort der Verwaltung:
    Hier muss zwischen Ladesäulen im öffentlichen Raum und privaten Ladesäulen bzw. sogenannte Wallboxen in privaten Vorgärten unterschieden werden. Im öffentlichen Raum werden die beantragten öffentlichen Ladesäulen in der Regel nach Abstimmung des Standortes genehmigt. Private Ladesäulen oder sogenannte Wallboxen in Gebieten städtebaulicher Erhaltungsverordnungen sind nur deshalb nicht regelhaft genehmigungsfähig, da mit Ihnen oftmals
    die Umwandlung von Vorgärten in private PKW Stellplätze einhergeht. Hier wird die Verträglichkeit mit den Zielen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung im Einzelfall geprüft.
  9. Welche Herausforderungen bestehender gesetzlicher Regelungen behindern nach Meinung des Bezirksamts Hamburg-Nord die Umsetzung der bezirklichen Klimaschutzideen und Überlegungen der Mobilitätswende?
    Antwort der Verwaltung:
    Behindernde gesetzliche Regelungen gibt es nach Meinung des Bezirksamtes nicht. Zur schnelleren Umsetzung der Klimaschutzziele in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen findet ein bezirksübergreifender Austausch statt, der die Errichtung diverser Anlagen zur Umsetzung der Klimaschutzziele vereinfachen soll und gleichzeitig die jeweiligen Besonderheiten in diesen Gebieten beachtet. (Hilfreich wären Förderprogramme die in diesen Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen oder auch bei Denkmälern etwaige Mehrkosten für besondere Aufwendungen übernehmen.)
    Private Stellplätze in Vorgärten sind nicht Ziel der Vereinfachung, da Lademöglichkeiten für EPKW im öffentlichen Raum vorhanden sind und ausgebaut werden. (Die Förderung alternativer Mobilitätsmittel wie E-Pedelecs, der Ausbau des ÖPNV und das Deutschlandticket und werden als geeignetere Ansätze zur Beförderung der Mobilitätswende betrachtet.)