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Parksituation im Heilholtkamp in Alsterdorf/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Matthias Busold (CDU)

Der Heilholtkamp ist eine ruhige Anwohnerstraße im Stadtteil Alsterdorf. Der Straßenschnitt ist sehr gut – so dass bisher keine Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern, dem fließenden und ruhenden Verkehr aufgetreten sind. Nun scheint sich eine veränderte Lage ergeben zu haben, nachdem in dieser Straße in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Strafzettel wegen Falschparkens verteilt worden sind.

Antwort der Polizei Hamburg:
Vorbemerkung des PK 33:
Im Heilholtkamp wird zwischen den Hausnummern 54 bis 100, also zwischen Frühlingsgarten und Sengelmannstraße beidseitig auf dem dortigen Gehweg geparkt. Dieses ist in Ermangelung des VZ 315 als rechtswidrig zu bezeichnen. Der Gesetzgeber räumt dem Gehweg eine besondere Schutzfunktion ein, aufgrund derer das Parken eines Fahrzeuges dort grundsätzlich verboten ist, wenn dies nicht explizit durch das VZ 315 erlaubt ist. Diese Schutzfunktion wurde insbesondere durch die Aktualisierung des Bußgeldkataloges im Jahre 2021 und die damit einhergehende Anhebung der entsprechenden  Regelsätze noch einmal besonders betont.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Kfz wurden im Jahr 2023 in der Straße Heilholtkamp bereits wegen Falschparkens verwarnt?
    Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen, Straßenzügen oder wie hier erfragt nach Straßennamen zu.
  2. Gibt es eine veränderte gesetzliche Ausgangslage, weshalb im östlichen Teil des Heilholtkamps das Parken auf dem Hochbord nicht mehr erlaubt ist?
    Nein, siehe Vorbemerkung
  3. Gibt es eine anlassbezogene Kontrolle zum Parken auf dem Hochbord? Wenn ja, aus welchem Anlass? Wenn nein, auf wessen Initiative hin erfolgen jetzt regelmäßige Kontrollen?
    Nein, das Parken ohne Behinderung an besagter Stelle wurde in der Vergangenheit lediglich geduldet. Das PK 33 hat einen ständigen Personalwechsel. Neue Mitarbeitende des PK 33 haben in den vergangenen Wochen das Parken auf dem Gehweg im Heilholtkamp eigeninitiativ vermehrt geahndet.
  4. Gibt es eine unterschiedliche Bewertung in den Straßenabschnitten des Heilholtkamps hinsichtlich des Themas ruhender Verkehr?
    Nein
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Kfz der Anwohner sachgerecht zu parken?
    Die Straßenverkehrsbehörde des PK 33 prüft derzeit gemeinsam mit dem Bezirksamt, das Parken im o.g. Bereich analog zu dem übrigen Bereich des Heilholtkamps zu ordnen.
  6. Gab es in der Vergangenheit Konfliktsituationen zwischen dem ruhenden Verkehr und allen anderen Verkehrsteilnehmern im Heilholtkamp?
    In Einzelfällen sind durch falsch parkende Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer behindert worden.