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Rückbau Wohnunterkunft „Große Horst/Am Anzuchtgarten“ in Klein Borstel/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

Gemäß der Drucksache 21-4364 der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) aus März 2023 wird nach Beendigung des Betriebs im August 2023 mit dem Rückbau der Fläche begonnen und für den geplanten Wohnungsbau vorbereitet. Weiter heißt es in der Drucksache 21-4785 aus Oktober 2023, dass die Sozialbehörde gemeinsam mit F&W geeignete Flächen prüft, um eine weitere Nutzung der Modulhäuser ermöglichen zu können. Die Bewertung des Zustands und weiteren Nutzbarkeitspotenzials hat ergeben, dass sich die Modulhäuser noch für etwa fünf Jahre weiterverwenden ließen. Da die Prüfung im Oktober 2023 noch nicht abgeschlossen war, konnte der Rückbaubeginn bislang nicht terminiert werden. Das geplante Anschlussbauvorhaben soll bei den Überlegungen zum Rückbau berücksichtigt werden.

Anwohner berichten von „Aktivitäten“ unbekannter Personen auf dem Grundstück.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:

  1. Wann kann aus heutiger Sicht mit dem Rückbau begonnen werden?
  2. Wurde für die Modulhäuser ein neuer Standort geprüft und gefunden?
    Wenn ja, welche Standorte wurden geprüft?
  3. Ist F&W bekannt, ob sich unerlaubte Personen auf dem Gelände oder in den Modulhäusern aufhalten?

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde hat zuletzt mit Schreiben vom 25. März 2024 an die Bezirksversammlungen über die derzeitige und erwartete weitere Zugangssituation und die damit eng im
Zusammenhang stehende erforderliche Kapazitätsentwicklung zur Unterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden informiert. In diesem Kontext hat sie auch mitgeteilt,
dass in dieser aktuell äußerst schwierigen Situation in Hamburg weitere (Not-)Maßnahmen ergriffen bzw. in Betracht gezogen werden müssen. Die Modulhäuser am ehemaligen Standort Große Horst (Am Anzuchtgarten) in Klein Borstel befinden sich aktuell unverändert im Leerstand. Im Grundsatz sind diese Häuser für eine Anschlussverwendung an anderen Standorten vorgesehen. Hier sind die Überlegungen und Planungen zur Anschlussverwendung nach wie vor nicht abgeschlossen. Ein konkretes Rückbaudatum kann deshalb noch nicht definiert werden kann.

Ein möglicher Verfall der Modulhäuser oder auch Vandalismus und Fremdnutzung sind im Hinblick auf die vorgesehene weitere Verwendung unbedingt zu vermeiden. Aus diesem
Grund ist Personal von F&W bzw. Personal, das von F&W beauftragt ist, regelmäßig am Standort und führt die notwendigen Erhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen durch.
Anfang April ist es durch Dritte zu unbefugten Zutritten und Sachbeschädigungen gekommen. Der Vorfall wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht, die entstandenen Schäden
werden seitens F&W beseitigt. Eine ständige Präsenz sicherzustellen, ist nicht möglich. F&W prüft aber anlässlich des Vorfalls, den Standort durch Sicherheitsdienste in gebotenem
Umfang bestreifen zu lassen. Darüber hinaus ist die für Soziales zuständige Staatsrätin am 18.04.2024 vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten angespannten Situation erneut an die Bürgerinitiative Lebenswertes Klein Borstel e.V. herangetreten mit der Bitte, übergangsweise nochmals eine begrenzte Anzahl von Schutzsuchenden am Standort unterbringen zu können. Diese Gespräche dauern an. Die Initiative hat signalisiert, unter bestimmten Rahmenbedingungen der Unterbringung von bis zu 150 Schutzsuchenden für bis zu maximal einem Jahr zustimmen zu können.

Das geplante Anschlussbauvorhaben auf dem Grundstück Große Horst (Am Anzuchtgarten) wird durch die derzeitigen Planungen nicht beeinträchtigt.