von Dr. Andreas Schott, Matthias Busold (CDU)

Die Familie Silwar betreibt seit mehr als 150 Jahren ein Bootshaus mit Bootsverleih im Hayns Park in Eppendorf. Das Bootshaus ist ein fester Bestandteil des nahen Alsterlaufs und der Wassersportaktivitäten der Eppendorfer Bürger. Zudem ist die sachgerechte Lagerung von Booten auch im Hinblick auf den durch die Bezirksversammlung am 15.05.2022 verabschiedeten Antrag 1510/2022 absolut notwendig.

 

Das markante Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Es entspricht nur noch in eingeschränkter Weise den Anforderungen einer zeitgemäßen Lagerung von modernen Booten, so dass vom zukünftigen Betreiber eine erhebliche Investition in das Gebäude zu erwarten ist. Der mehrmals verlängerte Pachtvertrag mit der Familie Silwar läuft Ende des laufenden Jahres aus. Gemäß Information gegenüber der Öffentlichkeit und dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales muss daher der Vertrag zur Nutzung des Bootshauses neu ausgeschrieben werden, was bisher nicht geschehen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Gründe liegen vor, dass der Pachtvertrag für das Bootshaus mit Bootsverleih im Hayns Park in Eppendorf nicht bereits ausgeschrieben worden ist?
    Das Bezirksamt beabsichtigt, mit dem aktuellen Pächter eine Abwicklungsvereinbarung zu schließen. Diese soll maßgeblich beinhalten, dass die Bootshalle entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht geräumt werden muss. Somit bleibt eine Weitervermietung der vielen eingelagerten Boote durch den nachfolgenden Pächter weiterhin möglich. Ferner wird eine Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis Ende Februar 2023 angestrebt, da die Mietverträge mit den Bootsbesitzer:innen jährlich abgeschlossen werden und jeweils Ende Februar enden. In der Abwägung der Vor- und Nachteile ist das Bezirksamt zu dem Ergebnis gekommen, dass der Erhalt der Bootshalle sowohl für den nachfolgenden Pächter als auch für die Bootsbesitzer:innen sinnvoll ist. Diese Schritte erfordern die Mitwirkung des Pächters.
    Das Bezirksamt bemühte sich seit dem Sommer 2022 zunächst vergeblich mit dem Pächter bzw. seinem Bevollmächtigten in Gespräche einzutreten. Mitte September hat ein persönliches Gespräch mit dem Bevollmächtigten im Bezirksamt stattgefunden, in dem der Ansatz des Bezirksamtes für sinnvoll und auch im Interesse des Pächters eingeschätzt wurde. Es wurden Verabredungen zum weiteren Vorgehen getroffen, um die Abwicklungsvereinbarung rechtzeitig abschließen und den verabredeten Zeitplan halten zu können. Leider hat sich der Bevollmächtigte seitdem nicht verabredungsgemäß zurückgemeldet. Eine Kontaktaufnahme seitens des Bezirksamtes ist leider auch nicht gelungen. Erst wenn die Frage der Räumung des Grundstückes verbindlich geklärt ist, kann sinnvoller Weise eine Ausschreibung erfolgen. Das Bezirksamt ist weiterhin um eine zeitnahe Einigung bemüht. 
  2. Wann wird der Pachtvertrag für das Bootshaus mit Bootsverleih nach aktuellem Stand der Planungen voraussichtlich ausgeschrieben?
    Siehe zu 1.
  3. Was beabsichtigt das Bezirksamt zu tun, wenn – was wahrscheinlich ist – bis Ende des Jahres kein neuer Pachtvertrag zustande kommt?
    Das Bezirksamt wird seinerseits alles dafür tun, dass das unter 1. beschriebene und verabredete Vorgehen eingehalten werden kann.
  4. Haben sich bereits Interessenten beim Bezirksamt gemeldet, die das Bootshaus pachten möchten?
    Ja, das Bezirksamt führt eine Liste der Interessent:innen, die sich beim Bezirksamt gemeldet haben und wird diese informieren, sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist.
    Wenn ja, gab es bereits Beschwerden, dass die Pacht nicht ausgeschrieben wurde, und welche Gründe wurden dafür vom Bezirksamt vorgebracht?
    Nein.
  1. Wird der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung vor der Ausschreibung der Pacht über den Vertrag unterrichtet?
    Wenn ja, wann soll das laut aktuellem Stand der Planungen geschehen?
    Wenn nein, wieso nicht?
    Ja, der WAD wird über die Ausschreibung unterrichtet. Der Zeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden, siehe 1.