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Akustische Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte Großkreuzung Ring 2/ Len-hartzstraße/Schottmüllerstraße/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Philipp Kroll, Christopher Weinand (CDU)

Vor knapp einem Jahr haben Grüne und SPD im Bezirk Hamburg-Nord zusätzliche akustische Querungshilfen im benannten Kreuzungsbereich angeregt und sich für einen weiteren Schritt bei der Umsetzung ihres Koalitionsvertrages (Förderung der Barrierefreiheit) feiern lassen.

Nachdem Beschwerden aus dem Martini Quartier nicht abreißen, beantragte die CDU im zuständigen Regionalausschuss:

   Der Regionalausschuss bittet den Herrn Bezirksamtsleiter um:

  • einen Statusbericht zur oben erwähnten Grundinstandsetzung der akustischen Querungshilfen im Bereich der Kreuzung Breitenfelder Straße/Lenhartzstraße/ Schottmüllerstraße,
  • Prüfung der Signallautstärke der Querungshilfen,
  • Prüfung der angebrachten Höhe der Schaltkästen,
  • Begutachtung der Konfliktsituation vor den Ampeln (wartende Fußgänger vs. fahrende Radler auf dem Fahrradweg vor den Ampeln),
  • der Ausstattung aller Ampeln mit Querungshilfen in unserem Regionalbereich,

dem Ausschuss ist zu berichten.

Diesem Antrag ist die Zustimmung unter Hinweis auf die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Dezember 2020) von grün/rot verweigert worden.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Aktuell wird im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) an der Lichtsignalanlage Breitenfelder Straße/Schottmüllerstraße/Lenhartzstraße eine Grundinstandsetzung geplant. Im Zuge dieser Planung ist vorgesehen, dass an jeder Fußgängerfurt akustische und Vibrations-Signalgeber als Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet werden.

Eine Angabe zur zeitlichen Umsetzung der Planung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen und ist daher zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich.

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 25.10.2021 mit dem o.g. Thema befasst. Weder konnte die Verwaltung noch grün/rot zu einem aktuellen Sachstand berichten. Die CDU wurde aufgefordert, über eine 27er Anfrage einen aktuellen Sachstand bei den Landesbehörden abzufragen, was wir hiermit gerne tun…

Vor diesem Hintergrund fragen wir im Interesse der Betroffenen den Senat

  1. In welchem Umfang ist eine Grundinstandsetzung in dem Kreuzungsbereich geplant? Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
    Zu 1.:
    Die Grundinstandsetzung der Lichtsignalanlage (LSA) Tarpenbekstraße/ Breitenfelder Straße beinhaltet die Erneuerung des Steuergerätes und der gesamten Außenanlagen. Sämtliche Signalleuchten werden mit LED-Technik ausgestattet und alle Fußverkehrsüberwege mit taktilen und akustischen Signalen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet.

  2. Wann ist eine Umsetzung von Maßnahmen geplant?
    Zu 2.:
    Die Umsetzung ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich bis Mai 2022 geplant.

  3. Ist eine Beteiligung des Bezirkes geplant, wenn ja, in welchem Umfang?
    Zu 3:
    Grundsätzlich werden alle Maßnahmen auf mögliche Synergien überprüft. Bei Instandsetzungen, die keinen Straßenumbau beinhalten, werden die Bezirksämter nachrichtlich informiert. Das jeweilige Bezirksamt wird durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) im Rahmen der Schaltschrankstandortfestlegungen und im Zusammenhang mit Aufgrabescheinen beteiligt bzw. informiert. Der Umfang bezieht sich jeweils auf den dafür erforderlichen Inhalt.

  4. Erfolgt nach der Installation eine Prüfung der Signallautstärke der Querungshilfen?
    Zu 4.:
    Die Installation und Prüfung der verbauten Komponenten erfolgt nach geltenden Normen und Richtlinien. Dazu gehören auch eine Einstellung der Signallautstärke sowie eine Funktionskontrolle der Einrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen.

  5. Erfolgt nach der Installation eine Prüfung der angebrachten Höhe der Schaltkästen?
    Zu 5.:
    Siehe Antwort zu 4. Dies gilt auch für alle Bestandteile, wie das Steuergerät, die Anforderungstaster sowie optische und akustische Signalgeber. Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme.

  6. Erfolgte bereits eine Begutachtung der Konfliktsituation vor den Ampeln (wartende Fußgänger vs. fahrende Radler auf dem Fahrradweg vor den Ampeln)?
    Zu 6.:
    Die vorhandenen Fuß- und Radverkehrsanlagen sind von der Grundinstandsetzung nicht betroffen. Bei den beschriebenen Konflikten handelt es sich um Begegnungen auf den Nebenflächen. Für solche Begegnungen gibt es keine signaltechnischen Lösungen, vielmehr kann dem mit Rücksichtnahme und Wachsamkeit begegnet werden.

  7. Bis wann werden in unserem Regionalbereich alle Ampeln mit Querungshilfen ausgestattet sein? Wenn dieses bisher noch nicht geplant ist, wieso nicht?
    Zu 7.:
    In Hamburg gibt es aktuell 1.731 LSA, davon 1.032 mit Signalisierung für Menschen mit Sehbehinderung. Eine flächendeckende Ergänzung der Querungshilfen an den LSA wird deutlich vorangetrieben. Grundsätzlich wird bei jeder Umplanung einer LSA geprüft, ob eine Signalisierung für Menschen mit Sehbehinderung ergänzt werden kann. Aufgrund vieler Anfragen und bestehender Prioritäten wird die flächendeckende Ergänzung der Querungshilfen jedoch Zeit in Anspruch nehmen. Ein genauer Umsetzungstermin kann deshalb nicht genannt werden.