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Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses V/Mit Antwort

von Ekkehart Wersich (CDU)

Zum Thema „Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café“ haben CDU und FDP einen Antrag zu einer öffentlichen Anhörung eingebracht, der einstimmig von der Bezirksversammlung beschlossen wurde. Hintergrund ist u.a. die Vermietung von derzeit von Vereinen und Institutionen genutzten Räumlichkeiten des einzigen sog. „Hamburg-Hauses“ im Bezirk Hamburg-Nord an einen Café-Betreiber (geplant ab 1. Januar 2024). Diese Entscheidung hat der grüne Bezirksamtsleiter ohne Einbeziehung der bezirklichen Gremien auf Grundlage von Vorschlägen aus dem Stadtteil Groß Borstel im Rahmen des RISE-Projekts getroffen. Alle Oppositionsfraktionen haben dieses Vorgehen kritisiert – insbesondere, weil das Stavenhagenhaus dem Bezirk und nicht nur dem Stadtteil als Kulturzentrum zur Verfügung steht, darüber hinaus die Bedarfe an öffentlichen Räumen aus dem wachsenden Stadtteil heraus größer werden dürften und mit einem Umbau zur Nutzung auch der oberen Etage erst in ein paar Jahren zu rechnen sein wird.

Jetzt sorgte der Bezirksamtsleiter wieder für Aufsehen, indem er kurzerhand den Titel der Anhörung veränderte und den Kern des Anliegens (die Nutzungsänderung) herausstrich. In der vergangenen Sitzung der Bezirksversammlung am 12. Oktober konnte das Bezirksamt diesen Tatbestand nicht aufklären.

A. Zur Vorbereitung der Anhörung am 23. November um 18 Uhr in der Kirche St. Peter und Klärung von weiteren Sachverhalten fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ist gewährleistet, dass die Öffentliche Anhörung unter dem Titel „“Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café“ am 23.11. stattfinden wird? Falls nein, warum nicht?
  2. Werden die Ankündigungen und vor allem der Plakatentwurf entsprechend dem beschlossenen Titel geändert? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1+2:
    Ja, die Anhörung wird unter dem Titel „Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café“ am 23.11.2023 stattfinden. Das Bezirksamt weist darauf hin, dass der Titel eine Änderung der Nutzung des Stavenhagenhauses suggeriert: Dies ist nicht der Fall (siehe Drs. 21-4558).

  3. Ist gewährleistet, dass der anzuhörende Personenkreis gem. Drs. 21-4726 von CDU und FDP rechtzeitig zur Anhörung eingeladen wird? In welcher Form und wie ist der Zeitplan dazu?
    Antwort der Verwaltung:
    Ein Einladungsschreiben an den Personenkreis gemäß §13 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (BV) wird derzeit mit der Vorsitzenden der BV abgestimmt. Diese Einladungen (auch an die Nachbarn und Gastronomen) sollen per Hauswurfsendung verteilt werden. Ebenso wird eine Plakatierung im Stadtteil erfolgen. Namentlich welche Gruppen, Institutionen etc. nutzten das Stavenhagenhaus in den letzten Jahren?
  4. Namentlich welche Gruppen, Institutionen etc. nutzten das Stavenhagenhaus in den letzten Jahren?
    Antwort der Verwaltung:
    Als Nutzergruppen können folgende benannt werden, die zu verschiedenen Zeiten Räumlichkeiten des Stavenhagenhaus gebucht haben:
    Kommunalverein, Freunde des Stavenhagenhauses, Eheschließungen, Behörden, politische Parteien, Sozialberatung, Initiative Marcus und Dahl, Jugendmusikschule, Gymnastikgruppe, Schachgruppe, Polizei, Zentrum für Aus- und Fortbildung, Seniorengruppe, Jägergruppe, Iranische Bauingenieure, Eigentümerversammlungen, Aphasiker, Jugendmusikgruppe, Polizei.

B. Zur geplanten Nutzungsänderung des Stavenhagenhauses ab dem 1. Januar 2024 (oder wie zu lesen war gfs. einem späteren Zeitpunkt im ersten Halbjahr) fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Zur Kleinen Anfrage 21-4546 wurde unter 1.8. die Frage gestellt, ab wann und bei wem Raumbuchungen für 2024 vorgenommen werden können. Wir bitten die Antwort zu konkretisieren, da Versuche Raumbuchungen für 2024 vorzunehmen seit Wochen scheitern.
    Antwort der Verwaltung:
    Raumbuchungen für das Jahr 2024 sind jederzeit und durchgängig im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und geltenden Regelungen (z.B. zum Brandschutz und gemäß der Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter) möglich und bereits im Buchungskalende vermerkt. Die Buchungen können sowohl über das Stavenhagenhaus (stavenhagenhaus@hamburg-nord.hamburg.de; Tel.: 5533800) direkt als auch über das Gebäudemanagement des Bezirksamtes Hamburg-Nord (gebaeudemanagement@hamburg-nord.hamburg.de; Tel.: 428 04-2594) vorgenommen werden.
  2. Zum Ende des letzten Monats wollte eine „Jury“ des Bezirksamtsleiters einen Betreiber für ein gewerbliches Café in den Räumlichkeiten des Stavenhagenhauses aussuchen. Wie ist der Stand und wie ist das Konzept?
    Antwort der Verwaltung:
    Die eingereichten Konzepte wurden der Jury, bestehend aus drei Bewohnern des Stadtteils und drei Vertretern aus dem Bezirksamt, am 25.9.2023 im Stavenhagenhaus präsentiert. Da derzeit mit dem/der Erstplatzierten über die Vertragsgestaltung verhandelt wird, ist das Interessensbekundungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Das Nachbarschaftscafé soll Anfang 2024 starten (siehe Drs. 22/13163, Frage 4).
  3. Bleibt es dabei, dass die derzeit auch von Gruppen genutzten Räume wie die Bauerndiele und der Gartensaal zumindest bis zum Umbau den Vereinen und Institutionen nach Einrichtung des gewerblichen Cafés nicht mehr für ihre Veranstaltungen zur Verfügung stehen?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Drs. 21-4558.1, Frage 2.