von Herrn Ekkehart Wersich und Herrn Dr. Andreas Schott (CDU)

Dem Stadtteil Groß Borstel steht nach derzeitigen Planungen ein überdurchschnittliches Bevöl-kerungswachstum bevor – möglicherweise um bis zu 40%. Große Sorgen bereitet den Bewoh-nern des Stadtteils zu Recht das notwendige Wachstum der Infrastruktur. Ein besonderes Au-genmerk liegt dabei schon seit Jahrzehnten auf dem Thema Verkehr.
Neben der Realisierung des Durchbaus der Papenreye und verschiedenen Verkehrsberuhi-gungsmaßnahmen war den Bürgern der 4-spurige Ausbau des Nedderfelds versprochen wor-den. Dazu ist es bisher nicht gekommen. Erschwert wird der Verkehrsfluss zusätzlich vermehrt durch Autotransporter, die zum Teil entgegen den geltenden Verkehrsregeln entladen.
Mit der Feststellung des B-Plans Lokstedt 52/Eppendorf 9/Groß Borstel 11 im Mai 2018 wurde das Planrecht für den Ausbau der Straße Nedderfeld geschaffen. Die Wirtschaftsbehörde teilte in der Antwort einer Anfrage vor knapp einem Jahr mit, dass der Ausbau des Nedderfeld noch nicht einmal in mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sei.
Der Hauptausschuss der BV Hamburg-Nord hatte am 08.01.2019 ungeändert beschlossen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlus-sempfehlung verabschiedet.
Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, umgehend konkrete Schritte zur Umsetzung des vierspurigen Ausbaus des Nedderfeld einzuleiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Was wurde in den vergangenen 12 Monaten mit welchen Ergebnissen unternommen, um den notwendigen Ausbau der Straße Nedderfeld voran zu treiben?
    Der Beschluss wurde am 09.01.2019 an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation weitergeleitet. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat dazu wie folgt Stellung genommen: Angesichts vorrangiger Projekte sowie der begrenzten finanziellen Mittel wird der vierspurige Ausbau der Straße Nedderfeld derzeit nicht von der zuständigen Fachbehörde betrieben und ist nicht in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
    Im Übrigen siehe Drs. 20-6056.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Staack