Von Martina Lütjens, Gide Bosse (CDU)

Im Stadtteil Fuhlsbüttel wird von mobilitätseingeschränkten Bürgern das Fehlen von barrierefreien Toiletten beklagt. Vor ein paar Jahren wurde das Gebäude mit der öffentlichen Toilette an der Ecke Heschredder/Ratsmühlendamm gegenüber vom Fuhlsbüttler Marktplatz umgebaut und modernisiert. Diese WC-Anlage am Wochenmarkt Ratsmühlendamm verfügt bereits über ein Behinderten-WC, das mobilitätseingeschränkten Personen während der Wochenmarktzeit zur Verfügung stehen soll. Sollte es an den Markttagen mittwochs und freitags von 8 – 13 Uhr, verschlossen sein, soll man den Marktmeister oder die Aufsicht für die WC-Anlage ansprechen, um es sich aufschließen zu lassen. Das Büro des Marktleiters befindet sich auf der Stirnseite der WC-Anlage, ist aber mangels Beschriftung, nicht als solches zu erkennen.

Aus dem Stadtteil gibt es nun Hinweise, dass dieses Behinderten-WC als „Abstellkammer“ (siehe Fotos) benutzt wird und von außen nicht als Behinderten-WC erkennbar ist. Viele Behinderten-WCs sind mit einer sogenannten Euroschließung versehen. Der Zugang setzt den Besitz eines entsprechenden Schlüssels voraus.  Das Euroschließsystem ist seit 1986 etabliert und ermöglicht ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertenfreundliche Anlagen.

https://www.dereuroschluessel.de/

Bei dieser Anlage handelt es sich um eine schwere Eisentür, die von mobilitätseingeschränkten Bürgern von Hand nur sehr schwer und umständlich, von innen aber auch von außen, zu öffnen ist.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen,

die Verwaltung möge

  1. den WC-Raum in einen ordentlichen hygienischen Zustand zu bringen,
  2. von außen ein sichtbares Symbol anzubringen, dass es sich um ein
    öffentliches zugängiges Behinderten-WC handelt,
  3. ein Schloss mit dem Euroschließsystem installieren,
  4. zu informieren, wo und wie man den Euroschlüssel für Menschen mit Behinderung bekommen kann,
  5. die technische Voraussetzung schaffen, damit die Möglichkeit zum
    Verschließen von Innen möglich ist,
  6. zu prüfen, ob die Außenbeleuchtung (besetzt) funktionsfähig ist,
  7. die angrenzenden gastronomischen Betriebe sowie die Einzelhandels- und
    sonstigen Gewerbebetriebe (Friseure, Buchhandlungen, Bücherhalle, etc.) über das Vorhandensein des öffentlich zugängiges Behinderten-WC zu informieren. Dies kann auch über die Medien (Wochenblatt) geschehen,
  8. dafür sorgen, dass die Einträge auf den entspr. Internetseiten (wheemap.org, etc.) vorgenommen werden,
  9. prüfen, ob für das öffentlich zugängliche Behinderten-WC ein automatischer
    Türöffner installiert werden kann,
  10. eine Beschriftung am Büro des Marktleiters vornehmen,
  11. im Regionalausschuss über die Ergebnisse berichten.