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Sicherheit im Straßenverkehr in Hamburg-Nord/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Stefan Baumann, Gunther Herwig (CDU)

Der NDR titelt am 23.11.2023 „Hamburgs Fußgänger laut ADAC von E-Scootern genervt“ Der kurze Bericht beim NDR vom 23.11.2023 nennt eine beachtliche Zahl an Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich als Fußgänger nicht sicher fühlen (46%) und die von E-Scootern und Fahrradfahrern genervt sind. Der ADAC-Hansa teilt mit, dass 76% der Befragten den Fahrern ein rücksichtsloses Verhalten vorwerfen und 69% der Befragten die illegale Nutzung der Radwege sowie die Abstellsituation unbefriedigend (73%) finden und diese kritisieren. Im Jahr 2022 gab es 50% mehr Verkehrsunfälle in Verbindung mit E-Scootern und seit 2020 stieg die Zahl von Verkehrsunfällen mit E-Scootern absolut gesehen von 222 auf 858 im Jahr 2022. So sehen die Fußgänger auch 49% der Radfahrenden als rücksichtslos an. Die verunglückten und getöteten Radfahrer im Straßenverkehr stiegen kontinuierlich von 2208 Personen im Jahr 2011 auf 3185 Personen im Jahr 2022.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

  1. Wie schätzt der Senat die aktuelle Verkehrspolitik in Hinblick auf Sicherheit für Radfahrende, E-Scooter Nutzer, Fußgänger und Autofahrer im Bezirk Hamburg-Nord ein?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist nicht befugt, eine Bewertung der Verkehrspolitik vorzunehmen.
    Die Bewertung der Verkehrssicherheit liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden.
  2. Sieht der Senat eine Möglichkeit, die Situation für Fußgänger in Hinblick auf mögliche Gefährdungen durch E-Scooter und rücksichtlose Radfahrer besser überprüfen zu können?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Zuständigkeit für die Überprüfung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
  3. Ist der Einsatz des z.B. Personals vom Landesbetrieb Verkehr mit seiner Abteilung Parkraum-Management auch für die Einhaltung der Verkehrsregelüberwachung auf den Fußgängerwegen möglich und somit eine sinnbringende Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten des Personals?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Führen der Verkehrsunfallstatistik und die Ziehung von Schlüssen hinsichtlich erforderlicher straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen obliegt den Straßenverkehrsbehörden. Dem Bezirksamt Hamburg-Nord liegen keine Hinweise auf drastische Zunahmen von Verkehrsunfällen im Bezirk vor. Grundsätzlich legt das Bezirksamt die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik sämtlichen Straßenbauplanungen zugrunde.
  4. Sieht der Senat in Hinblick auf die drastischen Zahlen der empfundenen Gefährdung und Verletzten, Getöteten und im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehenden Personen Handlungsbedarf?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Bewertung gesamtstädtischer Verkehrskonzepte ist nicht Bestandteil der Arbeit des Bezirksamtes.