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Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schrammsweg während der laufenden Baumaßnahmen

von Carsten Gerloff, Tina Winter (SPD) Philipp Kroll, Ralf-Martin Diedrich (CDU) Ron Schumacher (FDP)

Aufgrund der derzeit zahlreichen Baumaßnahmen und damit verbundenen Verkehrsführungen in Eppendorf wird ein erheblicher Teil des Kraftfahrzeugverkehrs in beide Fahrtrichtungen über den Schrammsweg geführt. Dies führt insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten zu einer starken Belastung der Straße und der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner.

Die Situation wird dadurch verschärft, dass weiterhin auf beiden Straßenseiten geparkt wird und dadurch nur ein begrenzter Straßenraum für den Begegnungsverkehr zur Verfügung steht. Insbesondere morgens kommt der Bringverkehr zu den umliegenden Schulen und Betreuungseinrichtungen („Elterntaxis“) hinzu. In der Folge entstehen regelmäßig Rückstaus, unübersichtliche Verkehrssituationen und erhebliche Lärmbelastungen durch häufiges Hupen.

Darüber hinaus wird nach Beobachtung von Anwohnerinnen und Anwohnern die im Schrammsweg geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht durchgehend eingehalten. Angesichts des derzeit deutlich erhöhten Verkehrsaufkommens stellt dies eine zusätzliche Belastung und ein mögliches Sicherheitsrisiko insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende dar.

Für die Dauer der baustellenbedingten besonderen Verkehrssituation sollte daher geprüft werden, ob durch eine temporäre Verkehrsregelung eine Entlastung des Schrammswegs und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude möge beschließen:

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, im Schrammsweg zeitnah und verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, insbesondere zu den Zeiten mit besonders hohem Verkehrsaufkommen und im morgendlichen Schul- und Berufsverkehr und falls diese Maßnahme nicht geeignet sein sollte, zu prüfen, ob anderweitig Verkehrsregelverstöße überprüft werden können.
  2. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, für die Dauer der derzeitigen baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen die Einrichtung einer temporären Einbahnstraßenregelung im Schrammsweg in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße zu prüfen und – soweit verkehrlich sinnvoll und rechtlich möglich – umzusetzen oder anderweitige Maßnahmen zur Beruhigung und Entlastung der Situation zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Die Regelungen soll bis zum Abschluss der für die derzeitige besondere Verkehrsbelastung maßgeblichen Bauarbeiten gelten.
  3. Die zuständigen Stellen werden gebeten, den Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfung sowie über die vorgesehenen oder ergriffene Maßnahmen zu informieren.