von Philipp Kroll (CDU)

Am 9. und 10. September 2023 findet das Stadtfest Winterhude statt. Bisher hat zu der damit zusammenhängenden behördlichen Genehmigungen keine Information in den zuständigen Gremien stattgefunden. Bisher war es üblich, dass der zuständige Regionalausschuss mit einem Konzept im Zusammenhang mit den erforderlichen Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis für eine Veranstaltung im öffentlichen Raum informiert und befasst wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Warum ist dem Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude in diesem Jahr das Konzept des Stadtfest Winterhude bisher nicht vorgestellt worden?
    Die Hamburger Straßenfeste haben in der Zeit nach der Pandemie wirtschaftlich sehr zu kämpfen, dabei ist oft fraglich, ob ein Fest stattfinden kann oder nicht. Mutmaßlich ist der Antrag für das Stadtfest Winterhude dieses Jahr daher erst sehr spät eingegangen. Eine Prüfung des Antrags und eine Vorstellung in der Ausschusssitzung am 3. Juli waren aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
  2. Liegt dem Bezirksamt ein entsprechender Antrag vor? Wenn ja, seit wann?
    Der Antrag ist am 09.06.2023 eingegangen.
  3. Sollte dem Bezirksamt ein entsprechender Antrag vorliegen, wann wird dieser dem Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude zur Kenntnis gegeben?
    Der Antrag wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung nach der Sommerpause am 04.09.2023 vorgestellt.
  4. Welche Abstimmungen fanden bisher mit den Veranstaltern zum Stadtfest Winterhude wann und mit welchem Inhalt statt?
    Es finden keine Abstimmungen statt.
    Das Stadtfest ist analog zu den Vorjahren beantragt worden und wird dementsprechend geprüft und bearbeitet.
  5. Welche weiteren Straßen- und Quartiersfeste finden bzw. fanden dieses Jahr noch in Hamburg-Nord statt?
    Eppendorfer Landstraßenfest
  6. Wann wurde bzw. wird das jeweilige Konzept dieser Straßen- und Quartiersfeste den zuständigen Regionalausschuss vorgelegt?
    Eine Vorlage kann frühestens 6-8 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.