von Dr. Andreas Schott (CDU)

In Altona gab es zuletzt Aufregung um einen Krötentunnel, der insgesamt 470.000 Euro gekostet hat. Finanziert wurde die Maßnahme aus einem Naturschutzfonds. Dieser Topf soll aus Gebühren von Bauvorhaben gefüllt werden, bei denen keine Ausgleichsmaßnahmen direkt umgesetzt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ist der Sachverhalt richtig dargestellt? Wenn nein, wie verhält es sich im Bezirk Hamburg-Nord?
    Antwort der Verwaltung:
    Der Sachverhalt ist nicht richtig dargestellt.
    Es handelt sich hierbei um keinen Naturschutzfonds, sondern um Ersatzzahlungen für nicht geleistete Ersatzpflanzungen gemäß den Vorgaben zur Ersatzermittlung der BUKEA zur Anwendung der Baumschutzverordnung. Diese Ersatzzahlungen können aus Bauvorhaben resultieren, wenn nach Abschluss einer Baumaßnahme nicht der gesamte naturschutzrechtliche Ersatz auf dem Grundstück gepflanzt werden kann und weitere Kompensationsmaßnahmen nicht möglich sind. Die Ersatzzahlungen können ebenso aus normalen Ausnahmegenehmigungen nach (§4 alt) §6 der Baumschutzverordnung resultieren, wenn auf einem Privatgrundstück eine Ersatzpflanzung nicht im vollen Umfang geleistet werden kann und weitere Kompensationsmaßnahmen nicht möglich sind.
  2. Wie viele Gelder sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils in diesen Ausgleichsfonds geflossen?
    Antwort der Verwaltung:
    Ausgleichszahlungen für Ersatzpflanzungen auf privatem Grund
    2024 – 15.540,00 €
    2023 – 64.000,00 €
    2022 – 140.000,00 €
    2021 – 220.270,00 €
    2020 – 508.000,00 €
    2019 – 10.900,00 €
  3. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren aus diesen Fonds finanziert? Bitte tabellarisch darstellen.
    Antwort der Verwaltung:
    Im Bezirk Hamburg – Nord wurde aus den Mitteln der Ersatzzahlung in der Forstbaumschule Langenhorn eine Streuobstwiese angelegt, die regelmäßig um die Obstbäume des Jahres ergänzt wird. Darüber hinaus wurde eine Langgraswiese mit Blühstreifen angelegt. Mit diesen Maßnahmen wurde ebenfalls dem Beschluss der Verwaltung zur Förderung von Streuobstwiesen Rechnung getragen. Im Zeitraum von 2017 – 2023 sind insgesamt 152.436,82€ für die Herrichtung der Streuobstwiese verwendet worden. Zudem fehlt es auch an Flächen für die Ersatzpflanzung von Bäumen Es wurden bislang immer naturschutzfachliche Maßnahmen durchgeführt, die in Teilen auch Baumpflanzungen beinhaltet haben (Gewässerrenaturierung Tweeltenmoor mit Ufersaum 2016, zusätzliche Baumpflanzungen innerhalb von Grünanlagen (Ausnahme) und die Streuobstwiese.
    Weitere Maßnahmen wurden aufgrund fehlender Personalressourcen nicht durchgeführt.
  4. Wer hat in Abstimmung mit wem über die Maßnahmen entschieden?
    Antwort der Verwaltung:
    Diese naturschutzfachliche Maßnahme wurde im Dezernat 4 durch die zuständige Naturschutzdienststelle entwickelt und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz vorgestellt.
  5. Wann wurde zuletzt ein bezirkliches Gremium über diesen Fonds und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert?
    Antwort der Verwaltung:
    Am 19.09.2017 wurde die Maßnahme unter Frage 3 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz vorgestellt.
  6. In wessen Zuständigkeit fällt die Verwaltung dieses Fonds?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Ersatzzahlungen werden durch das Management des öffentlichen Raumes – Fachbereich Stadtgrün – Hoheitliche Aufgaben verwaltet.
  7. Wer entscheidet über die Gebührenhöhe bei ausbleibenden Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben? Welche Gebührensatzung wird hierzu heran gezogen?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Höhe der Ersatzzahlung je nicht geleistetem Ersatzbaum ergibt sich aus den Vorgaben der
    Baumschutzverordnung und wurde von der BUKEA festgelegt.
    Baumschutzverordnung alt 1.000,-€ je nicht geleistetem Ersatzbaum.
    Baumschutzverordnung neu 1.380,-€ je nicht geleistetem groß kronigen Ersatzbaum.
    Baumschutzverordnung neu 1.080,-€ je nicht geleistetem kleinkronigen Ersatzbaum.