von Philipp Kroll, Christopher Weinand (CDU)

In Winterhude und den benachbarten Stadtteilen an der Alster und an den Kanälen stehen viele Gebäude, Wohnungen und Grundstücke teilweise seit Jahren leer. Hierbei handelt es sich oftmals um historisch einmalige Villen, die ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind und dadurch die Gefahr des Verfalls besteht.

Zugleich stehen weitere Wohnungen seit Wochen/Monaten im Quartier leer.

Vor dem Hintergrund der Kleinen Anfragen vom 08.11.2020 mit der Drucksache 21-1734 sowie vom 08.03.2021 Drucksache 21-2109 ergeben sich weitere Nachfragen:

Gleichwohl das Ziel des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes der Schutz von
Wohnräumen ist – diese also vor zweckwidrige Nutzung, Abriss oder auch Leerstand zu
schützen, um so die Hamburger Bevölkerung mit ausreichend bewohnbarem Wohnraum
zu versorgen, ist es eben nicht das Ziel des Gesetzes, historisch einmalige Villen vor
dem Verfall zu bewahren. Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:


Petitum/Beschluss:
Daher fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Für welche Objekte in Winterhude wurden Zwangsgelder in den Jahren 2019 bis 2021 in
    welcher Höhe jeweils für welche Objekte festgesetzt?
    Im Jahr 2021 wurden für Objekte in der Ohlsdorfer Straße und in der Geibelstraße
    Zwangsgelder festgesetzt. Für die Jahre 2019 und 2020 siehe Frage 1 und 1a) der
    Drucksacke 21-2109

    a. Für welche Objekte wurden bereits in früheren Jahren in welcher Höhe jeweils
    Zwangsgelder festgesetzt? Bitte für jedes Objekt jeweils die festgesetzten Zwangsgelder
    gesondert angeben.
    s. Frage 1 und 1a) der Drucksacke 21-2109
    b. Gegen welche dieser Zwangsgelder laufen derzeit noch Widerspruchsverfahren? Bitte
    für jedes Objekt jeweils gesondert angeben.
    Für die Objekte im Jean-Paul-Weg und Sierichstraße sind noch Widerspruchsverfahren
    anhängig.

    c. Gegen welche dieser Zwangsgelder wurden zwischenzeitlich Widerspruchsverfahren
    abgeschlossen und mit welchem Ergebnis jeweils? Bitte für jedes Objekt jeweils gesondert
    angeben.
    Das Widerspruchsverfahren zum Objekt Hummelsbütteler Kirchenweg und Geibelstraße
    ist inzwischen abgeschlossen. Derzeit finden bei dem Objekt im Hummelsbütteler
    Kirchenweg Sanierungsarbeiten am Objekt statt. für das Objekt in der Geibelstraße wurde eine Zweckentfremdungsgenehmigung im Wege der Genehmigungsfiktion bestätigt.

  2. Um welche leerstehenden Objekte handelt es sich in der Willistraße, Winterhuder Kai
    und Bussestraße? Was hat das Bezirksamt jeweils für die einzelnen Objekte bisher unternommen, um die Häuser den Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen?
    siehe Frage 4 der Drucksache 21-2109
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Leerständen / Zweckentfremdungen in den folgenden
    Objekten und was plant das Bezirksamt jeweils zu unternehmen, um den Leerstand
    zu beseitigen?
    a. Agnesstraße 1 – s. Drucksache 21-2109
    Agnesstraße 30 – Hierzu ist kein Leerstand bekannt.
    b. Andreasstraße 25 – s. Drucksache 21-2109
    c. Am Langenzug 18 – s. Drucksache 21-2109
    d. – Bellevue 6: Es liegt eine gültige Baugenehmigung vor, so dass keine weiteren Maßnahmen
    nach dem HmbWoSchG möglich sind.

    – Bellevue 12: Es ist ein Widerspruchsverfahren gegen einen negativen Vorbescheid anhängig.
    – Bellevue 25: Es wurde eine Genehmigung für eine Nutzung im EG erteilt.
    – Bellevue 26: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    e. Dorotheenstraße 10, 12 und 14: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    f. Fährhausstraße 22: Hier erfolgte im Sommer 2021 der Verkauf des Objektes. Im Übrigen gibt es hierzu keine aktuelle Antragslage.
    g. Herbert Weichmann Straße 88, 90, 92 und Am Langenzug 1: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage.
    h. Karlstraße 39: Derzeit wird ein Bauantrag wird geprüft. Wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen stehen bis dahin zurück.
    i. – Leinpfad 21: Es ist ein Widerspruchsverfahren gegen einen negativen Abbruchantrag anhängig. Wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen stehen bis dahin zurück.
    – Leinpfad 22: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    – Leinpfad 34: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    j. Marienterrasse 4: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    k. – Mövenstraße 2: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    – Mövenstraße 5: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
    – Mövenstraße 10: Es liegt eine gültige Baugenehmigung für Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses vor, so dass keine weiteren Maßnahmen nach dem HmbWoSchG
    möglich sind.

    – Mövenstraße 14: Hierzu gibt es keine aktuelle Antragslage. Ein Leerstand ist nicht bekannt.
  4. Welche weiteren Leerständen im Stadtteil Winterhude sind dem Bezirksamt aktuell bekannt
    und was wird/wurde jeweils unternommen, um den Leerstand zu beseitigen?
    Mit den durch das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zur Verfügung stehenden
    Möglichkeiten wird folgenden weiteren Leerständen im Stadtteil Winterhude begegnet:
    Objekt
    Anzahl Wohneinheiten
    Alsterdorfer Straße 8
    Geibelstraße 1
    Hanssensweg 2
    Heidberg 2
    Hudtwalkerstraße 11
    Körnerstraße 3
    Krohnskamp 6
    Leinpfad 3
    Ohlsdorfer Straße 15
    Opitzstraße 18
    Poelchaukamp 1
    Seite: 4/4
    Rehmstraße 4
    Semperplatz 1

  5. Welche weiteren Zweckentfremdungen im Stadtteil Winterhude sind dem Bezirksamt aktuell
    bekannt und was wird/wurde jeweils unternommen, um die Zweckentfremdung zu
    beseitigen?
    Zweckentfremdung im Sinne des § 9 HmbWoSchG sind neben Leerstand über einen Zeitraum von länger als vier Monaten zudem das Unbrauchbarmachen durch Zerstören, der Abbruch, die Überlassung an wechselnde Nutzer/ innen oder die Verwendung von Wohnraum für ausschließlich gewerbliche oder freiberufliche Zwecke. All diesen Zweckentfremdungsarten wird mit den im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz genannten Möglichkeiten begegnet.
  6. Welche Gebäude in Winterhude wurden in den vergangenen 10 Jahren abgerissen, ohne
    dass bisher, wie im Fall Bellevue 11, mit einem Neubau begonnen wurde? Wie viele
    Wohnungen waren hiervon jeweils betroffen?
    Eine Antwort ist in der Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da statistisch nicht erfasst wird, in welchem Stadtteil Anträge gestellt werden, ob es sich um Abriss oder Neubau handelt und wie viele Wohneinheiten durch einen Abriss entfallen sind. Deshalb müssten alle Anträge aus den letzten 10 Jahren händisch überprüft werden.
  7. Ist das Bezirksamt immer noch der Meinung, dass ein Treuhänderverfahren in Anbetracht
    der jeweils entstehenden Kosten und dem sich daraus ergebenden Nutzen für den
    Hamburger Wohnungsmarkt ausscheidet? Wo ist festgelegt, dass dieses Verfahren in
    solchen Fällen nicht angewendet werden darf? Sofern die Anwendung des Treuhänderverfahren
    nicht an die bisher vom Bezirksamt zitierte Kosten-Nutzen-Vorgabe gebunden
    ist: warum weigert sich das Bezirksamt dieses Instrument endlich einzusetzen?
    Der Einsatz eines Treuhänders ist an die Voraussetzungen gebunden, die das HmbWoSchG hierfür vorsieht; darüber hinaus ist der Aufwand zur Auswahl und Beauftragung eines Treuhänders abzuwägen mit dem Nutzen, der sich in wohnraumschutzrechtlicher Hinsicht daraus ergibt.


    Michael Werner-Boelz