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Dütt und Datt zum Straßenverkehr im Bereich des BUHD/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Stefan Baumann, Gunther Herwig und Fraktion (CDU)  

Sachverhalt:

Die vielen Baustellen in Hamburg sind für immer mehr Menschen ein Ärgernis. Natürlich sind Renovierungen in der Fahrbahninfrastruktur regelmäßig erforderlich, entscheidend ist aber auch zu prüfen, wie zweckdienlich manche Maßnahmen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Auf welchen Straßen/Straßenabschnitten im Bereich des RegA BUHD ist perspektivisch Tempo 30 geplant, und aus welchen Grund?
    Sowohl für Tempo 30 Strecken als auch für Tempo 30 Zonen müssen die rechtlichen Voraussetzungen nach StVO gegeben sein. Die zuständigen Dienststellen für die grundlegende Entscheidung sind die Straßenverkehrsbehörden im Benehmen mit der Verkehrsdirektion. Folglich sind Aussagen zu perspektivischen Planungen von dort zu tätigen. Die bezirkliche Zuständigkeit besteht in der Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung und ggf. im Vorwege die erforderlichen Planungen.

  2. An welchen Straßenkreuzungen im Bereich des RegA BUHD ist perspektivisch ein Kreisverkehr geplant?
    Die Möglichkeit zur Einrichtung eines Kreisverkehrs hängt maßgeblich von der Verkehrsbelastung, der daraus folgenden Dimensionierung und der örtlichen Flächenverfügbarkeit ab. Hierfür sind Grundlagenermittlungen, Voruntersuchungen und erste planerische Schritte erforderlich. Die Einrichtung von Kreisverkehren wird demzufolge in Rahmen der Maßnahmenbearbeitung des bezirklichen Bauprogramms untersucht. Eine perspektivische Listung wird seitens des Bezirkes nicht geführt, da sie vor diesem Hintergrund nicht zielführend und zudem in ihren Aussagen nicht belastbar sein würde.

  3. Für welche Straßen im Bereich des RegA BUHD ist eine Umwandlung in eine Einbahnstraße geplant?
    Für die Einrichtung von Einbahnstraßen müssen die rechtlichen Voraussetzungen nach StVO gegeben sein. Die zuständigen Dienststellen für die grundlegende Entscheidung sind die Straßenverkehrsbehörden im Benehmen mit der Verkehrsdirektion. Dem Bezirk sind keine Überlegungen zur Einrichtung von Einbahnstraßen bekannt.

    3a. Wird die Schumannstraße (besonders zwischen Beethovenstraße und Mozartstraße) als geeignet für eine Einbahnstraße angesehen?
    – Ist durch die Straßenverkehrsbehörde zu beantworten –

  4. Wie viele Parkplätze an welchen Standorten sind durch aktuell stattfindende oder geplante Umbaumaßnahmen gefährdet? Bitte tabellarisch darstellen.
    Die Planungsunterlagen zu den bezirklichen Straßenbaumaßnahmen enthalten eine Auflistung der im öffentlichen Raum befindlichen Parkstände vor, sowie nach der geplanten Maßnahme. In beigefügter Tabelle sind diese Bilanzen aus den Projekten im Regionalbereich BUHD zusammengestellt, die die entsprechende Planungsreife erreicht haben. Zahlen zu aktuell – legal oder illegal – im Straßenraum bzw. am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen sind darin nicht enthalten, da sie nicht gesondert erfasst werden und zudem nicht belastbar erfassbar sind.

  5. An welchen bestehenden Parkplätzen im Bereich des RegA BUHD ist die weitere Einrichtung von E-Parkplätzen mit Ladesäulen geplant?
    Die städtische Ladeinfrastruktur wird über Sondernutzungen bereitgestellt. Bei Anträgen von Stromnetz Hamburg ist die BWI bereits im Vorwege an der Standortwahl beteiligt. Das Bezirksamt erhält dagegen lediglich über Sondernutzungsanträge Kenntnis über Planungen zur Neueinrichtung von E-Ladesäulen. Unsererseits können daher keine Angaben zum geplanten Ausbau getätigt werden.

  6. Welche straßenbaulichen Maßnahmen mit dem Überbegriff „Bündnis für Fuß- und Radverkehr“ sind im Bereich des RegA BUHD noch geplant?
    Eine Übersicht der bezirklichen Maßnahmen zum Bündnis für Rad- und Fußverkehr ist der Drs. 21-3282.1 zu entnehmen.