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Kostenschätzung für eine Parkanlage entlang des Goldbekkanals 2

Von Dr. Andreas Schott, Philipp Kroll (CDU)

Mit dem Antrag „21-3373 B-Pläne endlich umsetzen – Parkanlagen entlang des Goldbekkanals“ der CDU-Fraktion forderte die CDU-Fraktion, dass die vor rund 40 Jahren beschlossene Grünanlage endlich umgesetzt werden soll. Auch wenn die Anlage in der Bezirksversammlung von allen Parteien als sinnvoll erachtet wurde, so lehnten im Stadtentwicklungsausschuss die Grünen, SPD und FDP die Umsetzung mit Hinweis auf die unbekannten Kosten ab.

Durch den Antrag „21-3557 Kostenschätzung für einer Parkanlage entlang des Goldbekkanals“ sollten die nun noch unbekannten Kosten ermittelt werden. Aber auch dieser Antrag wurde von Grünen, SPD, Linke und FDP abgelehnt, mit dem Verweis auf zu hohe Kosten für den Erwerb von Grundstücken.
Die zuständigen Vertreter im Stadtentwicklungsausschuss hatten aber unterlassen, die Abgeordneten über die tatsächlichen Eigentümer der Grundstücke zu informieren bzw. den Vertreter der Linken nach seiner Aussage entsprechend zu korrigieren.

Denn der CDU-Anfrage „21-3229 – Sachstand Parkanlagen entlang des Goldbekkanals“ vom 11.03.2022 ist folgendes zu entnehmen:

  • Eigentümerin der Flurstücke 442, 3496 und 1544, Gemarkung Winterhude ist die Freie und Hansestadt Hamburg
  • Eigentümerin des Flurstückes 3493, Gemarkung Winterhude ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Wir schlagen daher erneut vor, die in den Bebauungspläne Winterhude 18, 21 und 31 beschriebenen Grünanlagen in mehrere Bereiche zu unterteilen und dies Kosten abzuschätzen. Folgende Abschnitte ergeben sich dadurch:

  1. Bellevue – Sierichstraße (Parkanlage und Brücke)
  2. Sierichstraße – Dorotheenstraße (Parkanlage)
  3. Dorotheenstraße – Goldbekplatz (Parkanlage und Brücke)

Hervorzuheben ist hier die Anlage zwischen Dorotheenstraße und Goldbekplatz, da die Parkanlage bereits hergestellt wurde. Des Weiteren wurde mit dem Grundstückseigentümer am Goldbekplatz eine Vereinbarung getroffen, dass sich dieser an der Finanzierung der Brücke beteiligt (s. Drucksache 1613/12). Ebenso soll der betreffende Grundeigentümer an der Dorotheenstraße bereit sein, das Projekt finanziell zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord folgendes beschließen:

  1. Die Stadtplanungsabteilung des Bezirksamts Hamburg-Nord wird gebeten, für die in den Bebauungsplänen Winterhude 18, 21 und 31 beschriebene Grünverbindung am Goldbekkanal, für folgende Abschnitte eine erste grobe Kostenkalkulation zu erstellen:
    1. Bellevue – Sierichstraße (Parkanlage und Brücke)
    2. Sierichstraße – Dorotheenstraße (Parkanlage)
    3. Dorotheenstraße – Goldbekplatz (Parkanlage und Brücke)
      Bei der Brücke über den Mühlenkampkanal ist alternativ eine Brücke mit bzw. ohne Rampe auf der Seite zum Goldbekplatz zu kalkulieren.
  2. Dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude sind die Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung bis zum Januar 2023 vorzustellen.

Dr. Andreas Schott                                                                Philipp Kroll
Fraktionsvorsitzender

Quellen:

Bebauungspläne:                                                                                   

Bebauungspläne Winterhude 18, 21 und 31

Abschnitt Bellevue – Sierichstraße (Parkanlage und Brücke)

Abschnitt Sierichstraße – Dorotheenstraße (Parkanlage)

Abschnitt Dorotheenstraße – Goldbekplatz (Parkanlage und Brücke)