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Ist der Bezirk Hamburg-Nord auf einen Black-Out vorbereitet? Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Ekkehart Wersich (CDU)

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat beim Fachamt Interner Service einen bezirklichen Katastrophenschutz. Gleichzeitig laufen hamburgweit die Vorbereitungen für einen möglichen BlackOut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele VZÄ stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord für den Katastrophenschutz zur Verfügung?
    Dem Katastrophenschutz des Bezirksamtes Hamburg-Nord stehen 1,0 VZÄ zur Verfügung.
  2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Hamburg-Nord stehen darüber hinaus im Katastrophenfall zur Verfügung?
    Der Regionale Katastrophendienststab (RKD) des Bezirksamtes Hamburg-Nord setzt sich im Katastrophenfall aus ca. 60 freiwillig verpflichteten Beschäftigten zusammen.
  3. Wie viele finanzielle Mittel stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord jährlich für den Katastrophenschutz zur Verfügung?
    Dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehen folgende Zweckzuweisungen zur Verfügung:
    – ZZ Katastrophenschutz: 4.000,- €
    – ZZ Aufwendungen für Übungen und Einsätze: 1.000,- €
    – ZZ Unterhaltung Trinkwassernotbrunnen: 4.000,- €
  4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord aktuell, um BlackOuts vorzubereiten und die Bevölkerung zu schützen?
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord befindet sich bezirks- und behördenübergreifend in Abstimmung zu Planungen und Vorkehrungen, die auch das Thema Blackout beinhalten. In Arbeitsgruppen werden bestehende Richtlinien und Vorgaben sowie bereits ergriffene Maßnahmen und Vorbereitungen überprüft und überarbeitet. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in den vergangenen Monaten darüber hinaus die Stäbe des RKD von einer zweifachen auf eine dreifache Besetzung erweitert. Das Bezirksamt Hamburg-Nord befindet sich zudem in stetem Austausch und reger Zusammenarbeit mit verschiedenen Hilfsorganisationen und -institutionen.
  5. Welche konkreten Sachmittel hat das Bezirksamt Hamburg-Nord für den Katastrophenfall neu beschafft bzw. grundsätzlich zur Verfügung?
    Wie in Antwort zu Frage 4 dargestellt, überarbeitet das Bezirksamt Hamburg-Nord (auch bezirks- und behördenübergreifend) Planungen und Vorbereitungen zu diversen Themen- und Aufgabenfeldern. In diesem Kontext werden auch notwendige Beschaffungen (regelhafte Ersatzbeschaffungen ausgenommen) betrachtet und priorisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann kein abschließender Sachstand übermittelt werden.
  6. Wie viele Notbrunnen stehen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord zur Verfügung?
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist für die Inbetriebnahme von neun Trinkwassernotbrunnen zuständig.
  7. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit, um in einer Notlage die unter 6. benannten Brunnen zu betreiben?
    Der Katastrophenschutz des Bezirksamtes Hamburg-Nord aktualisiert unter anderem Handlungsanweisungen zur Inbetriebnahme der neun Trinkwassernotbrunnen. Mithilfe dieser Handlungsanweisungen wird es möglich sein, die Trinkwassernotbrunnen auch ohne Vorkenntnisse betreiben zu können. Im kommenden Jahr wird die Inbetriebnahme eines solchen Brunnens mit Mitglieder:innen des RKD (die bislang über keine Erfahrung im Bereich der Trinkwassernotversorgung verfügen) erprobt werden.
  8. Bereitet das Bezirksamt Hamburg-Nord Wärmeräume vor? Wenn ja, wie viele und wo?
    Der RKD des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist grundsätzlich in der Lage Notunterkünfte zu errichten. Darüber hinaus ist das Bezirksamt Hamburg-Nord aktuell nicht mit konkreten Planungen zu Wärmeräumen befasst.