Milieuschutz im Umfeld der Erhaltungsverordnung Eppendorf (I) am Beispiel des geplanten Abrisses und Neubau von Villen „Im Winkel 5-11“

Die vier Stadtvillen aus dem sehr frühen letzten Jahrhundert sollen einem Neubauprojekt im Rahmen des B-Plan Eppendorf 7 weichen. Als Denkmal werden diese Villen zwar nicht erkannt, in der Erhaltungsverordnung Eppendorf (I) neben anderen Straßenzügen aber ausdrücklich als „Milieuschutzgebiet mit Stadtbildbedeutung“ erwähnt:  

„Die an das Erhaltungsgebiet grenzenden Areale Anscharhöhe, Kösterstraße/Im Winkel, Schrammsweg und Kegelhofstraße mit ihren zahlreichen Denkmalensembles sind, ebenso wie der nördliche Teilbereich des Erhaltungsgebiets selbst, als Milieuschutzgebiete mit Stadtbildbedeutung (2009) erkannt worden.“

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