Von Dr. Andreas Schott, Philipp Kroll (CDU)
Derzeit führt das Bewohnerparken in Hamburg zu einer starken Benachteiligung der Gewerbetreibenden vor Ort. Einige Betriebe müssen sogar um die Existenz kämpfen, da bisher kaum Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurden. Dies ist vor allem unverständlich, wenn Betriebe auf das Auto angewiesen sind, wie zum Beispiel die Traditionsschlachterei vor Ort. Da das Bewohnerparken in seiner jetzigen Form die Gewerbetreibenden vor Ort nicht berücksichtigt, muss das Verfahren nachgebessert werden. Nach dem sogar die Handelskammer Beschwerde eingereicht hat, hatte dieses auch der Verkehrssenator eingesehen und den weiteren Ausbau des Bewohnerparkens eingestellt. Dieses hilft allen Anwohnern und Gewerbetreibenden in Stadtteile, die bisher noch kein Bewohnerparken haben. Für Betroffene in den schon umgesetzten Gebieten ist dieses aber keine Lösung.
Auch für die Bewohner sind die derzeitigen Regeln und Zuschnitte der Gebiete nicht immer eine Verbesserung zum ursprünglichen Zustand. So werden manche Straßen aus dem Bewohnerparken ausgenommen. An anderer Stelle werden vorhandene Parkplätze durch die maximal vorgegebene Breite von 1 Km vom Gebiet getrennt und stehen dadurch nun leer. Dadurch verschlimmert sich die Parksituation für die Anwohner vor Ort nur. Um mögliche Insolvenzen zu vermeiden und die Situation für die Anwohner zu verbessern sollte daher das Bewohnerparken bis zur Nachbesserung ausgesetzt werden.
Dabei sollen die Bewohnerparkzonen um den Flughafen (N100, N101, N102, N103, N104 und N105) ausgenommen werden, da diese den ursprünglichen Zweck des Bewohnerparkens erfüllen. Sie verhindern, dass Nutzer des Flughafens das Anwohnergebiet als kostenlosen Parkplatz nutzen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter setzt sich beim Senat und dem Verkehrssenator dafür ein, dass das Bewohnerparken in ganz Hamburg bis auf weiteres ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind die Bewohnerparkzonen (N100, N101, N102, N103, N104 und N105).