von Frau Martina Lütjens und Herrn Dr. Andreas Schott, CDU

In der Drucksache 20-1883 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seine Genehmigungspraxis für Fahrradhäuschen im öffentlichen Raum im Sinne möglicher Erleichterungen überprüft. Es steht der Errichtung von Fahrradhäuschen positiv gegenüber und unterstützt aktiv die Schaffung ge-ordneter und sicherer Fahrradabstellmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Fahrradhäuschen wurden in den Jahren 2018 und 2019 im Bezirk Hamburg-Nord jeweils genehmigt? (bitte Standorte benennen)
    2018: 1 Fahrradhäuschen (Grasweg Hausnummer 3/ 4)
    2019: 1 Fahrradhäuschen (Hartwicusstraße ggü. Hausnummer 8
    )
  2. Wie viele Anträge wurden in den Jahren jeweils an welchen Standorten abgelehnt?
    2018: 2 Fahrradhäuschen (Neumünstersche Str./Eppendorfer Weg; Lehmweg 43)
    2019: 0 Fahrradhäuschen

  3. Welche Antragsvoraussetzungen bestehen derzeit und welche Unterlagen müssen Antragsteller derzeit einreichen?
    Voraussetzungen:
    Die wichtigste Voraussetzung für den Standort ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Das Häuschen darf den Verkehr nicht gefährden. Geh- und Radwege müssen ebenso frei gehalten werden wie Sichtbeziehungen an Kreuzungen.
    Es darf keine andere Abstellmöglichkeit im Keller, Hinterhof oder Garage vorhanden sein.
    Es darf mit dem geförderten Fahrradhäuschen kein Gewinn erzielt werden (Vermietung).
    Wenn sich zwölf Nutzer/-innen zusammengeschlossen haben, stellt eine Person im Auftrag von allen einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt. Jede beteiligte Person muss einen Eigenanteil aufbringen, um das Recht auf die Nutzung eines Fahrradplatzes zu er-werben. Hat eine Person kein Interesse mehr an der Nutzung (z. B. wegen Umzugs), so muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zur kostenpflichtigen Übernahme des Nutzungsrechts gefunden werden.
    Da die Aufstellung von Fahrradhäuschen auch Vorteile für Hauseigentümer/-innen, Vermieter/-innen oder Wohnungsgesellschaften bringt, kann diese(r) gegenüber dem Bezirksamt als An-tragsteller/-in auftreten und das Fahrradhäuschen für die Hausbewohner/-innen betreiben.

    Unterlagen:
    Sondernutzungsantrag (mit Begründung)
    Lageplan aus einer Flurkarte
    Fotos von der Aufstellfläche
    In welcher Höhe werden Zuschüsse im Genehmigungsfall bewilligt?
    Ein Fahrradhäuschen wird privat angeschafft und kostet je nach Ausstattung rund 7.000 € bis 10.000 €. Hierbei gewähren die Hamburger Bezirksämter auf Antrag Zuschüsse von maximal 3.500 € pro Häuschen. Den Rest übernehmen die Nutzer/-innen
  4. Welche Aktivitäten wurden vom Bezirksamt in den Jahren 2018 und 2019 unternommen, um die Möglichkeiten für die Errichtung von Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund bekannt zu machen?
    Internetauftritt
    VCD Leitfaden Hamburg


    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Staack