Filter by Kategorien
Aktuelles
Initiativen
Pressemitteilungen
Regionalausschüsse

Situation im Fachamt Management des öffentlichen Raumes/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Stefan Baumann (CDU)

In der Sitzung des Ausschusses Klimaschutz, Umwelt und Mobilität im März ist durch die Verwaltung der neue Abschnitt nachhaltige Mobilität im Fachamt Management des öffentlichen Raumes vorgestellt worden.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

1a. Sind für den neuen Abschnitt neue Stellen im Bezirksamt geschaffen worden?
1b. Wenn ja, in welcher Wertigkeit?
1c. Wenn nein, wo waren die Stellen vorher strukturell angesiedelt?
Der neue Abschnitt Nachhaltige Mobilität (MR24) umfasst die bisher im Abschnitt Planen und Bauen (MR22) angesiedelten vier Stellen aus dem Bündnis für den Radverkehr (künftig Bündnis für den Rad- und Fußverkehr) sowie die Stelle für „Klimaschutzmanagement – Mobilitätsmanagement“, die bisher direkt bei der Abteilungsleitung MR 20 angebunden war. Für das Projekt „Radschnellweg Bad Bramstedt – Hamburg“ wurden 2 neue befristete Stellen geschaffen (EG 12 und EG 13).

2. Wie viele konsumtive und investive Mittel stehen dem neuen Abschnitt jährlich zur Verfügung? Bitte nach PSP-Elementen bzw. Rahmenzuweisungen angeben.
Die Mittel, die dem neuen Abschnitt zur Verfügung stehen, werden über das Bündnis für den Radverkehr (künftig Bündnis für den Rad- und Fußverkehr) zur Verfügung gestellt. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) schließt dazu mit dem Bezirk jedes Jahr eine Vereinbarung ab, in der die vom Bezirk angemeldeten Maßnahmen inklusive der von der BVM zugesagten Finanzmittel aufgelistet werden. Für das Jahr 2022 wurden vom Bezirk Hamburg-Nord insgesamt rd. 7,2 Mio. Euro für Planung und Umsetzung von Bündnismaßnahmen angemeldet. Die BVM überträgt die Mittel aus dem Bündnis für den Radverkehr jeweils halbjährlich aufgrund der geleisteten Ist-Ausgaben an das BA-N.

3. Wie viele Stellen sind im Fachamt Management des öffentlichen Raumes derzeit vakant?
Neun Stellen, die sich alle im Ausschreibungsverfahren befinden.

4. Welche Folgen ergeben sich aus den Vakanzen im Fachamt Management des öffentlichen Raumes?
Aus den Vakanzen folgt eine verminderte Arbeitsleistung in den jeweils betroffenen Abschnitten des Fachamtes. Die konkreten Folgen sind dynamisch und hängen von den jeweils aktuell anstehenden Aufgaben ab. Neben nicht besetzten Stellen müssen auch krankheitsbedingte Ausfälle und nicht ausgeschöpfte Stellenanteile durch Teilzeitbeschäftigungen kompensiert werden, weswegen dem Setzen von Prioritäten grundsätzlich eine hohe Bedeutung beikommt. Zudem müssen Vakanzen bei Stellen, die gesetzliche Aufgaben umsetzen (z.B. Spielplatzkontrolle und Baumkontrolle) durch Vergabe an externe Firmen kompensiert werden. Ein extrem erhöhtes Aufkommen an parlamentarischen Anfragen erschwert die Situation zusätzlich. Das Bezirksamt bemüht sich um eine möglichst zeitnahe Nachbesetzung vakanter Stellen. Teilweise führen der Facharbeitskräftemangel und die im Vergleich zu den Fachbehörden/Landesbetrieben schlechter dotierten Stellen dazu, dass sich die Nachbesetzung teilweise massiv verzögert und durch nachfolgende Fluktuationen eine ständige Aufgabe bleibt.

5. Welche gesetzlichen Aufgaben muss das Fachamt Management des öffentlichen Raumes übernehmen?
Die folgende Beantwortung beschränkt sich gemäß der Fragestellung auf die gesetzlichen Aufgaben im Fachamt MR.
5a. Bitte tabellarisch darstellen.
5b. Welche Rahmenzuweisungen erhält das Fachamt für die Übernahme dieser gesetzlichen Aufgaben?

Gesetzliche Verpflichtung

Erhalt und Herstellung der Verkehrssicherheit für Straßen und nicht tragende Brückenbauteile
—————————————————–
Grundinstandsetzungen von Straßen
—————————————————–
Erhaltungsmaßnahmen Gewässer, z.B. Ufer-böschungen, Neophytenbekämpfung
—————————————————–
Erhaltungsmaßnahmen Gewässer, z.B. Ent-schlammungen
—————————————————–
Unterhaltungsmaßnahmen:
Erhalt/Herstellung der Verkehrssicherheit für Grünanlagen und Kinderspielplätze
—————————————————–
Kleinere Neu- und Umbauten zum Erhalt/ bzw. zur Herstellung der Verkehrssicherheit für Grünanlagen und Kinderspielplätze
—————————————————–
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen in den Naturschutzgebieten
—————————————————–
Unterhaltungsmaßnahmen:
Erhalt/Herstellung der Verkehrssicherheit für Straßenbäume und Straßenbegleitgrün
—————————————————–

Rahmenzuweisung (RZ) 2022

RZ Betriebsmittel Straße, sonst. Ingenieur-bauwerke
—————————————————–
RZ Neu-, Ausb. Grundinst. Straße
—————————————————–
RZ Gewässer Fachämter MR
—————————————————–
RZ kl. wasserwirtschaftliche Baumaßnahme
—————————————————–
RZ Grün, Spiel, Friedhöfe,
—————————————————–
RZ Grün- und Erholungsanlagen
—————————————————–
RZ für den Naturschutz Fachämter MR
—————————————————–
zP (zentrales Programm) Straßenbäume und
RZ Straßenbegleitgrün
—————————————————–

Gesetzliche Verpflichtungen ohne Rahmenzuweisung

Wasserbehörde für die Gewässer I.und II. Ordnung
—————————————————–
Erschließungsdienststelle des Bezirksamtes
—————————————————–
Kontrolle der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum (Wege, Gewässer, Kinderspielplätze, Bäume)

—————————————————–
Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauvoran-fragen, Beratung von Ingenieurbüros und privaten Antragstellern
—————————————————–
Bearbeitung von Anträgen zur Baumschutz-VO und Befreiung nach HmbNatSchG, Was-serrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Plangenehmigungen, Ausnahmeanträgen nach dem WHG
—————————————————–
Sondernutzungen nach Hmbg. Wegegesetz und nach der Verordnung zum Schutz der öffentl. Grün- und Erholungsanlagen, einschl. Gebührensachbearbeitung; auch Trassenge-nehmigungen
—————————————————–
Überwachungen und Durchsetzung von Ord-nungswidrigkeitsverfahren nach
i. Hmbg. Wegegesetz
ii. Gesetz über Grün- u. Erholungsanlagen
iii. VO zum Schutz der öff. Grün- u. Erho-lungsanlagen
iv. Kreislaufwirtschaftsgesetz
v. Bundesnaturschutzgesetz
vi. Hmbg. Wassergesetz
vii. Wasserhaushaltsgesetz
viii. Ordnungswidrigkeitengesetz
—————————————————-
Öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Hmbg. Wegegesetz, Baugesetzbuch, Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und nach der Verordnung zum Schutz der öff. Grün- und Erholungsanlagen
—————————————————-
Gebührensachbearbeitung nach den ange-wandten gesetzlich
ix. Hmbg. Umweltgebührenordnung
x. Hmbg. Baumschutzverordnung
xi. Hmbg. Naturschutzgesetz
xii. WegereinigungsVO
—————————————————-
xiii. Gebührenordnung f. die Reinigung öffentl. Wege,
xiv. Sielabgabengesetz
xv. Hmbg. Wegegesetz
xvi. Hmbg. Verwaltungsverfahrensgesetz
xvii. Gebührengesetz
xviii. Umweltgebührenordnung
Verfolgung und Ahndung von Wildplakatierung-Ordnungswidrigkeiten nach dem Ord-nungswidrigkeitengesetz (gesamtstädtische Zuständigkeit)
—————————————————-
Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter (LSBG, Hochbahn, P+R, BUKEA, DB AG etc.)
—————————————————-
Bearbeitung von Bürgeranfragen/-beschwerden
—————————————————-
Beantwortung von politischen Anfragen
—————————————————-

keine
—————————————————–
keine
—————————————————–
keine
(für Kinderspielplätze anteilige Finanzierung aus RZ Grün, Spiel, Friedhöfe)
—————————————————-
keine


————————————————-
keine



—————————————————–keine




————————————————-
keine







————————————————-
keine



—————————————————-
keine





—————————————————-
keine










—————————————————-
keine

—————————————————-
keine
—————————————————-
keine
—————————————————-

c. In welchen Bereichen sind die Rahmenzuweisungen nicht auskömmlich?
Alle, siehe b).

d. Welche finanziellen Mittel (investiv und konsumtiv) hat das Fachamt Management des öffentlichen Raumes jährlich zur Verfügung, um freiwillige Aufgaben zu übernehmen (z.B. Maßnahmenliste der BV)?
Nicht nur die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Fachbehörden ist in fast allen Bereichen nicht auskömmlich (siehe auch 5c), sondern auch die personelle Ausstattung ist sehr knapp und begrenzt die Leistungsfähigkeit des Fachamtes (siehe 4). Die Übernahme „freiwilliger Aufgaben“ wäre nicht Bestandteil der in dieser Frage abgefragten gesetzlichen Aufgaben und sowohl aus finanziellen als auch aus personellen Gründen nur möglich, indem andere Aufgaben zu-rückgestellt werden. Gesetzliche Aufgaben können für „freiwillige Aufgaben“ nicht zurückgestellt werden.

6. Welche Fördermittel hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Bereich des Management des öffentlichen Raumes zuletzt für welche konkrete Maßnahme eingeworben?

Maßnahme Förderprogramm Höhe der Fördermittel
Umsetzung Veloroute 5 Hufnerstraße Stadt und Land (Bund) 3.328.225 €

7. Welche Maßnahmen kann der neue Abschnitt im Fachamt Management des öffentlichen Raumes jenseits von den gesetzlichen Aufgaben realistisch (zeitlich, finanziell und qualitativ) umsetzen? Bitte konkrete Beispiele benennen.
In die Zuständigkeit des neuen Abschnitts Nachhaltige Mobilität fallen keine der unter Frage 5 genannten gesetzlichen Verpflichtungen. Die Maßnahmen aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr stellen Senatsziele dar, zu denen das Bezirksamt durch die o.g. jährliche Vereinbarung mit der Fachbehörde eine Selbstverpflichtung eingegangen ist. Für die dort angemeldeten Maßnahmen sind die entsprechenden Kapazitäten im Abschnitt vorhanden.

  1. Welche weiteren organisatorischen Veränderungen sind im Fachamt Management des öffentlichen Raumes geplant?
    Keine.