Von Timo B. Kranz, Dr. Anıl Kaputanoğlu (GRÜNE), Angelika Bester, Lena Otto (SPD), Dr. Andreas Schott, Dr. Petra Sellenschlo, Stefan Baumann (CDU), Dr. Wieland Schinnenburg (FDP)

Am 24.1.2023 hatte der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) einstimmig beschlossen, eine für den Schulbau Hamburg zuständige Person einzuladen, um sich über die Standards barrierefreier Schulneubauten zu informieren zu lassen und insbesondere die Frage zu klären, ob der Schulneubau am Grellkamp den Standards für barrierefreies Bauen entspricht [1].

Zur Sitzung am 28.3.2023 äußerte sich die Finanzbehörde zu den Kritikpunkten des o.g. Antrags in einer Stellungnahme schriftlich und Referierende des Schulbaus berichteten im Ausschuss [2].

Sowohl die Abgeordneten der Fraktionen als auch Vertreter*innen des zu dieser Sitzung eingeladenen Inklusionsbeirats waren überhaupt nicht zufrieden mit dem Bericht sowie den Rückmeldungen durch Schulbau Hamburg. Die im o.g. Antrag benannten Kritikpunkte blieben von Schulbau Hamburg unbeantwortet. Vor allem konnte nicht nachvollzogen werden, warum der Bau des barrierefreien Sanitärraums im Klassenhaus im 2. OG geplant wurde, statt im EG, da das Erreichen des Sanitärraums durch Rollstuhlnutzer*innen im oberen Geschoss mit größerem zeitlichem Aufwand verbunden wäre.

Schulbau Hamburg verwies darauf, dass man sich bei der Bauplanung neben dem Planungsleitfaden zu barrierefreiem Bauen öffentlicher Gebäude nach DIN 18040-1 auch am „Planungsleitfaden Barrierefreies Bauen an staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg – SBH und GMH“ orientiere. Dieser Leitfaden bestimmt, dass jede inklusive Schule bauliche Bedarfe für eine so genannte Phase 0 erstellt, wo Anforderungen für barrierefreies Bauen und Inklusion aller Nutzenden festgelegt würden. Da sich individuelle Bedarfe ändern könnten, wären daher auch nach Fertigstellung der Gebäude Änderungen wie selbstöffnende Türen denkbar, so die Anmerkung von Schulbau in der Sitzung.

Diese Praxis der Phase 0 je nach individuellem Bedarf als Voraussetzung für barrierefreie Schulbauten wurde jedoch von den Abgeordneten und Vertreter*innen des Inklusionsbeirats sehr kritisch gesehen, da sie eine allgemeine Umsetzung inklusiver Schulen in Hamburg behindere.

Grundsätzlich äußerten die Abgeordneten und Vertreter*innen des Inklusionsbeirats weiterhin Kritik am Schulneubau, da dieser nicht den Leitlinien der Gleichstellungen von Menschen mit Behinderungen entspräche.

Die Ausschussmitglieder des BKS halten ihre Kritik am Schulneubau Grellkamp in Bezug auf das barrierefreie Bauen aufrecht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der Behörde für Schule und Berufsbildung und gegenüber Schulbau Hamburg dafür einzusetzen, dass

  1. der im Klassenhaus des Schulstandorts Grellkamp vorgesehene barrierefreie Sanitärraum nicht im 2. Obergeschoss, sondern im Erdgeschoss eingebaut wird. Wenn möglich, sollen auf allen Geschossen barrierefreie Sanitärräume geschaffen werden;
  2. eine Einschätzung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum Neubau Grellkamp eingeholt wird. Auch möge die Senatskoordinatorin eine Einschätzung dazu abgeben, inwieweit die an einer Phase 0 orientierte individuell gestaltete Planung barrierefreien Bauens insgesamt eine flächendeckende Inklusion erschwert.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012512

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012732