Von Philipp Kroll (CDU)

Im Kuhnsweg 9 soll in den nächsten Tagen mit dem Abriss des Bunkers begonnen werden. Bisher wurden die Anwohner vor Ort aber kaum informiert und auch das Bezirksamt kann nicht alle Fragen beantworten, wie aus dem Artikel im Hamburger Abendblatt vom 25.05 hervor geht. Umso mehr erstaunt es, dass von den beiden erhaltenswerten Kastanien vor dem Bunker nun eine gefällt werden darf. Die Abgeordneten der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hatten sich sowohl im zuständigen Bauausschuss als auch im Hauptausschuss für den Erhalt beider Bäume ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. In welchem Zeitraum soll der Teilabbruch des Bunkers erfolgen (Startdatum, Dauer, geplantes Enddatum)?
    Der Baubeginn wurde angezeigt für den 16.05.2022 und beinhaltet auch vorbereitende Maßnahmen wie Baustelleneinrichtungsplanung und -ausführung, sowie Baumschutzmaßnahmen. Es ist geplant, die Abbrucharbeiten innerhalb von ca. 8 Monaten abzuschließen. Dazu zählen nicht die vorbereitenden Maßnahmen. Es wird davon ausgegangen, dass der Abbruch reibungslos in einem Zug umgesetzt werden kann (abgebrochen werden die Geschossdecken, die hintere Außenwand und Teile der straßenseitigen Außenwand).
  2. Welcher Bauleiter wurde benannt und wie lauten dessen Kontaktdaten, falls es Nachfragen von Seiten der Anwohner gibt?
    Mit der Baustelleneinrichtung wird ein Baustellenschild am Bauzaun die Kontaktdaten öffentlich stellen. Geplant ist seitens der Bauherren, eine Internetseite für die Bürger einzurichten, die ggfs. Fragen oder Anmerkungen haben.
  3. Sind die gem. § 6 Bauvorlagenverordnung erforderlichen Unterlagen bereits vollständig vorgelegt worden? Wenn nein, welche fehlen noch und bis wann sollen/müssen diese nachgereicht werden?
    Das Antragsverfahren ist mit der Genehmigung des Teilabbruches durchgeprüft. Maßnahmen des Baumschutzes sind noch nachzuweisen
  4. Welches Verfahren wird für den Abriss des Bunkers verwendet?
    Siehe Frage 5.
  5. Wie ist sichergestellt, dass die Anwohner durch den Abriss nicht unnötig belastet werden?
    Geplant ist, so schonend wie möglich durch Säge- und Fräsarbeiten die Gebäudeteile erschütterungsarm abzubrechen. Ein Schallschutzgerüst soll durch entsprechende Dämmung die Immissionen im Rahmen halten.
  6. Welche öffentlichen Flächen werden voraussichtlich von wann bis wann wegen der Abrissarbeiten für die Allgemeinheit gesperrt? Bitte Skizze beifügen.
    Für die öffentliche Fläche vor dem Gebäude wurde eine Sondernutzung über die gesamte Gebäudebreite beantragt und ist ab dem 22.06.2022 bis zum Jahresende genehmigt.
  7. Für welchen Zweck werden die elf Fahrradbügel vor den Häusern 8,10 und 12 entfernt? Wann wurde die Maßnahme mit dem Bezirksamt abgestimmt und warum erfolgte bisher keine diesbezügliche Information an die Anwohnen durch das Bezirksamt? Werden diese nach Beendigung der Abrisstätigkeiten wieder durch neue Bügel ersetzt?
    Die Fahrradbügel befinden sich auf öffentlichem Grund. Sie müssen entfernt werden, um den 2. Rettungsweg für die Anwohner der entsprechenden Belegenheiten sicherzustellen. Geplant ist, sie nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu installieren.
  8. Im Hauptausschuss am 23.02 berichtete die Verwaltung, dass die Baumfällung nicht genehmigt werden würde. Hat sich an dieser Entscheidung etwas geändert und wenn ja, wie kam es dazu und wann wurden die Abgeordneten hierüber informiert?
    Nein – an der Entscheidung hat sich nichts geändert. Die beiden Straßenbäume (Kastanien) vor dem Grundstück Kuhnsweg 9 sind zu erhalten.
  9. Liegt inzwischen ein Bauantrag für den Neubau vor? Wenn ja, wann ist dieser beim Bezirksamt eingegangen und wann sollen die Abgeordneten darüber informiert werden? Wurde Befreiungen beantragt, wenn ja welche mit welcher Begründung jeweils?
    Es liegt noch kein Bauantrag vor.