Von Dr. Andreas Schott, Matthias Busold (CDU)
Die Corona-Pandemie hat vieles nachhaltig verändert. Neben den offensichtlichen Änderungen, die die Corona-Pandemie für die Arbeitswelt und unseren Blick auf globale Lieferketten brachte, gab es auch subtilere Veränderungen, wie die verstärkte Nutzung öffentlicher Außenflächen in den (kalten) Herbst- und Wintermonaten. Neben dieser Entwicklung steht das lokale Gewerbe aufgrund von Internetkonkurrenz und der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage immer weiter unter Druck. Ob der Kaffee draußen in der Mittagssonne oder das kühle Bier auf den Außenterrassen von Restaurants, Cafés und Kneipen am Abend, beides stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern trägt auch ganz erheblich zur Aufwertung der Quartiere bei. Um die lokalen Gastronomen zu unterstützen, bietet es sich an, Außengastronomie auch in den Herbst- und Wintermonaten im Bezirk Hamburg-Nord zu ermöglichen, wie es kürzlich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in dem von SPD, CDU und FDP verabschiedeten Antrag „Für belebte Plätze und eine lebendige Innenstadt – Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter“ vormachte.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, den Betrieb außengastronomischer Anlagen auf regulären Außenflächen der Gastronomie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anwohner auch im Winter 2023/2024 für den Bezirk Hamburg-Nord generell zu gestatten.