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Wie sicher sind Radfahrer auf der Fuhlsbüttler Straße?

Seit der Fertigstellung der Radfahrstreifen auf der nördlichen Fuhlsbütteler Str. Ende 2014 ist auch heute noch festzustellen, dass Kraftfahrzeuge mit unverminderter Geschwindigkeit an den wartenden Linksabbiegern (in die Schmuckshöhe) rechts vorbeifahren und dadurch den weißen Streifen des Radfahrstreifens befahren. Dieses Fehlverhalten gefährdet die Radfahrer in glei- cher Fahrtrichtung (stadteinwärts).

In der StVO § 43 Verkehrseinrichtungen heißt es: Die durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.
Wer dies trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit in Sinne von § 49 Ordnungswidrigkeiten. Ordnungswidrig im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine abgesperrte Straßenfläche befährt.