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Was wird mit der ehemaligen Diskothek Palladium in der Bramfelder Straße 42? (II) Mit Antwort

Von Stefan Baumann (CDU)

Sachverhalt:

Seit 1996 steht das Gebäude der ehemaligen Diskothek Palladium in der Bramfelder Straße 42 leer. Gemäß Antwort auf die KA Drs. 21-0481 aus Oktober 2019 (und einer Vorstellung im UA Bau BUHD am 04.11.2019) gab es seit dem 15.10.2019 einen genehmigten Vorbescheidsantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage (Aktenzeichen N/WBZ/04688/2018). Jedoch gab es dort bislang noch keinerlei erkennbare Bauaktivitäten, und der Zustand des erkennbar abriss reifen, und seit 26 Jahren(!) leerstehenden Gebäudes wird immer schlechter.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, was genau jetzt an der Bramfelder Straße 42 geschehen soll und wird? Wenn ja, bitte einmal detailliert schildern.
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, da noch kein Bauantrag vorliegt
    .
  1. Gab es nach dem genannten Vorbescheidsverfahren eine eventuell noch gültige Baugenehmigung für das Grundstück? Wenn ja, entspricht sie dem Vorbescheid, und ist sie noch gültig? Wenn ja, bis wann? Ist der Vorbescheid noch gültig?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, es gab kein Folgeverfahren nach § 61 HBauO oder § 62 HBauO nach dem genannten Vorbescheidsverfahren. Dieser Vorbescheid ist nach § 73 HBauO nicht mehr gültig.
  1. Gibt es eventuell bereits ein anderes, neues Vorbescheidsverfahren, und/oder eine darauf basierende Baugenehmigung? Wenn ja, was beinhaltet es und wie lautet das Aktenzeichen?
    Antwort der Verwaltung:
    Zu dem genannten Vorbescheid gibt es einen weiteren Vorbescheid nach § 63 HBauO vom 19.01.2021 (Aktenzeichen: N/WBZ/02525/2020). Dieser beinhaltet die Aufstockung des Bestandsgebäudes. Das Vorhaben wurde am 18.01.2021 im UA Bau BUHD vorgestellt. Ein Folgeverfahren nach § 61 oder § 62 HBauO gibt es nicht.
  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es eventuell einen Eigentümerwechsel bei dem Grundstück, oder neue Vorhaben, gab, oder ob sie in Planung sind?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, aktuelle Planungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt
  1. Waren aufgrund des Zustands des Gebäudes und des Grundstücks schon Ordnungsmaßnahmen durch das Bezirksamt erforderlich? Wenn ja, was beinhalteten sie?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein
  1. Ist das Bezirksamt mit dem Eigentümer des Gebäudes, oder mit einem beauftragten Bauunternehmen in Kontakt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, aktuelle Kontakte gibt es nicht.